Blitzer POIs für neuen Ignis mit SLDA-Navi

  • Hallo Ignisianer,

    Meine Lösung war myPoiWarnings Datei umbenennen in wie es im SLDA Handbuch vorgegeben ist in myPOIWarnings !!!!


    Im Navi wird so oder so alles in Großbuchstaben angezeigt,ob das die Lösung (POI groß) ist kann ich nicht bestätigen,da es bei mir nicht funktioniert.

    Edit:

    Was für ein Symbol erscheint bei der Gefahrenstelle?

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  • ... der Besitz der POIs ist in Deutschland erlaubt, die Nutzung außerhalb der Fahrt auch erlaubt, daher kann man sich auch darüber unterhalten und Tips geben - der Fahrer eines Fahrzeuges darf sie natürlich nicht während der Fahrt benutzen und wenn man sich nicht all zu blöd anstellt, kann nichts passieren.

    Z.b. wenn man so vorgeht:


    Es ist nicht verboten, sich vor der Fahrt im Navi über die Standorte zu informieren. Und was anderes macht ja auch keiner 8o während der Fahrt - auf keinen Fall, das machen wir hier nicht! 8o


    Oder man handhabt es so:

    Zitat: https://www.t-online.de/auto/r…ann-sie-erlaubt-sind.html

    Blitzerwarner: Beifahrer darf Gerät betreiben

    Die Straßenverkehrsordnung verbietet nur dem Fahrer, ein Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen. Ein Beifahrer kann also nicht bestraft werden, wenn er sein eigenes Navigationsgerät mit aktiviertem Blitzerwarner oder ein Smartphone mit entsprechender App im Auto anbringt. Solange der Fahrer nicht darüber Bescheid weiß, dass sein Mitfahrer die Warnfunktion nutzt, kann er nicht bestraft werden.


    Hin- und wieder sagt dann der Beifahrer: "Ich glaub da vorne ist ein Blitzer!" machen ja die Radiosender auch. ;)


    In Deutschland ist es zum Glück immer noch so, dass eine Ordnungswidrigkeit (Achtung! - es ist keine Straftat, eine Straftat ist es erst, wenn gegen Gesetze im BGB oder Strafgesetzbuch verstoßen wird, bzw. Sach- oder Personenschäden entstehen - es heißt ja hier ja StraßenverkehrsOrdnung) bewiesen werden muss und eine Ordnungswidrigkeit ist in diesem Fall die Nutzung der POIs vom Fahrzeugführer während der Fahrt. D.h. der Fahrer muss bei der aktiven Nutzung der Blitzer-POIs von der Polizei erwischt werden - das Gerät muss bei einer Verkehrskontrolle aktiv sein.


    In der deutschen StVO §23 Abs.1 heißt es dazu:

    Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).


    Wie gesagt - das ist in Deutschland so - in anderen Ländern mag das anders sein. Außerdem finde ich auch moralisch nichts verwerfliches dran, über den Standort von Geschwindigkeitskontrollpunkten informiert zu sein, im Radio werden diese Kontrollen ja auch bekanntgegeben - sogar die Polizei gibt hin- und wieder diese Standorte öffentlich bekannt. Anders ist es, die Geschwindigkeitsmessung zu stören oder zu verhindern - das ist nicht in Ordnung und das wird ja in der StVO entspechend genannt und bei Verstoß ist dann ein Ordnungsgeld von 75€ + 1 Punkt fällig.


    Ist man in einer Verkehrskontrolle - Radio-NAVI-Kombigerät ausschalten - das erleichtert auch die Arbeit der Verkehrspolizisten, kein nervendes HiFi-Gedröhne im Hintergrund. ;)


    Das ist meine persönliche Meinung zu diesem Thema - soll keine Beratung oder Aufforderung darstellen - jeder ist für sein Verhalten selber verantwortlich.

  • Du darfst Blitzwarner nicht auf dem Handy ,Navi installiert haben ,was du vor der Fahrt machst ist egal ,und wir sprechen auch nicht vom Beifahrer.

    Siehste du schreibst es ja selber was verboten ist.

    Wenn die drauf abgesehen haben ,ist es für die Kein Problem es in deinem Radio oder wo auch immer es aufgespielt ist zu finden ,die sind nicht blöd.

    Und man ist ja mal schnell ,über die Grenze gefahren ,dann haste es drauf ,aber wie gesagt ,jeder wie er will

    Ja Tom Tom hat sie sogar damit ausgeliefert ,kannste auch aufspielen gegen kosten, es ist und bleibt verboten .


    Ach so und die festen kennts es fast jeder merkste schon wenn alle Langsam werden ,da man ja häufig die gleiche Strecke fährt ist es mir nicht wert.

    Die neuen Anhänger stehen an solchen stellen wo du die zu spät siesht ,besonders in Autobahnbaustellen ,Sonntag wieder zwei gesehen nächste Woche stehen 2 km weiter


    fahre jetzt fast 50 Jahre habe LKW Taxi Schulbus alles gefahren ,in dieser Zeit binich noch kein 10 mal geblitzt worden

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  • Stimmt....aber DIE haben in der Regel bessereres zu tun, als sowas zu verfolgen...

    Ich sagte ja ,bei bestimmten Kontrollen oder eben du bekommst es zu spät mit ,dann hauste in die Bremsen und dir knallt einer hinten drauf, baut dadurch einen schweren Unfall ,dann bekommst richtig Probleme

  • ... nur das vorhandensein der POIs mit Blitzstandorten beweist ja nicht, dass der Fahrer sich während der Fahrt davon warnen lassen hat - und das ist der Punkt.

    Wenn etwas gahndet werden soll, dann muss der Verstoß auch eindeutig belegt werden und das ist hier nur sehr schwer möglich.

    Habe gerade ein Gespräche eines Anwaltes im Video darüber gesehen, er sagte, dass in solch einem Fall ein Widerspruch immer anzuraten sei, da hier das Beweisen eins Verstoßes gegen die StVO sehr schwer sei und die Ordnungsämter dann meist nicht weiter in Richtung Gericht gehen.


    Zum Glück ist es immer noch so, dass ein Kläger seine Behauptung (Verstoß gegen StVO §23Abs.1) auch zweifelsfrei beweisen muss. ;)


    Ja, und wer Auffährt ist Schuld - wenn, wie hier genannt wurde, jemand bemerkt, dass er zu schnell fährt und durch bremsen seine Fahrgeschwindigkeit veringert, wenn dann hinten einer Auffährt, ist eindeutig der Auffahrende schuld - denn der ist dann ja:

    1. zu schnell,

    2. mit zu wenig Abstand und

    3. unaufmerksam und nicht vorrausschauend gefahren.

  • Du meckerts aber und Tips brauchst eh nicht geben,wenn du nichts willst oder kannst.

    Schreib anderen doch nicht vor was zu tun und unterlassen haben.

    Noch schreib ich was ich darf ,und es ist und bleibt verboten aus die Maus ,ob ich das habe oder geht euch nix an ,aber jeder muss es selber wissen ,ob ihm der Führerschein was wert ist ,soweit kanns kommen ,glaub es


    So wozu ist denn ein Forum da um eben Tipps zu geben ,aber wer keine Tipps braucht und Verbote ignoriert wird irgendwann mal auffallen ,das ist dann aber sein Problem .

    Und mir musste bestimmt nicht erklären was passieren kann ,dafür hab ich zu viele unbelehrbare von der Straße gekratzt.

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  • Ich habs dir schon mal gesagt ,du darfst die nicht auf deinen Navi oder wo auch immer haben ,alleine das ist verboten ,da kannste dich jetzt drehen und wenden wie du willst

  • Auch falsch ,nicht wer auffährt ist schuld,wer unberechtigt in die Eisen steigt ,und das machste wenn du den Blitzer siehst ,oder du gewarnt wirst .

    Und es ist so nicht ist immer der jenige Schuld der Auffährt da bist du im Irrtum

  • ... wie gesagt, es kommt auf die Situation an. Schuldlos ist der Auffahrende aber nie - oft wird die Schuld deshalb aufgeteilt. Denn der Auffahrende hat mindesten gegen §4Abs.1 verstoßen, der besagt: "Der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird."  Da ist es erst mal egal, warum es gebremst hat.

    Hat er völlig Grundlos aus heiteren Himmel gebremst - dann kann die Schuld sogar 50% zu 50% aufgeteilt werden. Kann er aber glaubhaft machen, dass es situationsbedingt notwendig war, hat der Auffahrende schlechte Karten. Vor Gericht zählt nur, was glaubhaft bewiesen werden kann. Hab da schon einiges erlebt, auch wenn eine Partei 100% im Recht war, hat sie dieses nicht bekommen, weil sie dieses nich beweisen konnte.

  • ... wie gesagt, es kommt auf die Situation an. Schuldlos ist der Auffahrende aber nie - oft wird die Schuld deshalb aufgeteilt. Denn der Auffahrende hat mindesten gegen §4Abs.1 verstoßen, der besagt: "Der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird."  Da ist es erst mal egal, warum es gebremst hat.

    Hat er völlig Grundlos aus heiteren Himmel gebremst - dann kann die Schuld sogar 50% zu 50% aufgeteilt werden. Kann er aber glaubhaft machen, dass es situationsbedingt notwendig war, hat der Auffahrende schlechte Karten. Vor Gericht zählt nur, was glaubhaft bewiesen werden kann. Hab da schon einiges erlebt, auch wenn eine Partei 100% im Recht war, hat sie dieses nicht bekommen, weil sie dieses nich beweisen konnte.

    Hab dir doch gesagt ,das ich das schon gewonnen hab ,plötzlicher Fahrbahn Wechsel ohne Blinker und unberechtigter Spurwechsel ,was ja immer gerne vor Ampeln gemacht wird.

    Eben vor Gericht und auf hoher See ,nicht immer ist alles gleich ,manches gleicher

  • Die Diskussion finde ich echt super, wobei es die Leser aus Österreich nicht trifft, da sind POIs am Navi erlaubt, da sie nur auf eine Datenbank zurückgreift und keine aktive Erkennung von Blitzern hat oder ein Störsignal aussendet.

    Noch schreib ich was ich darf ,und es ist und bleibt verboten aus die Maus ,ob ich das habe oder geht euch nix an ,aber jeder muss es selber wissen ,ob ihm der Führerschein was wert ist ,soweit kanns kommen ,glaub es


    So wozu ist denn ein Forum da um eben Tipps zu geben ,aber wer keine Tipps braucht und Verbote ignoriert wird irgendwann mal auffallen ,das ist dann aber sein Problem .

    Und mir musste bestimmt nicht erklären was passieren kann ,dafür hab ich zu viele unbelehrbare von der Straße gekratzt.

    Da hat er leider Recht.

    Fuhrpark:

    Skoda Kodiaq Scout 4x4 DSG

    Lada Urban als (Jagdauto)

    Suzuki Ignis Allgrip Hybrid

  • Die Diskussion finde ich echt super, wobei es die Leser aus Österreich nicht trifft, da sind POIs am Navi erlaubt, da sie nur auf eine Datenbank zurückgreift und keine aktive Erkennung von Blitzern hat oder ein Störsignal aussendet.

    ... da das in Deutschland nicht genau geklärt ist - spricht man hier von einer "Grauzone". Es gibt keine Verordnung oder Gesetz, wo gesagt wird, dass der Besitz von Blitzer-POIs generell verboten ist. Der Fahrer darf nur während der Fahrt keine benutzen. Da ist viel Spielraum zur Auslegung gelassen.

    Hier was ein Anwalt dazu sagt: https://www.anwalt.de/rechtsti…oder-verboten_100169.html

    Eine interessante Aussage in diesem Video dazu:


    oder hier:

  • in dem was ich verlinkt habe steht nix anderes und genau das was ich gesagt habe ,sicherlich kann mal Glück haben -

    Genauso habe ich gesagt ,jeder wie er will .

    Und nochmals Tipps in Foren sind doch wohl ausdrücklich erlaubt ,ob das einen User passt oder nicht,ansonsten ist ein Forum adabsurdum.

    Und Tipps die zu Straftaten aufrufen eigentlich nicht ,wobei das ja noch keine Straftat ist .War nur ein guter Ratschlag ,wenn man lange den Schein behalten will.