Fahrradträger Anhängerkupplung

  • Und der Gutachter stellt dann fest obs zuviel war ,ist immer so bei Unfällen mit höchster Lebensgefahr.

  • Wie will die Polizei die Einhaltung der Stützlast kontrollieren bei einem Fahrradträger :)

    Bei einem Hänger der auf Rädern steht ja, aber nicht bei einem Fahrradträger auf der AHK

    und wenn fallen die 1,5 kg der Messtoleranzen zum Opfer

    ... Du machst das alles (Einhaltung von Vorschriften, Empfehlungen, Gesetzen) doch nicht für die Polizei, sondern für Deine Sicherheit und die der anderen Verkehrsteilnehmer.

  • Wie kontrollieren - na ganz einfach - Fahrradträger mit Fahrrädern auf eine Personenwage ( zumindest für eine grobe Einschätzung ), oder ein anderes geeichtes Meßinstument. Man kann auch beladene Anhänger kontrollieren, vor Ort - die müssen nicht extra dafür auf eine Wage gebracht werden.

  • Wie will die Polizei die Einhaltung der Stützlast kontrollieren bei einem Fahrradträger :)

    Bei einem Hänger der auf Rädern steht ja, aber nicht bei einem Fahrradträger auf der AHK

    und wenn fallen die 1,5 kg der Messtoleranzen zum Opfer

    wie schon geschrieben wurde,

    Man stellt einfach alles auf eine Waage. Und je nachdem wie genau die Waage ist, sind die Messtoleranzen bei +/- 10Gramm bis +/-50Gramm.

    Hat sogar den Charme, dass du entweder alles zusammen, oder jedes einzeln auf die Waage stellen/legen kannst.


    Das bekommst du deutlich genauer hin als bei einem Anhänger. Bei einem Anhänger ist die gemessene Stützlast auch von der Kupplungshöhe abhängig (bei Mehrachser sowieso, aber auch bei Einachser), daher ergeben sich daraus schon höhere Messfehler.


    Je nachdem wie groß die Überschreitung ist, wird es auch nicht mit bezahlen getan sein.

    Dann heißt es: Die Weiterfahrt ist untersagt!

    Kann ich mir bei 1kg oder 1,5kg allerdings wirklich nicht vorstellen. Da wird die Achslastmessung viel interessanter...


    Ich empfehle auch den Träger und die Fahrräder wirklich mal zu wiegen, denn was die Hersteller angeben ist auch nicht immer ganz richtig.

  • Übrigens kann man Fahrräder prima mit einer Kofferwaage wiege.



    Je nachdem wie groß die Überschreitung ist, wird es auch nicht mit bezahlen getan sein.

    Dann heißt es: Die Weiterfahrt ist untersagt!

    für die Untersagung der Weiterfahrt wegen Überladung eines Fahrradträgers musst du schon einiges mehr draufpacken.

    Viel intensiver wird bei Kontrollen auf die Ladungssicherung geschaut. Also Zurrgurte usw. (das hinterste Rad muss mit einem extra Gurt mit dem Träger verbunden sein) oder Zubehör, dass sich lösen könnte (Trinkflaschen, Luftpumpen u.ä.).

  • Naja...die magische Zahl ist fast immer 5% (hab es jetzt nicht genau recherchiert).

    Also wenn 50kg Stützlast erlaubt sind, dann wird es ab 52,5kg schon brenzlig.

    Wenn man dann nicht dafür sorgen kann, dass es weniger werden (wie z.Bsp nen Sattel oder nen Gepäckträger o.ä. vom Fahrrad abschrauben, oder ein Fahrrad ins Auto legen) dann ist an der Stelle die Fahrt mit dem Heckträger zu Ende.

    Bei einem geprüften Heckträger (CE, TÜV,...) wird die Ladungssicherung kein Thema sein wenn alles nach Anleitung angebaut ist.


    Die Zeiten wo von der Polizei nen Auge zugedrückt wird sind vorbei.

    Wenn zur Ulaubsszeit die Caravan- und Wohnwagenkontrollen gemacht werden ist es immer wieder ein Schauspiel.

  • Ja Wohnwagenkontrollen ,wenn die so clever wären einfach mal umzuladen würden viel weniger Probleme haben .

    Wenn ich natürlich meinen Hausstand mitnehme 200 Liter Wasser braucht man sich nicht zu wundern

    Ein echter Camper (wie ich :saint:) kennt seine Ladung aufs Kilo genau. Ich habe eine Packliste und jedes Teil darauf wurde vorher gewogen. Dank Excel braucht man noch nicht mal selbst zu rechen. Und die Deichselwaage ermittelt am Schluß die Stützlast.


    oder so : Eure neueste Anschaffung!

  • ... beim Ignis (1330kg) ohne Hänger wäre also ein Bußgeld ab 66,5kg mehr Ladung auf den Achsen, fällig.

    Beim Heckträger (50kg) wäre ab 2,5 kg zu viel auch ein Bußgeld fällig.

    Zumindest die Jungs vom BAG können vor Ort wiegen, die haben so kleine elektronische Wagen, die unter die Räder gelegt werden, mit dabei. Damit können auch Einzelteile, wie Fahrräder oder abgenommene Heckträger gewogen werden.

  • ... beim Ignis (1330kg) ohne Hänger wäre also ein Bußgeld ab 66,5kg mehr Ladung auf den Achsen, fällig.

    Beim Heckträger (50kg) wäre ab 2,5 kg zu viel auch ein Bußgeld fällig.

    Zumindest die Jungs vom BAG können vor Ort wiegen, die haben so kleine elektronische Wagen, die unter die Räder gelegt werden, mit dabei. Damit können auch Einzelteile, wie Fahrräder oder abgenommene Heckträger gewogen werden.

    Seit wann ist die BAG für PKW zuständig???

  • Seit wann ist die BAG für PKW zuständig???

    ... die sind nicht für Private Fahrzeuge zuständig, ziehen aber bei offensichtlicher Gefährdung auch Privatfahrzeuge aus dem Verkehr. Als die mich mal mit dem Firmenwagen kontrolliert haben, hatten die auch ein Wohnmobil mit Hänger, dessen Heck fast auf dem Boden schliff, raus gezogen. Und dort haben die, wie ich oben schrieb, solche Platten unter die Räder gelegt und das Wohnmobil an Ort und Stelle gewogen.

  • ... die sind nicht für Private Fahrzeuge zuständig, ziehen aber bei offensichtlicher Gefährdung auch Privatfahrzeuge aus dem Verkehr. Als die mich mal mit dem Firmenwagen kontrolliert haben, hatten die auch ein Wohnmobil mit Hänger, dessen Heck fast auf dem Boden schliff, raus gezogen. Und dort haben die, wie ich oben schrieb, solche Platten unter die Räder gelegt und das Wohnmobil an Ort und Stelle gewogen.

    Ja das können die machen weil die Polizei dabei ist und solchen wagen hat die Polizei bei Kontrollen selber da wiegen jede Achse Stützlast etc .

    Bei offensichtlicher Gefährdung ist das ja wohl klar aber die Polizei wird dazu gerufen sonst geht das nicht

  • Ja das können die machen weil die Polizei dabei ist und solchen wagen hat die Polizei bei Kontrollen selber da wiegen jede Achse Stützlast etc .

    Bei offensichtlicher Gefährdung ist das ja wohl klar aber die Polizei wird dazu gerufen sonst geht das nicht

    ... das war ne Großkontrolle aufn Rastplatz - kann sein, dass die mit der Polizei zusammengearbeitet haben. Mich hats da auch erwischt - hab ne Propanflasche ohne Kappe hinten drin gehabt, zwar ordentlich fest gemacht aber eben keine Kappe. Gewogen auch, mein Opel Combo hatte aber ne Auflastung und daher alles i.o., der war nämlich stramm voll von Werkzeug, Material und Ersatzteilen. Was daraus geworden ist, weiß ich nicht, hat wohl die Firma bezahlt, bei Kleinigkeiten haben sie sich nicht so gehabt. Nur wenn man geblitzt wurde, haben die das an den Fahrer weitergereicht.

  • Bei Großkontrollen ist die Polizei dabei und dann arbeiten die zusammen ,und du sagst es ja selber Firmenfahrzeug mit Gasflasche ohne Kappe ,das ist aber nicht zulässig ,die bekommst ohne Kappe noch nicht mal zurückgenommen .

    Und wer hat das bearbeitet die Polizei und bestimmt nicht die BAG

  • Bei Großkontrollen ist die Polizei dabei und dann arbeiten die zusammen ,und du sagst es ja selber Firmenfahrzeug mit Gasflasche ohne Kappe ,das ist aber nicht zulässig ,die bekommst ohne Kappe noch nicht mal zurückgenommen .

    Und wer hat das bearbeitet die Polizei und bestimmt nicht die BAG

    ... die Kappe war ja da, nur eben nicht drauf, als ich hinten aufgemacht hatte und die fiel dem gleich ins Auge, da die Halterung hinten neben der Tür war. Hat der natürlich aufgeschrieben und mit dem "Finger gewackelt" ;) Da rannten so viele mit gelbe Westen rum, mich selber hat einer vom BAG kontrolliert, war ja nichts weiter, die Kisten waren alle fest und die Schubladen im Regal waren verriegelt. der Laderaum war super, den Combo hat ne Firma professionell als Servicewagen ausgebaut gehabt, da hatte sogar die Bohrmaschinenkiste ne Spannverschlusshalterung und die Propanflasche ne Belüftung in der Karosse.

  • ... es geht aber doch nur darum, dass die bei Kontrollen vor Ort wiegen können, weil mache wohl meinen, dass das nicht unterwegs festgestellt werden kann.

  • ... BAG hat wohl auch so einige Befugnisse wie die Polizei. Hab ich selber einige male live erlebt, wie die im laufenen Verkehr sich vor ein Fahrzeug gesetzt haben und dann hinten die rote Schrift "Bitte Folgen!" angeht. ;)

  • Das war natürlich vorbildlich bis auf die Kappe ,sicher dürfen die LKWS rausziehen aus dem Verkehr ,bei PKW bin ich mir nicht sicher steht nix auf der HP der BAG