@ Bösi
Sone Storry kenn ich auch,der TÜV'i kann ja viel eintragen (z.b. gecleante türen also ohne griffe) nur was die Rennleitung dazu sag is ja ne ganz andere sache und wenn in der Rennstreckenverordnung drinsteht das dat verboten is dann is dat bei der rennleitung auch verboten egal was irgendein ein TÜV'er einträgt
--
Wer andern eine Bratwurst brät,hat meist ein bratwurst bratgerät........ähhm oder ne das heißt ja Wer andern eine Grabe grupt,sich selber in die Nase pupt!
MfG Sebastian