Wir in der CH haben strenge Regelungen.
Rad-Freigängigkeit
Die Freigängigkeit der Räder muss bei allen Belastungs- und Fahrzuständen gewährleistet sein (Zwischen Fahrwerk und Reifen mind. 5mm / zwischen Felge und Fahrwerk mind.3mm).
Ich musste mit meinen Felgen nach Aussen Arbeiten, aber wär nicht einfach.
Beue Radläufe in Blech zurecht schneoden, Punktieren und dann einen ganzen Tag Probefahren, dh Fahren..schleifft, zurück und Nachklopfen und dann wieder Fahren Zurück.......
Vorne hatten noch grössere Probleme. Zwar nur ne 7.5 J Felge aber ET 20...Kotglügel um 3 cm Verbreitert und der Plastukschutz...phuuuu da bissen wir uns fast die Zähne aus.
Felgen/Räder:
Bei Umrüstung von Radgrössen ist die neue Reifengrösse so zu berrechnen dass der Abrollumfang einen Höchstunterschied von 5% hat.
Die Gesammtspur darf nicht grösser als 2% sein. Ab 2% muss ein DTC-Prüfbericht eingeholt werden.
DTC ist bei uns sehr Teuer und da ich eine Japanische Sonderanfertigung Felge (für mein BALENO) habe, brauchte ich aus DE ein Festigkeitsgutachten und dann Umbau und am Schluss ne DTC Abnahme. Glaube in DE reicht der TÜV.