Um einige Missverständnisse aufzuklären, melde ich mich jetzt doch noch mal vor den „Feiertagen“ hier:
Zitat
Original von -Manu-:
Man muss ja nicht direkt mit der Tür ins Haus fallen.
…
@ Manu,
da ich mich schon ein wenig auskenne, werde ich bestimmt nicht so blöd nicht sein, um sowas zu machen.
Außerdem: wenn Du meine bisherigen Posts gelesen hättest, dann könntest Du sehen, das ich das Problem bisher schon beim Händler als auch bei „Bosch\" vorgetragen habe mit dem Ergebnis, das jeder auf jeden verweist. Bosch natürlich auf Suzuki, und der Händler natürlich auch auf Suzuki, mit der im Grunde nicht ganz schlechten Zwischenantwort seitens Suzuki, dass z.Zt. keine Kartenupdates vorliegen würden, und dass die Händler, sobald eine solches vorliegt, per Rundschreiben davon unterrichtet werden.
Zitat
Original von -Manu-:
…
Bevor man grundsätzlich eine Mangelanzeige durchführt (vor allem mit Fristsetzung) muss zuerst die rechtliche Grundlage geprüft werden, ob überhaupt ein Anspruch besteht.
…
In den Endkunden-Verträgen ist fast nie bis in Letzte geregelt, welche Qualitätsansprüche man (für jedes Bauteil) hat.
Deshalb bestimmt § 434 BGB u.a., dass eine Sache nur dann mangelfrei ist,
„wenn sie
1. ...
2. sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.
Ich denke, dass es wohl kaum üblich ist, dass
a.) man beim Neukauf eines Fahrzeugs mit um ca. 3 bis 4 Jahre veralteten Navi-Karten vorlieb nehmen muss, und dass
b.) ein Händler / Fahrzeughersteller keine Kartenupdates zur Verfügung stellen muss
Anmerkung hierzu:
in der Bedienungsanleitung für das \"Navi\" steht deshalb auch der an sich selbstverständliche Satz: “Karten-Aktualisierungen erhalten Sie von Ihrem Fahrzeughändler“!!!
Aus diesem Satz geht m.E. nach indirekt hervor, dass man zum Zeitpunkt des Neukaufs einen Anspruch auf zu diesem Zeitpunkt aktuelle Karten hat.
Nur um ein - jetzt schon ersichtliches - „Schwarze Peter-Spiel“ vorzubeugen oder zu unterbrechen :d_neinnein: , werde ich die Angelegenheit ggf. nach einem gewissen Zeitablauf schon etwas konsequenter verfolgen.
Zitat
Original von Swift styler:
Hast du schonmal nachgedacht das suzuki in dem fall auch nur kunde ist????....
genau! Und weil Suzuki\'s Macht in Punkto Einkaufsbedingungen sicherlich nicht gerade klein ist, haben die auch die entscheidenden Möglichkeiten. Für mich als Endverbraucher ist jedenfalls sowohl für die Gewährleistung als auch für Garantieansprüche in erster Linie der Händler zuständig. Deshalb werde ich mich natürlich - so weit notwendig - hauptsächlich diesen halten (müssen).
Grüße
Wuppi-Suzi