LED Rückleuchten

  • Ich spiele ja gerade so sehr mit der Überlegung, sie mir in Smoke zuzulegen, die sehen einfach bombastisch aus!


    Nur, wie bereits gesagt, ist die Montage dieser Rückleuchten wie Poker spielen. Mit diesen Rückleuchten ist mein bei einer Verkehrskontrolle mit Sicherheit dran. Gerade bei solchen Leuchten wollen die dann natürlich eine ABE sehen, aber ohne zumindest das "E"-Prüfzeichen spielt es sowas schon garnicht. ;(

  • also ich rate von den sternen ab^^


    war mim kumpel am we unterwegs und wir hatten die dinger hinten drinn....was kommt?? POLIZEIKONTROLLE!!


    und Glück wie wir haben, is grade Kommissar Obergenau von der Polizeidirketion München aum Start. Was macht er?
    Guck, glubsch, schau, staun, ah und oh und zack leuchtet er mit der Taschenlampe in die Heckleuchte...."Aha wasn das? LED? Zulassung? Herzeigen!!"


    Zulassung gabs natürlich nich-.-


    Mängelkarte?? Schön wärs. Auto ist stillgelegt und darf auf der Verwahrstelle oder wie das heißt abgeholt werde. Dazu kommen noch Abschleppdienst, 2 Punkte und ich glaub so 120€ Bußgeld... alles in allem ein gelungener Abend :thumbsup:

  • ... ACH DU SHIZE! ... 8|


    Ich habe bereits vor Monaten hier im Forum ähnliches berichtet - da hielten sie mich hier aber alle für "bescheuert" und einen "Dummschwätzer" ... aber jetzt haben wie ja den Beweis!



    Beste Grüße,
    Fabian

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  • ...also ich finde, dass man es auch absolut übertreiben kann. Was glauben die eigentlich wer sie sind?! ... für mich absolut nur überzogen und dreist, wie die dich behandelt haben!


    Ist das überhaupt irgendwo paragraphlich geregelt, dass sie dir gleich so viel aufbrummen dürfen? ...oder haben die ihrer Straf-Fantasie hier freien Lauf gelassen?



    Kommt einem schon so vor, als hättest du eine alte Frau bei Rot überfahren oder dir ein Straßenrennen in einer Spielstraße gegönnt, wenn man das so liest... :thumbdown: *DaumenrunterfürdieRennleitung*



    Kopf hoch! ... :S



    Beste Grüße,
    Fabian

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  • Ja war ja zum Glück nicht meiner. Ging aus dem Text nicht hervor sry ^^
    Is der wagen vom Kollegen. Aber trotzdem saudumm -.-


    Die Aktion war wohl was größeres da am Parkplatz schon 3 Abschleppwägen bereit standen.
    Und gefühlte 100Cops mit Messstationen Hebebühne etc.


    Hab meine LED Sterne grad ausgebaut. Da einer sowieso nicht geht (wackler), schick ich die wieder zurück.

  • ...wo um alles in der Welt stehen denn so viele "Spaßvögel" von der Rennleitung inkl. Fuhrpark als außer bei der "TuningWorld"? 8| *WTH*



    Beste Grüße,
    Fabian

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  • Naja, das ist doch DER Anlaufpunkt um Autos mit nicht zugelassenen An- und Umbauten rauszuziehen.


    Ich denke - vor allem bei solchen Tuningverantstaltungen - steht dann dort auch nicht "Oberkomissar Müller" der von Autos keine Ahnung hat....sondern eher versiertere Polizisten.


    Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass hier nach "Willkür" gehandelt wird. Ich vermute eher, eine Bremsleuchte zählt schon unter "Sicherheitsrelevantes Bauteil" und rechtfertigt wohl eine Stilllegung.


    Ich denke jeder, der nicht eingetragene Umbauten durch die Gegend kutschiert, kennt das Risiko.


    Auch stellen dann wohl auch viele fest, dass ein E-Prüfzeichen noch lange kein Garant für freie Fahrt ist ;-)


    EDIT: Irgendwo muss ja auch die Grenze gezogen werden. Man kann nur Unterscheiden zwischen "zugelassen" und "nicht zugelassen". Warum soll man einen mit ner LED nicht bemängeln, aber den anderen mit dem Spoiler ohne Eintragung doch? Das wäre in meinen Augen Willkür.

  • Gehen wir mal davon aus, dass man LED-Leuchtmittel ohne E-Prüfzeichen verbaut hat. Man fährt damit zur HU beim TÜV, der das ganze fotodokumentarisch festhält und den Wagen letztendlich ohne Mängel wieder mit neuer Plakette auf sie Straße schickt...


    Sooo... nun kommt man direkt danach in eine Polizeikontrolle, in der genau diese LED-Leuchtmittel beanstandet werden, die der TÜV bei der HU jedoch nicht beanstandet hat... Was also tun?!


    Da der TÜV in diesem Fall für die HU diverse Bildaufnahmen vom Fahrzeug gemacht und diese in der TÜV-Datenbank hinterlegt hat, ist die Polizei dann überhaupt berechtigt, diese Umbauten zu beanstanden und mir die Weiterfahrt zu verweigern oder so wie im obigen Fall durchzugreifen?


    Kann die Polizei vor Ort die Bilder in der TÜV-Datenbank einsehen?


    Steht der TÜV denn nicht über der Polizei?



    ...das würde mich mal brennend interessieren.



    Beste Grüße,
    Fabian

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  • Da der TÜV in diesem Fall für die HU diverse Bildaufnahmen vom Fahrzeug gemacht und diese in der TÜV-Datenbank hinterlegt hat, ist die Polizei dann überhaupt berechtigt, diese Umbauten zu beanstanden und mir die Weiterfahrt zu verweigern oder so wie im obigen Fall durchzugreifen?


    Klar aber machen sie eher nicht da du ja eigentlich für solche LEDs dann die Einzelabnahme bräuchtest. Und damit is für die Polizei alles OK. Da die Lampen aber keinerlei Prüfzeichen haben ist die Chance die eingetragen zu bekommen sehr gering


    Kann die Polizei vor Ort die Bilder in der TÜV-Datenbank einsehen?


    Nein. Der TÜV ist wie die Dekra. Die haben nichts mit der Polizei zu tun.


    Steht der TÜV denn nicht über der Polizei?


    Nein. Der TÜV macht was ganz andres als die Polizei. Und wenn die Polizei nicht glaubt das die Eintragung rechtens ist, dann heißt es für dich ab zum Tüv und fragen wies weitergeht

  • [/quote]
    Nein. Der TÜV macht was ganz andres als die Polizei. Und wenn die Polizei nicht glaubt das die Eintragung rechtens ist, dann heißt es für dich ab zum Tüv und fragen wies weitergeht[/quote]


    Das ist nicht ganz richtig. Wenn ein TÜV, egal wo oder wie auch immer, diesen Umbau für den Strassenverkehr tauglich empfindet, MUSS die Polizei es anerkennen. Stell dir mal vor, spezielle Umbauten wie Behindertenfahrzeuge oder Spezial-LKW würden so behandelt werden. Schon alleine der Lenkknopf hat in Deutschland keine Zulassung und kein Prüfzeichen. Sprich, keine Zulassung. Als Behinderter darfst das aber drin haben. Oder zum Beispiel Zweiwege-Fahrzeuge (können Strasse und Schiene), diese Fahrzeuge sind Handgemacht und beim Bau durch eine Prüforganisation begleitet. Da es aber nur genau diesen einen TÜV gibt, der das Fahrzeug abnimmt, hat die Polizei nicht das Recht, das Fahrzeug mit dem Vermerk im Schein "Zweiwegefahrzeug mit Techn. Ausr. für Schienenverkehr" stillzulegen oder an der Weiterfahrt zu hindern. Nur alleine die Bremsanlage scheint für normale KFZ-ler sehr abenteuerlich erscheinen. Und da will die Rennleitung durchsteigen???
    Selbst die Abschleppfahrzeuge, welche dort vor Ort waren, haben am Heck am Plateao eine scharfe Kante. Warum darf der fahren? Ah, Sonderzulassung!!!


    Oder ein Tuning-Thema: Es gibt in Deutschland genau einen TÜV, der Honda-Civic-Motoren im klassischen Mini einträgt. Der Umbau darf auch in Eigenregie erfolgen, jedoch muss das Fahrzeug zur Eintragung genau zu diesem TÜV.


    Etwas weiter hergeholt:
    Wenn im Schein "Erprobungsfahrzeug" steht, ist alles legitim. Und auch Bauteile ohne ABE oder E-Zulassung sind da erlaubt und die Polizei hat genau garnix dagegen zu haben. Selbst ABS, Airbag oder Kat sind da nicht notwendig. Abstehende Bauteile? Egal.


    Ausserdem fehlt den Polizisten generell der Sachverstand, denn sonst müssten die ja Nebenberuflich Fahrzeugbau-Ingenieure sein.
    Es ist überzogen, wegen den LED-Leuchtmitteln solch eine drastische Strafe und Verwahrung usw zu verhängen. Man nennt es im Gesetz Unverhältnis. Hier hätte eine normale OWi gereicht und evtl ein Punkt. Denn ganz wichtig, die Fahrzeugmarkierungen waren in dem Moment klar zu erkennen. Wenn nämlich hinten dunkel ist, kostet das keine 30 Euro. Und jetzt, was ist gefährlicher? Dunkel oder die LED´s?


    Ich würde mich an eurer Stelle anwaltlich beraten lassen, denn die Strafe ist (typisch Bayern) viel zu hoch.


    Grüsse
    Carsten

    Jeder Tag ist ein neuer Anfang. Jede Nacht eine neue Versuchung...

  • EssIksVir beschreibt hier eine reguläre HU.


    Und da passiert doch genau das, was jeden Tag passiert.
    Der "Tuner" fährt mit seiner Racepipe, seinem Intake oder was weiß ich zur HU...TÜV Sieht es nicht und er fährt mit Plakette wieder raus.


    Damit sind die Teile trotzdem weder abgenommen noch eingetragen.


    EDIT:
    Außerdem - auch ich habe vorhin das falsche Wort gewählt - handelte es sich wohl nicht um eine Stilllegung, sondern dem Halter wurde die weiterfahrt verwährt. Je nach Situation und Standort kann das ein Abschleppen beinhalten.
    Auch vermute ich momentan, das hier noch mehr vorlag. 2 Monate Fahrverbot kann ich mir auch so nicht vorstellen.
    Warum meint eigentlich jeder, die Polizei hat "Narrenfreiheit".


    Wenn ein Sicherheitsrelevantes Bauteil (hier Bremslicht) aus der Sicht eines Polizeibeamten (welche wie angsprochen KEINE Ingenieure sind) keine Weiterfahrt rechtfertigt, kann er die Weiterfahrt verwähren.
    Und über die tatsächliche Strafe (hier Fahrverbot,etc.)...diese Entscheidung trifft nicht der Polizist, sondern die entsprechende Verwaltungsstelle. Der Polizist meldet doch nur den Tatbestand weiter und kann im Vorfeld höchstens mitteilen, was er denn zu erwarten hätte.

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 Mal editiert, zuletzt von -Manu- ()

  • Zitat

    [...] Wenn im Schein "Erprobungsfahrzeug" steht, ist alles legitim. Und auch
    Bauteile ohne ABE oder E-Zulassung sind da erlaubt und die Polizei hat
    genau garnix dagegen zu haben. Selbst ABS, Airbag oder Kat sind da nicht
    notwendig. Abstehende Bauteile? Egal. [...]


    8| *dasistes* ... welcher TÜV schreibt mir genau das ("Erprobungsfahrzeug") in meine Papiere? :thumbsup: ...btw: ich zahle gut! *ROFL*



    Spaß bei Seite... nochmal zurück zu LED-Leuchtmittel...


    Ich habe z.B. überall LED-Leuchtmittel (außer beim Abblend- / Fernlicht) verbaut. D.h. es sind im und am Auto nur noch LEDs verbaut. Und hier ist keine einzige LED dabei, die auch nur ansatzweise ein E-Prüfzeichen hat - btw. es gibt ja auch keine einzelnen LED-Leuchmittel mit E-Prüfzeichen. Als ich genau so zur HU beim TÜV vorgefahren bin, hat er sich die gesamte Verlichtung penibel genau angeschaut und den kompletten Lichttest gemacht... Danach hat er alle Leuchten (Frontscheinwerfer, umgebaute Nebelscheinwerfer, Seitenblinker, Heckleuchten, 3. Bremsleuchte) fotografiert und anschließend "ohne Mängel und zulässig" betitelt. Mit der Begründung, da diese ultra-hellen LED-Leuchtmittel (teilw. 7,5 Watt iMax SMD Chip LED) in seinen Augen keine abwertende Leuchtkraft, im Gegensatz zu den normalen Leuchtmitteln, hätten... und sie zudem alle vorschriftsmäßig funktionieren!


    Er meinte zum Schluss noch, dass falls es einmal in einer Polizeikontrolle zu "Problemen" kommen sollte, mögen die Beamten die Bilder meines Wagens von genau dieser HU in der TÜV-Datenbank vor Ort abrufen...



    Deswegen frage ich ja auch... somit habe ich mit dem jetzigen Umbau doch freie Fahrt und die Polizei kann mir in diesen Punkten nichts anhaben?! ...oder wie soll ich das verstehen?



    PS @ Manu


    Nein halt! ... er hat es gesehen, sich auch penibel angeschaut und davon Bilder gemacht - das ist der Unterschied!



    Beste Grüße,
    Fabian

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    Dieser Beitrag wurde bereits 1 Mal editiert, zuletzt von EssIksVir ()

  • Naja, aber wenn er Bilder macht und sagt "Jo, alles OK hier Bitte die Plakette"....damit sind die Teile ja immer noch nicht abgenommen und man hat was schriftliches in der Hand...!? ?(


    Im Endeffekt hat doch der TÜV-Prüfer im Rahmen einer HU(!) Fotos gemacht, wenn ich das richtig verstehe.
    Die HU ist aber keine (Einzel)abnahme.


    Was ich damit sagen will ist folgendes:
    Wenn ich zum TÜV fahre und der macht im Rahmen der HU auch Fotos(!?) und ich bekomme die Plakette...dann sind die Dinger danach doch trotzdem nicht eingetragen.
    Es sei denn du hast einen TÜV-konformen Schrieb wo drinsteht "Die sind erlaubt" in Form von z.B. des Abnahmeprotokolls nach §21,etc.


    Bei einer Polizeikontrolle wird das keine alte Sau interessieren, das irgendwo bei einem TÜV im Rahmen einer HU Fotos gemacht wurden und der das OK fand. Und damit hätte die wohl sogar Recht oder?^^..sofern du vor Ort nichts schriftliches Nachweisen kannst.^^


    EDUT: Könnte ja jeder erzählen, meinst du nicht? D.h. sie könnten vor Ort und Stelle entsprechend handeln und du im Anschluss dagegen vorgehen. Und dann wären wir wohl wieder beim Thema: Sind die tatsächlich konform abgenommen worden.

  • Die Fotos wurden im Rahmen der HU und mehrerer Einzelabnahmen (diverse Umbauten) gemacht...


    Schriftlich abgenommen und eingetragen sind die LED-Leuchtmittel natürlich nicht. Wer weiß, ob das überhaupt machbar ist?! Da muss ich nochmal Rücksprache mit denen halten...


    Mir ging es ja nur um die Aussage des TÜVs und dass er es "ohne Mängel als zulässig" deklariert hat...


    Mit dem "Nachweisen vor Ort" würde mich eben interessieren, ob die Polizei bei einer Kontrolle Zugriff auf die Fotos hat, die der TÜV in der Datenbank hinterlegt hat... oder sind diese nur für TÜVer zugängig?



    Selbstverständlich! Ich gebe dir bei allem Recht Manu! ...denn das könnte jeder in einer Kontrolle erzählen - die bekommen ja auch immer die lustigsten Storys zu hören! ...jedoch interessiert mich in diesem Fall die "(Rechts-)Lage" und die Sache mit den Fotos in der Datenbank...



    Beste Grüße,
    Fabian

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  • Hier war auch nichts negativ von mir gemeint, ich finde das eine sehr Interessate Frage.


    Ich versuche das jetzt nochmal für mich nachzuvollziehen:


    1.
    Wenn ich ein Drittanbieter-Bauteil konform fahren möchte, so benötigt dies eine Grundlage (ABE, Gutachten, §21,...). Das heißt, es gibt am Schluß ein schriftliches Protokoll was die konforme Abnahme nachweist.
    Davon hat der Halter dann eine Ausfertigung im Auto (ABE, im Fahrzeugschein,Protokoll §21,..)


    2.
    TÜV Prüfer macht Fotos und sagt "Ist in Ordnung" und pflegt dies in der Datenbank ein. Hier fehlt aber dann für mich die nachweisbare Grundlage.Wo ist der schriftliche Nachweis, dass hier alles rechtskonform geprüft und abgenommen wurde?
    Der Prüfer muss ja alle Abnahmen nach einer vorgegebenen Grundlage durchführen, woraus sich der eben genannte Abnahmenachweis ergibt.


    3.
    Hält mich die Polizei auf, hab ich also nichts in der Hand. Ergo -> Erst einmal Pech gehabt. Stellt die Polizei einen "Mangel" fest, stehe ich vor Ort in der Beweislast.


    4.
    Und das ist jetzt auch die Frage, die mich interessiert:
    Bekomme ich nun eine Mängelkarte und muss die konforme Abnahme nachreichen,etc....dann muss ich doch ein Schriftstück vorwiesen a la "Die Komponenten wurden am/um/ durch XY nach §XY geprüft und sind im Rahmen der StVO zugelassen"
    Würde es sich in deinem Fall um Felgen handeln (anderes Bauteil, aber Problemsituation die gleiche), dann muss ich hier ebenfalls eine ABE oder eine §21,etc. aus dem Hut zaubern.


    Ich bin mir in der Summe einfach unsicher, ob eine fotografische Dokumentation und Einpflege in der Datenbank gleichwertig mit der TÜV-konformen Abnahme anzusehen ist?
    Im Endeffekt bräuchte man wohl für die Dinger allgemein eine Einzelabnahme (wenn überhaupt möglich) und dann gäbe es für alle Seiten den entsprechenden schriftlichen Nachweis....den es aber nicht gibt.


    Der Prüfer kann nicht doch einfach sagen "Jo, die sind OK" nach "bisschen schauen". Der muss Abnahmen nach Vorgaben machen und das belegen, woraus sich eben genannte §21 Gutachten,etc. ergeben...also sprich, jeder hat was in der Hand.

  • Fabian, wenn du Fahrzeughersteller bist, dein Haus-TÜV.


    Ich denke, Fabian meint eine Untersuchung mit Abnahme. Und da werden solche Sachen dann eben so dokumentiert. Also nicht anders wie eben zb bei der Erstellung eines sonderfahrzeug für Straße und Schiene. Da wird im Zuge der erst-Abnahme alles fotografiert und durch die Bilder wärend des Baus des Fahrzeuges ergänzt. Da sein sx4 ja glaub nie ne reguläre Prüfung bekommen hat, wird es bei ihm im Zuge der Eintragungen gemacht. Denn irgendwie muss man das ja machen.
    Aber die frage, was morgens um 2 bei einer Kontrolle passiert, ist schon berechtigt und reichlich interessant, da ich auch an meinem Mini einen nicht zugelassenen, aber vom TÜV abgenommenen Auspuff drunter hab und da im Schein nur drin steht: Endtopf Typ RC40. Aber keine kba oder sonstiges. Und wegen der Flip-Front steht auch nix drin außer: rahmenverstärkung VA Eigenbau. Der tüvtler hat halt mit seiner digicam schwer Paparazzi gespielt.

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  • [...] Da sein sx4 ja glaub nie ne reguläre Prüfung bekommen hat, wird es bei ihm im Zuge der Eintragungen gemacht. [...]


    Moooment :!: ...alle Umbauten sind regulär als Normale- oder Einzelabnahme abgenommen / eingetragen. TÜV und HU wurden bisher ebenso regelmäßig (nach Vorschrift) durchgeführt. Bisher immer ohne einen Mängel...


    Also mit "Hinterhof-TÜVing" ist hier nichts gelaufen... das hat alles schon Hand und Fuß. :) ...auch wenn der TÜV bisher viel Geld verchlungen hat - ich bin rechtlich mit den Umbauten auf der sicheren Seiten...



    Nur eben mit den LEDs bin ich (noch) am zweifeln...



    Beste Grüße,
    Fabian

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  • Fabian, es war so gemeint, das du beim TÜV immer im Zuge der Einzelabnahme warst und nicht um halt mal TÜV für 2 Jahre zu bekommen. Ich denke schon das bei deiner Rakete alles legitim ist, nur warst du denke ich mal nimmer nur bei denen um was eintragen zu lassen. Und bei dem Besuch gab es halt auch mal weitere 2 Jahre TÜV.


    In deinem fall kann man sich einen Hinterhof-TÜV garnicht erlauben, da hängt zu viel dran, schon Thema Vorbild-Funktion.

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