Sportauspuff & Sportluftfilter

  • das risko würd ich auf mich nehmen.
    alles mit asa in der schweiz darf montiert werden und fertig. wenn dass das stva das merkt und meckert sollen sie es dann halt eintragen, kostet ja nicht n vermögen.


    ich glaube da sind die schweizer ein gaaanz klein wenig weniger pingelig als die deutschen.


  • Du meinst die Garantie ;)


    ABE ist eine Allgemeine Betriebserlaubnis und hat nix mit der Fahrzeuggarantie zu tun ^^


    Rischtisch!!!


    Die ABE des Fahrzeugs hat nichts mit der Garantie des Fahrzeugs zu tun!


    Die ABE mag zwar beim Einbau eines Sportluftfilters erlischen (solage man diesen nicht abnehmen / eintragen lässt), aber das hat immer noch keine Auswirkungen auf die Garantie des Autos vom Hersteller.



    Was für den Luftfilter gilt, gilt ebenso für die Abgasanlage... bei Änderungen dieser Komponenten, gibt es keine Einschränkungen auf die Garantie dieser und an diese anschließenden Teile.



    Beste Grüße,
    Fabian

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  • Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, geknüpft an dessen Bedinungen.
    Der Hersteller kann und wird keine Garantie aufrechterhalten, wenn Drittanbieterkomponenten verbaut werden. Denn damit müsste er die einwandfreie Funktionsweise aller verbaubaren und eintragbaren/zugelassenen Drittanbieterkomponenten ebenfalls vertreten können....kann und wird er aber nicht.


    Ich will dir nicht zu Nahe treten Fabian, aber (war das hier oder in einem anderen Thread) das die Aussage eines Mechanikers im Bezug auf "Garantie bleibt erhalten" so richtig ist.


    Wenn du einen Motorschaden hast und es war bspw. ein Intake verbaut...wird der Hersteller den Garantieansprich i.d.R. ablehnen.
    Ob das Inake nun Schuld war oder nicht ist erstmal "egal", da die - ich wiederhole- Garantie eine freiwillige Leistung ist.

  • Ich kann nur auf die Aussagen meiner SUZUKI -Werkstatt und die Nachfrage bei SUZUKI zurückgreifen... sonst würde ich das wohl nicht schreiben.


    Gerne könnt ihr euch nochmals informieren...



    Beste Grüße,
    Fabian

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  • Hab mich auch ausführlich beim Händler informiert in Sachen Garantie und Mods.
    Er sagt idR macht Suzuki keine Probleme, wenn es sich um Mods mit abe handelt, bei Einzelabnahmen kann Suzuki sich querstellen.


    Wichtige Vorraussetzung ist auch, dass die teile von einem autorisiertem betrieb montiert worden sind

  • Aus den Suzuki Garantiebedingungen



    Das ist wie bei jedem Hersteller, in dem Moment wo auch nur ein Drittanbieter-Teil verbaut welches nicht aus dem Original-Zubehör stammt...kann und wird i.d.R. der Zonk kommen.
    Deshalb reibt man Umbauten auch niemandem unter die Nase oder hofft, dass der Händler das nicht anspricht^^....denn wenn der Hersteller von sowas Wind bekommt wird i.d.R. pauschal abgelehnt.
    Ob das Drittanbieter-Teil nun Schuld war oder nicht...der Hersteller wird dies ersteinmal schlicht "unterstellen".


    EDIT: Ich will hier um Gottes Willen keine Grundsatzdiskussioen vom Zaun reißen. Nur "so easy" kann es dann im Falles des Falles nicht werden^^ Sicher, wenn der Händler mitspielt (der ein wichtiges Bindeglied ist) funktioniert das ab und an auch...aber es ist nicht die Regel.

  • Da ich nun einige Wochen mit einem Sportluftfilter unterwegs bin (vorher 2 Jahre ohne gefahren), wollte ich nun mal ein kurzes feedback abgeben.


    Zum Sound kann ich jetzt nicht viel sagen, da sich zumindest keine deutliche Änderung ergeben hat.
    Kraftstoffverbrauch ist etwas zurückgegangen.
    Wenn der Motor bei niedriger Drehzahl unter hoher Last stand, hat er ziemlich stark gebrummt/vibriert, dass hat sich jetzt um etwa die Hälfte reduziert.
    Anfahrverhalten hat sich auch etwas verbessert.


    mfg