• wo ist denn das problem? ;D
    antrag beim sozialamt und gut... entweder man bekommt was oder nicht...
    als student never... :-p weil sich ein student nach §6 sozialgesetzbuch eine erwerbstätigkeit suchen könnte... ob er dann was findet ist für den gesetzgeber scheinbar nicht relevant... X(
    --
    Robert
    [Blockierte Grafik: http://robert.waldheim.bei.t-online.de/hmm.gif][f1] Einmal möchte ich mit Profis arbeiten, nur einmal... ![/f1][Blockierte Grafik: http://robert.waldheim.bei.t-online.de/motzgreen.gif]

  • naja, so wie ich das denke möchte rosi auch wissen wieviel,


    aus eigener ehrfahrung auch absolut sinnvoll dort auchma zu vergleichen,
    da ich in vergangenheit bei behörden und ämtern auch schon einiges
    an fehlern bezüglich der zahlungen erlebt habe X(


    besser immer überall dreimal hinterhersein ;)
    --
    .........[f1]unterwegs im Namen des Herrn[/f1]


    [f1]so long[/f1]......

  • Jep, genau!


    Möcht nicht wissen wie man an das Geld kommt (das weiß ich :p )sondern ob und wenn ja wieviel ihr bekommt.


    Besonders interessant ist es ja wenn man mit seinem Partner zusammen wohnt.




    Das deutsche Rechtssystem hat mehr Löcher als ein Schweizer Käse!!!! X(



    --
    "The greatest thing you'll ever learn is just to love and be loved in return"

  • hallo,


    @Rose


    es gibt duf der Internetseite eines Bundesministeriums, weiss jetzt grade nicht welches dafür zuständig ist, wohngeldtabellen
    es ist allerdings nicht einfach das selbst zu berechnen.


    downloade dir doch einen wohngeldrechner....gibt da paar gute als free download . Der sagt dir, wenn du alle angaben gemacht hast, wieviel dir zustehen würde.



    gruss
    Christoph

  • @Rose,
    bei uns fragen die immer:Haben sie ein Auto? Und ich denke, das kannst du bejaren. Ist dir noch nie aufgefallen, dass alle Sozialhilfeemfänger ihr Fahrzeug auf jemand anders zugelassen haben? Wohngeld und Befreiung von Gema(Rundfunk, Fernsehenund Telefon) geht nur ohne Fahrzeug!
    --
    Wissen ist begrenzt, Phantasie ist unendlich!

  • @ rose


    wenn du mit deinem partner zusammwohnst zählt das als Wohn und wirtschaftsgemeinschaft...anders als familie zählt das einkommen beider (aber natürlich mit abzug besonderer belastungen ähnlich wie bei der steuererklärung, wenns den welche gibt)und du bekommst folglich weniger wohngeld...


    frag mich ruhig wenn du mehr wissen willst über ne PM...


    bin immobilienkaufmann


    mfg


    maxi


    :smokin:

  • @ alle erst mal kann jede Wohngeld beantragen. Es wird nach Quadratmeter, Miete und Verdienst (Arbeitslosengeld, Lohn und sontige Einkünfte) berechnet. Und Wohngeld hat nicht gleich mit dem Sozialamt zu tun es ist eine eigene Stelle, aber Untersteht zum Teil dem Sozialamt und zum Teil der Stadt und Gemeinde.



    Gruß Blue [Blockierte Grafik: http://www.suzukiaerioforum.com/aerio/images/smiles/smilie4.gif]

    Ich Beisse nicht,
    Ich will nur Spielen.