Mal eine Frage:
Beim NZ Sport in DEU ist ja keine Lichtautomatik mehr drin sondern Dauer-Xenon.
Das kann man ja wie bekannt deaktivieren.
Aber wie ist das eigentlich rechtlich? Muss man sich dann zwangsläufig ein anderes Tatfahrlicht nachrüsten?
Weil ohne TFL sind Neuwagen ja in DEU nicht mehr zulassungsfähig.
Und wenn das Dauer-Xenon ja als TFL Zulassungsvoraussetzung ist, was sagt der TÜV, die Versicherung oder die Rennleitung wenn man es deaktiviert hat und quasi ohne TFL rumfährt?
Weil so wäre er ja wie schon gesagt garnicht zulassungsfähig.
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Meinst Du irgendein Polizist oder Tüv Prüfer hat alle Automarken im Kopf und wie dort die Ausstattungen sind ? Ich habs bei meiner Freundin deaktiviert u TFL nachgerüstet , von daher sollte es keine Probleme geben .
Lg
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Moin moin,
daher bauen sich einige halt Nebler mit TFL Funktion ein und alles ist wieder gut.
Leider hat sich ja noch keiner gewagt Hauptscheinwerfer mit TFL für den SSS NZ zu entwerfen....
Grüße
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1. Xenon TFL ist falsch - richtig müsstest du sagen Xenon Dauerlicht
2. rein rechtlich ganz einfach: TFL ist ab 01.10.14 vorgeschrieben. Das weiß auch die Rennleitung, und das ist unabhängig vom Typ. Sieht dich die Rennleitung in einer Kontrolle ohne Licht und schaut in den Papieren auf den Tag der ersten Zulassung ist alles klar: Erlöschung der Betriebserlaubnis Punkt
Sollte es zu einem Unfall kommen und dein Gegner behauptet, er habe dich wegen des fehlenden TFL übersehen, bekommst du mindestens eine Teilschuld.
Die Lösung ist einfach: Xenon Dauerlicht deaktivieren und ein TFL (mit E-Nummer) einbauen, dann ist alles rechtens.
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Ich habe mein Xenon immer an und finde es mega. Wieso tut ihr euch solche Sachen wie tfl usw an?
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och , TFL is doch ganz schön , und Ich persönlich bin der Meinung , das das ewige an u aus bei Dauertagfahrxenonlicht irgendwann auf die Brenner geht .
Lg
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2. rein rechtlich ganz einfach: TFL ist ab 01.10.14 vorgeschrieben.....schaut in den Papieren auf den Tag der ersten Zulassung ist alles klar: Erlöschung der Betriebserlaubnis PunktSicher dass das Datum für die ZULASSUNG gilt und nicht für die EG-Typgenehmigung? Meiner ist Produktionsmonat 12/2014, EZ 02/2015 und hat weder Tagfahrlicht noch die Dauerlicht-Funktion
EDIT:
"Der Gesetzgeber hat die Ausrüstung mit Tagfahrleuchten für Fahrzeugtypen mit EG-Typgenehmigung ab dem 07.02.2011 vorgeschrieben, so dass für diese Fahrzeuge Tagfahrleuchten schon zur Serienausstattung gehören. Für alle anderen Fahrzeuge ist eine Nachrüstung mit Tagfahrleuchten zulässig" [http://www.dekra.de/fileadmin/…uchten-ratgeber-dekra.pdf] -
Ich finde Tagfahrlicht einfach nur gut. Zündschlüssel umdrehen und an ist. Tagfahrlicht reicht auch locker mal für ne kleine Waldpassage oder sowas. Dauerlicht oder ständiges an / aus mit ner Automatik ist einfach nicht meins. Wenns nicht sein muß, bleiben die Hauptscheinwerfer aus.
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Hab bei mir den Sensor vorne abgeklebt und das Licht auf Auto gestellt ums Licht muss ich mich nicht mehr kümmern und es bleibt an so lange die Zündung an ist
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Dauerxenonlicht sieht bei klarem Himmel und Sonnenschein einfach nur blöd aus.
Schade, dass der Sport kein TFL ab Werk im Hauptscheinwerfer verbaut bekommen hat. Finde ich optisch am schönsten. -
Hab bei mir den Sensor vorne abgeklebt und das Licht auf Auto gestellt ums Licht muss ich mich nicht mehr kümmern und es bleibt an so lange die Zündung an ist
Vielleicht kommt es aber irgendwann mal genau auf die 0,1 PS an, die das Licht schluckt...
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Wenns nicht sein muß, brennt bei mir tagsüber in der Wohnung auch nicht das Licht.
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Ist halt Geschmackssache ich finde es so halt schöner
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Ist halt Geschmackssache ich finde es so halt schöner
Das ist natürlich Grund genug. -
"Der Gesetzgeber hat die Ausrüstung mit Tagfahrleuchten für Fahrzeugtypen mit EG-Typgenehmigung ab dem 07.02.2011 vorgeschrieben, so dass für diese Fahrzeuge Tagfahrleuchten schon zur Serienausstattung gehören.
Ja die Angabe habe ich jetzt auch gefunden, aber unser SX4 ist Bj. 06/2013 und hatte bei Erstzulassung kein TFL und Zwangsabblendlicht. Es scheint dann doch die EG-Typgenehmigung zu sein. Danke. Ich hatte das Datum scheinbar mit der RDKS-Pflicht verwechselt zu haben.
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Danke. Ich hatte das Datum scheinbar mit der RDKS-Pflicht verwechselt zu haben.
Kein Problem. Ich war mir auch nicht sicher. Blickt ja auch kaum noch jemand durch, bei den Regulierungswahnsinn der EU
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Ich finde bei 30Grad und Sonne pur muss ich kein Licht anhaben. Unnötiger "Verschleiß" von den Xenonen Leuchten als auch den LED's hinten. Daher die TFl. Die schalten sich bei mir auch ab wenn ich Licht anmache.
Und zu Frage, wenn du das Dauerlicht abstellst musst du TFl haben. Sonst erlischt deine Betriebserlaubnis