Felgen Auflage K6d & K6g

  • Wollte mir mal neue Felgen zulegen.

    Bei denen die mir gefallen würden stehen bei den Auflagen im Gutachten u.A. K6d und K6g:


    K6d An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte vollständig umzulegen.

    K6g An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.


    Was konkret ist damit gemeint? Wo muss was gemacht werden?

    Hat jemand evtl. Fotos oder so was da konkret umgebogen oder gekürzt werden muss?

    Kann mir das nicht bildlich vorstellen bzw. weiß nicht was da gemeint ist.

  • Wäre schön wenn man beim Thema bleiben könnte.

    Also bei Didi1403, Thomas.Ka und Benji gehe ich mal davon aus daß von ihnen keine sachdienliche Antwort mehr kommt.

    Denn eigentlich ist es ja Wurst um welche Felge es sich handelt.

    Gibt ja mehrere mit diesen Auflagen.

  • Hey Lars, war nur ein kleines Spässchen.Wir sind ja nicht im Friedhofsforum.

    Wenn du aber pauschal nach Felgen fragst, kannst du nicht wirklich eine ernste Antwort erwarten.

    Ausserdem kannst du in der Suche schon sehr ausführliche Threads zu Felgen finden.

    Das von dir angesprochene Umbörteln der Radkästen - so hab ich deine Frage verstanden - rde ich zumindest in der Garantie sein lassen. Fals irgendwo Haarrisse im Lack entstehen und es rostet.

  • Kann auch sein, daß dem Prüfer das gar nicht interessiert, wenn die Radfreigängigkeit auch so gegeben ist. Nimm doch Felgen ohne diese Auflagen. Wüßte auch nicht das irgendeiner aus diesem Forum am NZ irgendwas umgelegt oder gekürzt hat, zumindest die meisten nicht und ich damals trotz 205er auch nicht, nur mal so.


    Hiermal 2 Beispiele vom Niva:


    KÜS, das Raid 1 Lenkrad trage ich Ihnen nicht ein, die ABE ist für den alten und nicht den neuen Niva. GTÜ, kein Problem solange der immer noch keinen Airbag hat.


    KÜS, die Abdeckung der Reifen, 205er auf DOTZ, ist an der Vorderachse nicht ausreichend, dann noch Verschränkungstest auf ner Rampe, haben Sie da Lenkrad auch wirklich voll eingeschlagen, oh je. GTÜ, minimal fehlende Abdeckung vorne egal, ich sag Verschränkungstest, er sagt, bei den Radkästen, das können wir uns schenken.


    Abgesehen davon ist das Internet voll mit Felgen. Und ist es "Michelle" überhaupt wert sich zu verbiegen ?

  • Danke für die Antworten.

    Und entschuldigt bitte meinen letzten Post.

    Hab momentan viel um die Ohren und bin etwas im Stress.

    Entschuldigt bitte.

  • Bei dieser Felgengröße und Bereifung sollte es keine Probleme beim Eintragen geben. Die Auflagen standen bei mir auch drin, da aber die Radfreigängigkeit gegeben war/ist wurde problemlos eingetragen. Hier im Forum haben einige größere Felgen und oft auch 215 er reifen drauf. Und da habe ich auch noch nix gelesen von umbördeln unsw.


    Entschuldigung angenommen:)

  • Stabd bei mir auch drin. 7.5x17 et40.... Ging aber mit und ohne fahrwerk Problem los ohne kantwn umlegen etc. Es schleift nix und wurde trotz auflagen ohne bearbeitungen eingetragen....

    Wer später Bremst, ist länger schnell :evil:

  • So, grad das Gutachten durchgelesen. 205/45 kannst Du knicken, hast Du Auflage G01, sprich Tachoangleichung!


    Wenn Du die Felgen mit ET45 nimmst, hast Du (je nach Reifen) die Auflagen zwecks Karosseriebearbeitung nicht, nur bei ET 38


    Kann mir zwar nicht vorstellen, daß da Änderungen nötig sind, aber wenns der Prüfer genau nimmt, hast Du die A-Karte....


    Alternativ: Such Dir was schönes in 7x17, zur Not ohne Schnecken auf der Felge.

    In diesem Sinne,


    Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!

  • Hab es ohne Modifikation eingetragen bekommen... :-)
    Und die Michelle ist ein echtes Leichtgewicht, fährt sich gut... ;-)