Gewindefahrwerk 5mm tiefer als im Gutachten eintragen??

  • Moin Leute,


    Ich hab in meinem Swift Sport ein ST X Gewindefahrwerk eingebaut.

    Meine Frage ist ob ich das Fahrwerk auch tiefer als im Gutachten eingetragen bekomme.

    Vorne muss ich laut Gutachten 320mm von Radmitte zu Kotflügelkante haben.

    Habe aber ein Maß von 315mm. Bekomm ich das so eingetragen wenn alles andere i.O ist?

    Ich weiß das ihr das nicht genau wissen könnt wollte nur mal so hören wie genau die bei euch da nachgeschaut haben.

    PS: wird zusammen mit Spurplatten eingetragen.


    Lg

  • Dann wird es sowieso eine Sonderabnahme nach §21... vom daher so vorstellen und eintragen lassen. Nur Spurplatten müssen auch mit Winterräder eingetragen werden (wenn alu). Ansonsten müssen die Winterräder gesondert mit dem Fahrwerk abgenommen werden ohne die Platten. Also 2 Winterräder mitnehmen und dann abnehmen lassen.

    mfg Robert
    Wenn die Kerzen brennen, dann müssen die Pferde rennen...

  • Dann musst du die Winterräder trotzdem eintragen lassen. Also 2 mitnehmen und ggf drauf schrauben vor Ort, dass die gleich mitgeprüft werden. Entweder es wird so eingetragen oder die sind so bekloppt und wollen den auf den Winterrädern auch nochmal verschränken.

    mfg Robert
    Wenn die Kerzen brennen, dann müssen die Pferde rennen...

  • Die Winterräder müssen auch überprüft/eingetragen werden, dass du sie mit dem Fahrwerk fahren darfst. Egal, ob das Originale Felgen sind oder nicht das spielt da keine Rolle.


    Da steht dann soetwas wie.

    Fahrwerk x zulässig in Verbindung mit Rad/Reifenkombination a und Spurplatten z, ebenso erlaubt Rad/Reifenkombination b.


    Deshalb die beiden oder alle 4 Winterräder mitnehmen.

    Entweder tragen die das so ein, weil die Winterräder eh kleiner sind oder die bestehen darauf, dass du die Räder wechselst. Kommt immer auf den Prüfer an.

  • Also die sind kleiner und haben die selbe Breite und da ich sie nicht mit den Spurplatten fahren will bräuchte ich sie ja nicht draufziehen um zB noch einen Verschrenktest zu machen da sie ja dann logischerweise eh nicht schleifen.

    Aber ich werde zwei mal mitnehmen.


    Danke für eure Infos ?

  • Also hab's eingetragen bekommen inkl Spurplatten und Winterreifen

    Jetzt hat steht auf dem Zettel das ich das unverzüglich auf den Schein umtragen lassen muss wegen Einzelabnahme, hat der Prüfer auch nochmal gesagt.

    Muss ich das wirklich sofort machen oder reicht es erstmal wenn ich das mitführen?

    Kumpels sagen das reicht wenn man das mitführt.

  • Heißt für mich sofort.


    Sonst würde da was anderes stehen was euch genau sagen würde, dass es beim nächsten Vorsprechen bei der Zulassungsstelle reichen würde...


    Grüße

  • Musste wirklich direkt machen lassen. Bei Eintragungen laut Gutachten reicht es die Papiere mitzuführen bis eine Änderung der Papiere gemacht wirden muss (Umzug/Halterwechsel/etc).


    Bei der Einzelabnahme wird dir eine neue Betriebserlaubnis für dein Auto erstellt, individuell für dein Auto. Deine bisherigen Papiere sind nämlich mit dem Einbau des Fahrwerks erloschen und somit ist es fahren ohne Betriebserlaubnis, solange du vom Amt keine neuen Papiere hast ausstellen lassen.

  • Wie mein Vorredner korrekt ausführt, ist aktuell deine Betriebserlaubnis erloschen. Die Einzelabnahme dient als Grundlage für die Wiedererlangung der Betriebserlaubnis, die erst durch Neuausstellung der Papiere abgeschlossen ist. Also unverzüglich zum Straßenverkehrsamt / Zulassungsstelle und eintragen lassen!

    Meine (ehemaligen) Suzukis:
    2011 - 21 93er Suzuki Swift 1.3 GTi: Heigo Überrollkäfig, Sparco Vollschalensitze, 195/45R15, K-Sport Gewindefahrwerk, Sportlenkrad, Domstreben ...

    2014 - 21 93er Suzuki Swift 1.3 Cabrio GTi: Eibach Federn,195/45R15, Stahlflexbremsschläuche ...


    2013 - 16 Suzuki SX4 1.6 City+ Bj. 2013 | 2009 - 10 Suzuki Swift 1.0 GLS Bj. 1996 | 2007 - 10 Suzuki Grand Vitara 1.9 DDiS limited Bj. 2007 | 1997 - 2004 Suzuki Swift 1.3GS Bj. 1994