Fahrradträger Anhängerkupplung

  • Nur mal so Suzukis hat gar keine eigenen AHK die nehmen die auch von namhaften Herstellern ,das weis ich weil Suzuki mir einmal ein Erstazteil besorgen musste ,welches es eben nicht gab ,weil man zugeben musste das man keine eigen AHK hat .

    Und der freundliche wollte mir eine neu Kupplung verkaufen ,ersatzteil im I Net 2,25 Euro soviel zu eigen AHKS

  • na ich glaubs zwar immer noch nicht aber so steht es tasächlich:

    Anhängerkupplung und Kugeldruck

    Das Gewicht, mit dem die Kupplung Ihres Anhängers, Wohnwagens, Boots- oder Pferdetrailers auf die Anhängerkupplung drückt, darf das vom Hersteller angegebene Gewicht (Stützlast) nicht überschreiten. Sie finden diesen Wert auf dem Typenschild Ihrer Anhängerkupplung. Sehen Sie außerdem auch in den Anleitungen für Ihr Auto und das zu ziehende Objekt nach – vielleicht werden hier andere Werte genannt. Dabei gilt: der niedrigste Wert ist maßgeblich und darf nie überschritten werden.

    ...genau so ist es. Denn ein Verbindungselement, was die Hängerkupplung ist, kann die Lastparameter des Fahrzeuges nicht verändern und die sind beim Ignis 1000/50.

    Was viele nicht bedenken ist, dass die Stützlast entscheidend die Fahrstabilität beeinflussen kann. Ist sie größer als für das Fahrzeug angegeben dann ist die Lastverteilung nicht mehr optimal und die Vorderräder werden nicht mehr wie vorgesehen auf die Fahrbahn gedrückt, was die Lenk- und Bremswirkung sowie die Fahrstabilität verschlechtert.

  • ist aber schon sehr verwirrend Auto 50 kg der Kupplungshersteller 75 Kg mit Gutachten ,da glaubt doch der normale Mensch das 75 kg zulässig sind


    Wenn du aber bei den E Bikes die Akkus Sattel und Körbe etc raus nimmst passt das mit den Kilos

  • ist aber schon sehr verwirrend Auto 50 kg der Kupplungshersteller 75 Kg mit Gutachten ,da glaubt doch der normale Mensch das 75 kg zulässig sind



    ... weil meist eine Kugelkopfausführung für mehrere Fahrzeugtypen verwendet werden, nur die Halterung ist speziell an das jeweilige Fahrzeug angepasst.

  • Nur mal so Suzukis hat gar keine eigenen AHK die nehmen die auch von namhaften Herstellern ,das weis ich weil Suzuki mir einmal ein Erstazteil besorgen musste ,welches es eben nicht gab ,weil man zugeben musste das man keine eigen AHK hat .

    Und der freundliche wollte mir eine neu Kupplung verkaufen ,ersatzteil im I Net 2,25 Euro soviel zu eigen AHKS

    Das stimmt schon, aber die Ahk im Zubehör Katalog ist die, die Suzuki offiziell für den Ignis vertreibt. Mein Händler hat gemeint er hat andere auch,, die eine Freigabe von Suzuki haben und auf die man legal einen Fahrradträgermontieren darf

    Fuhrpark:

    Skoda Kodiaq Scout 4x4 DSG

    Lada Urban als (Jagdauto)

    Suzuki Ignis Allgrip Hybrid

  • Das stimmt schon, aber die Ahk im Zubehör Katalog ist die, die Suzuki offiziell für den Ignis vertreibt. Mein Händler hat gemeint er hat andere auch,, die eine Freigabe von Suzuki haben und auf die man legal einen Fahrradträgermontieren darf

    ... führt bitte diesen Denkfehler nicht weiter - die Hängerkupplung bestimmt nicht, was das Fahrzeug darf. Fast jede Hängerkupplung hat höhere Lastdaten und darf Trägersysteme tragen - nur nicht jedes Fahrzeug darf die technischen Fähigkeiten der Hängerkupplung voll ausnutzen.


    Beispiel: Beim neuen Hyundai i10 ist das noch krasser - dort darf eine Hängerkupplung angebaut werden - aber das Fahrzeug darf gar keinen Hänger ziehen, die Lastdaten des i10 sind 0/65 - das heißt, dass hier die Hängerkupplung nur für Trägersysteme verwendet werden darf. Da kamen auch Leute mit dem Denkfehler - wenn auf der Hängerkupplung 1000kg steht, darf man einen Hänger mit 1000kg ziehen -Falsch! wenn der Fahrzeughersteller sagt "NULL" Anhängelast - es darf kein Hänger gezogen werden, darf diese Fahrzeug keinen Hänger ziehen.


    Und hier beim Ignis MF empfielt der Hersteller keinen Fahrradträger drauf zu montieren, auch wenn die Hängerkupplung das erlauben würde - was ist daran nicht oder falsch zu verstehen?

  • ... führt bitte diesen Denkfehler nicht weiter - die Hängerkupplung bestimmt nicht, was das Fahrzeug darf. Fast jede Hängerkupplung hat höhere Lastdaten und darf Trägersysteme tragen - nur nicht jedes Fahrzeug darf die technischen Fähigkeiten der Hängerkupplung voll ausnutzen.


    Beispiel: Beim neuen Hyundai i10 ist das noch krasser - dort darf eine Hängerkupplung angebaut werden - aber das Fahrzeug darf gar keinen Hänger ziehen, die Lastdaten des i10 sind 0/65 - das heißt, dass hier die Hängerkupplung nur für Trägersysteme verwendet werden darf. Da kamen auch Leute mit dem Denkfehler - wenn auf der Hängerkupplung 1000kg steht, darf man einen Hänger mit 1000kg ziehen -Falsch! wenn der Fahrzeughersteller sagt "NULL" Anhängelast - es darf kein Hänger gezogen werden, darf diese Fahrzeug keinen Hänger ziehen.


    Und hier beim Ignis MF empfielt der Hersteller keinen Fahrradträger drauf zu montieren, auch wenn die Hängerkupplung das erlauben würde - was ist daran nicht oder falsch zu verstehen?

    Ja und was ich richtig blöd finde ,der darf komischerweis 75 Stützlast haben,das ist doch nicht mehr Auto als der Ignis .


    https://www.hyundai.news/filea…18_3_Technische_Daten.pdf

  • ... führt bitte diesen Denkfehler nicht weiter - die Hängerkupplung bestimmt nicht, was das Fahrzeug darf. Fast jede Hängerkupplung hat höhere Lastdaten und darf Trägersysteme tragen - nur nicht jedes Fahrzeug darf die technischen Fähigkeiten der Hängerkupplung voll ausnutzen.


    Beispiel: Beim neuen Hyundai i10 ist das noch krasser - dort darf eine Hängerkupplung angebaut werden - aber das Fahrzeug darf gar keinen Hänger ziehen, die Lastdaten des i10 sind 0/65 - das heißt, dass hier die Hängerkupplung nur für Trägersysteme verwendet werden darf. Da kamen auch Leute mit dem Denkfehler - wenn auf der Hängerkupplung 1000kg steht, darf man einen Hänger mit 1000kg ziehen -Falsch! wenn der Fahrzeughersteller sagt "NULL" Anhängelast - es darf kein Hänger gezogen werden, darf diese Fahrzeug keinen Hänger ziehen.


    Und hier beim Ignis MF empfielt der Hersteller keinen Fahrradträger drauf zu montieren, auch wenn die Hängerkupplung das erlauben würde - was ist daran nicht oder falsch zu verstehen?

    Das ist schon alles klar, aber wenn mir der Suzuki Händler das so sagt und ja auch dafür die Garantie übernimmt, dann wird er es wohl wissen.


    Suzuki hat sich für diese im Zubehör Katalog dazu entschieden, das verwenden des Fahrradsträger zu verbieten.

    Andere Anhängerkupplungen haben aber eine Freigabe von Suzuki erhälten. Der Händler meinte es soll am Material des ganzen System liegen. Die anderen verwenden massivere Ausführungen oder ein anderes Material.


    Mein Händler hat aber auch gesagt, dass die 50 kg, die Suzuki angibt bindend sind, egal was andere Anbieter angeben, denn dafür ist das Fahrwerk des Ignis nicht ausgelegt.

    Fuhrpark:

    Skoda Kodiaq Scout 4x4 DSG

    Lada Urban als (Jagdauto)

    Suzuki Ignis Allgrip Hybrid

  • Suzuki hat sich für diese im Zubehör Katalog dazu entschieden, das verwenden des Fahrradsträger zu verbieten.


    Im Zubehörkatalog (Seite 28 ganz unten) steht: "... Die Verwendung der Anhängerkupplung in Kombination mit einem Fahrradheckträger, der auf der Anhängerkupplung montiert wird, wird nicht empfohlen."

    Ich lese da "nicht empfohlen" und das heißt nicht "verboten"!

    Und in den meisten Fällen gilt doch das geschriebene Wort und nicht was irgendwer sagt - oder sehe ich da irgendwas falsch?:/


    edit:

    SUZUKI bietet für die anderen Modelle einen Fahrradheckträger an, der ein Eigengewicht von 12,5 kg hat. Laut Herstellerangaben (der Zulieferer ist in diesem Fall ATERA) hat dieser eine Zuladung von 47 kg. Und hier kommt meiner Meinung nach (ich mutmaße nur!) das Problem ins Spiel, was SUZUKI vermeiden will: 59,5 kg (12,5+47) sind für den Zwerg zu viel!

    Vitara S Allgrip 2016

    Ignis C+ Allgrip 2017

    Dieser Beitrag wurde bereits 2 Mal editiert, zuletzt von udi ()

  • Im Zubehörkatalog (Seite 28 ganz unten) steht: "... Die Verwendung der Anhängerkupplung in Kombination mit einem Fahrradheckträger, der auf der Anhängerkupplung montiert wird, wird nicht empfohlen."

    Ich lese da "nicht empfohlen" und das heißt nicht "verboten"!

    Und in den meisten Fällen gilt doch das geschriebene Wort und nicht was irgendwer sagt - oder sehe ich da irgendwas falsch?:/

    ... es ist auch nicht "verboten" falsches Öl in den Motor zu füllen - aber Suzuki empfiehlt, damit das Fahrzeug ordnungsgemäß funktioniert, speziell genannte Öltypen. Genau so ist es mit der Beladung, Suzuki kann nicht verbieten irgend was ein- oder aufzuladen, für die Ladung ist ja der Fahrzeugführer alleine verantwortlich, aber da Suzuki das Fahrzeug am besten kennt, gibt Suzuki Empfehlungen gewisse Beladungen nicht zu tätigen, da es damit Probleme geben könnte.

    Ich weiß nicht, was daran missverständlich zu verstehen ist. Nur wenn etwas nicht verboten ist, dann heißt das doch nicht, dass es richtig ist dies zu machen. Weil verboten kann nur werden, was gegen Gesetze oder Vorschriften verstößt. Außerhalb von Gesetz und Vorschrift gibt es nur Empfehlungen.

    Suzuki empfiehlt auch beim Räderwechsel die Handbremse anzuziehen und einen Gang einzulegen.

    Es ist nicht verboten giftige Pilze zu essen - aber das kann man in diverser Pilzliteratur nachlesen, es wird nicht empfohlen dies zu tun. ;););)

  • Ich kann Frank0307 nur zustimmen. Es wurde hier bereits alles dazu geschrieben.

    1. es gilt der jeweils niedrigere Stützlast Wert, entweder der AHK oder der des Autos

    2. die AHK muss für Fahrradträger geeignet sein (z.B. kein Alukopf ....)

    3. Maximale Ladung = Wert aus 1. minus Trägergewicht.

    4. alles weitere liegt in der Verantwortung des Fahrzeugführeres.

  • Ein AHK-Träger ist grundlegend auch eine fahrdynamische Katastrophe.

    Nen Atera Strada mit zwei Fahrrädern (gesamtes Gewicht 45kg) an einem Opel Insignia war schon sehr unangenehm zu fahren. Ich behaupte jetzt mal dass der Insignia grundlegend als Familienkombi darauf ausgelegt ist einiges an Last aufnehmen zu können (75kg zulässige Stützlast, 750kg ungebremst, 2500kg gebremst - wenn ich mich richtig erinnere).


    Smart Roadster, nur mit dem leeren Heckträger auf der AHK (wegen Überführung des AHK-Trägers), selbst nur mit Stadtbetrieb fast unfahrbar. Das Fahrwerk vom Smart Roadster ist normalerweise nicht aus der Ruhe zu bekommen. Der Träger wiegt leer 14kg, die zulässige Stützlast sind 35kg beim Smart Roadster.


    Warum ist das so...ein Fahrradheckträger ist in keiner Weise mit einem Anhänger vergleichbar!

    Der AHK-Fahrradträger setzt ganz hinten am Fahrzeug am Kugelkopf an. Aber der Dynamische Krafteintrag ist noch deutlich weiter hinten. Damit vergrößert sich der Hebel, den Kraft bis zur Achse des Fahrzeugs hat. Kraft mal Hebel ergibt ein Drehmoment welches mit jedem Einfedern, jeder noch so kleinen Unebenheit auf der Straße hinten am Fahrzeug irgendwo hinzerrt.

    Machen wir es plakativ:

    Obiges Beispiel - Fahrradträger mit zwei Fahrrädern 45kg (ca. 450N). Es wirkt 1g (Ausweichmanöver bei mittlerer Geschwindigkeit) seitwärts. Der Kraftansatzpunkt ist ca. 0,5m hinter dem Kugelkopf der AHK, die AHK 0,5m hinter der Hinterachse.

    Auf den Kugelkopf wirkt damit ein Drehmoment von 225Nm. Das muss als Reibleistung auf die AHK übertragen werden, damit sich der Träger nicht wegdreht.

    Belastet mal die Kupplung am Getriebe mit 225Nm...die wird kurz vorm Durchrutschen sein, wenn sie nicht sogar bereits durchrutscht.

    Auf die Hinterachse wirkt ein Drehmoment von 450Nm seitwärts

    Das ist also so als wenn euch ein Fahrzeug mit nem normalen 2l-Turbo-Dieselmotor die Hinterachse seitlich wegschieben möchte.


    Genau aus dem Grund geht auch der AHK-Träger ausschließlich der Hinterachse zu lasten. Grob gesagt muss das Gesamtgewicht des AHK-Trägers (inklusive Fahrräder) je nach Fahrzeugmodell ca. mit Faktor 1,3 bis 1,4 auf die Hinterachse gerechnet werden.

    Also wenn ihr den AHK-Träger mit den Fahrrädern dran habt, dann schätze ich kann noch ne Reisetasche und ne 5l-Dose Bier in den Kofferraum gestellt werden, dann ist die zul. Achslast hinten überschritten. Personen auf dem Rücksitz sind damit auch ausgeschlossen.

    Nun möge sich jeder seinen Teil denken wenn zur Urlaubszeit der Familienvan voll besetzt, mit vollem Kofferraum und 4 Fahrrädern auf der AHK unterwegs ist...


    Und wo ist nun der Unterschied zum Anhänger...der Anhänger trägt die Hauptlast bei richtiger Beladung auf der eigenen Achse (die sich selbst auf der Straße abstütz und den Anhänger führt) vom Fahrzeug muss nur die Sekundärlast getragen werden um den Anhänger zu stützen (Stützlast) und zu lenken (seitliche Kräfte an der AHK).

    Die sind deutlichst geringer als beim AHK-Träger.

    Eine falsche Beladung oder Ladungssicherung eines Anhängers kann auch dazu führen, dass ein Fahrzeug nicht mehr kontrollierbar wird. Es ist die Verantwortung des Fahrzeugführers, dass alles richtig beladen und gesichert ist.


    Ich bin fest davon überzeugt, dass es bei der Aussage von Suzuki nicht um das Material der AHK oder um die AHK selbst geht.

    Suzuki möchte einfach nicht die Hand dafür ins Feuer legen, dass es mit,dem AHK-Träger am Ende gut oder schief geht.

    Daher die Aussage: AHK-Heckträger wird nicht empfohlen.

    ...was jeder einzelne für sich persönlich damit macht...


    Wie bereits richtig gesagt wurde, können sie es nicht verbieten (das könnten sie bei einem Kugelkopf aus Alu, dann aber auch nur für diesen), den gibts aber nicht. Und wenn es diesen gäbe müsste der AHK-Hersteller das Verbot aussprechen.

    Auch kann ich mir nicht vorstellen, dass es für andere AHK-Hersteller eine Freigabe von Suzuki gibt (dieses Schriftstück würde ich mir vom Suzuki-Händler geben lassen).

    Bei einem Dachträger werden meist nur 80-120km/h empfohlen von den Herstellern. Warum empfohlen...weil es keine gesetzlich geregelte Höchstegeschwindigkeit für Dachträger gibt. Wenn man schneller fährt geht die volle Verantwortung auf den Fahrzeugfüher über, der mit 200km/h seine Ski über die Straße verteilt. Wenn er nur 80km/h gefahren wäre und nachweislich den Träger und die Ski korrekt montiert hatte, trägt der Hersteller die Verantwortung.


    Um die Sache Rund zu machen, das Beispiel Toyota Aygo (glaube ich), da ist die AHK nur für den Heckträger zugelassen.

    Wenn der Heckträger angebaut und in die Dose gesteckt wird, weiß das Auto „da hängt hintenwas dran“.

    Ich gehe davon aus, dass damit das ESP in einen anderen Modus geht, frühzeitig eingreift und speziell an der Hinterachse anders regelt als normal.

    Für dieses Fahrzeug gibt es aber auch einen AHK-Hersteller, der mit einem aufwändigen Fahrtest auch die Eignung für einen Anhänger (max 400kg glaube ich) mit seiner AHK nachgewiesen hat. Diese AHK kostet aber ein deutliches Eck mehr als die vom Fahrzeughersteller und es muss zwingend eine technische Abnahme gem. §21 erfolgen und anschließend die Fahrzeugpapiere geändert werden!

    Hierbei übernehmen aber der Hersteller der AHK und der jeweilige Prüfer die technische Verantwortung für die AHK, nicht mehr der Fahrzeughersteller. Für die Ladung (Anhänger, Ladung, Ladungssicherung) ist wiederum der Fahrzeugführer verantwortlich.


    ...viel Text...aber ich denke es ist nun einfach klargestellt, worum es bei der Sache eigentlich geht...

    Dieser Beitrag wurde bereits 4 Mal editiert, zuletzt von Supernasenbaer () aus folgendem Grund: Korrektur

  • Ich hab ja auch 2 E-Bikes und darf 75 kg auf den S cross ,mache allerdings alles was schnell geht ab Akkus ,Sattel Körbe das sind schon ein Paar Kg dann noch zusätzlich mit Spanngurten ,das merkt man schon ,denn das wackelt dann weniger


    Und fahren lässt der sich eigentlich gut habs mal probiert 160 aber sonst nur 120-130 geing eignetlich sehr gut

    Dieser Beitrag wurde bereits 2 Mal editiert, zuletzt von floeppy1 ()

  • Hoffentlich erlebst du keine"fahrdynamische Katastrophe"!!;)

    Die obigen Berechnungen will ich keinesfalls in Frage stellen. Mit dem IGNIS werde ich wohl auch nicht in die Verlegenheit kommen. Nur noch soviel:

    Ich fahre seit längerem und sehr oft (vormals SX4 und nun VITARA) mit dem AHK-Träger und habe dergleichen noch nicht erlebt. Da wackelt nichts und ich teile die Erfahrung von floeppy1.

    Anders wurden mir Erfahrungen von Bekannten mitgeteilt, die ihre Fahrräder und dem Dach transportieren.

    Von daher: Gute Fahrt (unter Beachtung der Empfehlungen, der gesetzlichen Vorschriften, des gesunden Menschenverstandes ...8)).


    Mein Kommentar vom 30.03. bezog sich lediglich auf die weiter oben aufgestellte Behauptung, dass es laut SUZUKI beim IGNIS "nicht möglich" ("nicht geeignet", "nicht freigegeben" oder gar "verboten") ist, Fahrrad-Transport auf der AHK vorzunehmen. Zwischen einer Empfehlung und einem "nicht geeignet" oder gar kategorischen Ausschluss besteht m. E. ein Unterschied: über 50kg Stützlast ist im übertragenen Sinne "verboten" und/oder "nicht freigegeben" und somit einfach gesagt "nicht geeignet", Fahrradträger wird "nicht empfohlen".


    Edit: Auf dem SX4 hatte ich eine AHK vom "freien Markt", beim VITARA ist die explizit von AlKo für SUZUKI produzierte montiert.

    Vitara S Allgrip 2016

    Ignis C+ Allgrip 2017

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 Mal editiert, zuletzt von udi ()

  • Also Dach ist für mich das letzte ,dann lieber Anhänger ,und wie gesagt 75 kg Stütztlast 2 E-Bikes ist absolut kein Problem.

    Das Gewicht sollte absolut lkein Problem sein. Wenn die Kiste mit 4 mann ah 90 kg belanden ist klappt das doch auch Prima.

    Ich geb euch recht das man damit nicht mit 140 Km eine Autobahnausfahrt nehmen kann,aber das ist wohl immer so wenn man das Auto leer oder voll bewegt.

    Und wer gefühl für ein Auto hat merkt ganz schnell ,was geht und nicht ,dazu muss man kein Rennfahrer sein.

    Und wer nur geradeaus Gasgeben kann der merkt soetwas natürlich nicht ,die bleiben besser zu Hause ,wie auf BAB immer wieder zu sehen ist

  • ... was wolltest Du denn hören? Dass hier jemand sagt: "Alles easy, kannst machen, kann gar nichts passieren, was die Ingenieure von Suzuki da empfehlen braucht nicht beachtet werden, die hatten nur lange Weile und wollen damit den Kunden ärgern." :/


    Hast Du Dich mal gefragt, was es heißen könnte, wenn diese Empfehlung bei einem Fahrzeug nicht gegeben wird? ;)

  • Moin Leute,


    tolle Diskussion. Viel Gel......er

    Habe 3 Jahre eine Splash mit AHK gefahren. Wat soll ich sagen....mit Fahrradträder und 2 Bikes drauf, hat alles gehalten und das

    Fahrverhalten hat sich im Betrieb nicht grundlegend verändert

    Soll Fahrradträger heißen....


    LG EO161

  • ... Splash ist ja auch nicht Ignis.