Monopol (TÜV&DEKRA) §21 StVZO gefallen

  • Keine Ahnung ob das jemanden interessiert:

    Das Monopol für "Einzelabnahmen" nach § 21 StVZO für den TÜV (im Westen) und die DEKRA (im Osten) ist gefallen.

    Seit 22.03.2019 dürfen Abnahmen nach § 21 nun auch von der GTÜ, KÜS, FSP und anderen Prüforganisationen abgenommen werden, also allen die bisher auch nach § 19 abnehmen dürften.

    Also wer bisher Probleme bei der Abnahme von z.B. Reifen und Felgen ohne Gutachten beim TÜV oder der DEKRA hatte, kann jetzt einfach woanders hingehen und nach § 21 (probieren) abnehmen (zu) lassen.


    Edit:

    Damit sollte es evtl. einfacher sein 205/45/17 auf den SSS-Original-Felgen eintragen zu lassen.

    Edit 2:

    Links angepasst.


    https://www.gtue.de/Geschaefts…_nach_21_StVZO/82655.html

    https://www.gtue.de/Presse/Pressemitteilungen/82620.html

    https://www.motorradonline.de/…ahmen-duerfen-jetzt-alle/

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  • Ja, nur sollte man sich vorher erkundigen, ob die anderen Prüfvereine einen amtlich anerkannten Sachverständigen im Haus haben. Das wir denke ich noch eine Weile brauchen, bis das verbreitet ist. Bisher wurde das bei KÜS, GTÜ und Co. ja nicht gebraucht.

    mfg Robert
    Wenn die Kerzen brennen, dann müssen die Pferde rennen...

  • Jup.

    Und das Monopol für die entsprechenden Lehrgänge um nach §21 prüfen zu dürfen liegt - wenn ich mich nicht irre - nach wie vor bei TÜV und DEKRA.


    Da wird es jetzt erstmal nen ziemlichen Ansturm geben. Und es wird mit Sicherheit erst der „eigene Nachwuchs“ geschult und erst wenn Lehrgangsplätze frei sind rücken Teilnehmer aus den anderen Organisiationen auf.

  • Die gesetzliche Anpassung ist zwar erfolgt, aber bis die anderen Prüforganisationen handlungsfähig sind, dauert es bestimmt noch etwas.


    Man muss dazu auch keine Amtlich anerkannter Sachverständiger sein, dies bleibt der Dekra/Tüv vorbehalten.

    Es wurde jedoch beim §21 die Möglichkeit hinzugefügt, dass dies auch "Unterschriftsberechtigte für das Gesamtfahrzeug bei einem Technischer Dienst" durchführen dürfen. Dazu muss die Prüforganisation erstmal einen Technischen Dienst etablieren und auch die Befähigung des einzelnen Prüfers erfordert eine separate Ausbildung, d.h. es darf dann auch nicht automatisch jeder Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation (u.a GTÜ, KÜS etc.) machen.

    Meine (ehemaligen) Suzukis:
    2011 - 21 93er Suzuki Swift 1.3 GTi: Heigo Überrollkäfig, Sparco Vollschalensitze, 195/45R15, K-Sport Gewindefahrwerk, Sportlenkrad, Domstreben ...

    2014 - 21 93er Suzuki Swift 1.3 Cabrio GTi: Eibach Federn,195/45R15, Stahlflexbremsschläuche ...


    2013 - 16 Suzuki SX4 1.6 City+ Bj. 2013 | 2009 - 10 Suzuki Swift 1.0 GLS Bj. 1996 | 2007 - 10 Suzuki Grand Vitara 1.9 DDiS limited Bj. 2007 | 1997 - 2004 Suzuki Swift 1.3GS Bj. 1994