Keine Ahnung ob das jemanden interessiert:
Das Monopol für "Einzelabnahmen" nach § 21 StVZO für den TÜV (im Westen) und die DEKRA (im Osten) ist gefallen.
Seit 22.03.2019 dürfen Abnahmen nach § 21 nun auch von der GTÜ, KÜS, FSP und anderen Prüforganisationen abgenommen werden, also allen die bisher auch nach § 19 abnehmen dürften.
Also wer bisher Probleme bei der Abnahme von z.B. Reifen und Felgen ohne Gutachten beim TÜV oder der DEKRA hatte, kann jetzt einfach woanders hingehen und nach § 21 (probieren) abnehmen (zu) lassen.
Edit:
Damit sollte es evtl. einfacher sein 205/45/17 auf den SSS-Original-Felgen eintragen zu lassen.
Edit 2:
Links angepasst.
https://www.gtue.de/Geschaefts…_nach_21_StVZO/82655.html