Kaufvertrags-Kauderwelsch: Wer enträtselt mir DIESE Klauseln?

  • hallo susi-gemeinde,


    ich bin in kauflaune für einen ignis. von meinem anvisierten händler habe ich einen kaufvertragsentwurf enthalten, der nachstehende ausschlussklauseln enthält. so ganz bin ich mir noch nicht über die endgültigen konsequenzen des wortlautes klar geworden.


    unterm strich liest sich das für mich so, dass ich auch keinen anspruch auf softwareupdates für features habe, die aber essentiell für die funktion bzw. sicherheit des wagens sind. (z. b. spurhalteassistent, abstandswarner).

    seht ihr das auch so?

    ist das eine "übliche" klausel im kfz-handel?


    besten dank!



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  • Wichtige sicherheitsrelevante Updates (z.B. Rückruf) haben damit nichts zu tun.


    Gemeint sind da solche Aktualisierungen von z.B. Navi/Radio die für die Funktion nicht notwendig sind.


    Du musst ja z.B. auch nicht alle Updates bei Windows installieren. Arbeiten kann du trotzdem mit dem PC ganz normal.

    Genauso kannst du am Auto auch die Assistenzsysteme nutzen auch wenn es vielleicht dafür ein Update geben sollte.


    Aber wenn du z.B. bei einem Service danach fragen solltest dürfte der Händler auch bereit sein ein solches zu erledigen ;)