hallo susi-gemeinde,
ich bin in kauflaune für einen ignis. von meinem anvisierten händler habe ich einen kaufvertragsentwurf enthalten, der nachstehende ausschlussklauseln enthält. so ganz bin ich mir noch nicht über die endgültigen konsequenzen des wortlautes klar geworden.
unterm strich liest sich das für mich so, dass ich auch keinen anspruch auf softwareupdates für features habe, die aber essentiell für die funktion bzw. sicherheit des wagens sind. (z. b. spurhalteassistent, abstandswarner).
seht ihr das auch so?
ist das eine "übliche" klausel im kfz-handel?
besten dank!