probleme mit kleinem swift bj. 97

  • hallo hallo,
    hoffe mir kann jemand helfen. meine frau hat sich vor ca. 2 Jahren nen gebrauchten swift 1.0, Bj. 97 gekauft. el. FH, 2x Airbag, el. Außenspiegel, keine Servo!.
    Mein Problem: bei Tempo 130 (ungefähr) notbremsung auf Tempo 80 auf der Autobahn fängt er an zu \"schlingern\". AH hat uns beim Verkauf gesagt, dass es einen leichten Unfallschaden hätte! \"leicht in nen Graben gefahren\" so der Suzukihändler :devil: . Aber es wäre alles fachmännisch repariert worden. Hab jetzt von der Vorbesitzerin erfahren, dass sie sich bei Blitzeis und Tempo 100 überschlagen hat. also quasi nen Totalschaden. Kann das Schlingern damit zusammenhängen???
    Aber es geht noch weiter. Die haben damals gesagt, dass das Auto ABS hätte. Kann das bei dem Bj. und dem Typ überhaupt sein? Und erst recht wenn ich bei ner Probebremsung ne fast 60 meter lange Bremsspur hinter mir herziehe? wär schön, wenn ihr mir da helfen könntet.


    Danke

  • is wohl ein klassisches \"übern tisch gezogen\" vom händler.


    wenn die die karre nach dem überschlag halt wieder mehr oder weniger fachmännisch zurechtgebogen hatten kann das durchaus mit dem schlingern zusammenhängen, da bestimmt noch einiges verzogen ist an der karosse, und wohl deswegen die fahrwerksgeometrie wohl nachn mond geht, und deswegen die karre beim bremsen eiert.


    zum ABS, das gabs glaube ich ab dem 97er swift. kann natürlich sein das deine \"fachwerkstatt\" vergessen hat, das ABS bei der reparatur wieder funktionsfähig zu machen.


    an deiner stelle den plunder deinen händler vor die tür stellen, am besten noch mit ordentlichen gutachten was die schäden bestätigt (ich würde mich in so eine karre mit so ner aufgedeckten vorgeschichte NICHT mehr auf die straße wagen).

  • Ich weiß nicht, aber hat man da immer noch Rechtliche ansprüche nach 2 Jahren??? Ich würd mich da mal rasch kundig machen und den mal schaun was geht.


    MfG Denny

  • Genau das is ja mein problem, jennyD19. Im Grunde stößt mir nur eins auf: wen sich rausstellen sollte dass der kein abs hat, dann seh ich das mit dem schlingern noch net mal so als problem an. dann hab ich mich einfach vom händler bescheissen lassen und dagegen werd ich vorgehen. wenn der aber doch abs haben sollte, dann funktioniert es net, denn dann kriegst du keine 60meter bremsspur hin. und dann hab ich wieder das gleiche problem.

  • Es ist aber nen Unterschied, ob der händler sagt, dass das Fahrzeug einen leichten Schaden hat oder wie der Vorbesitzer sagt, dass das Fahrzeug nur noch schrott war. Wenn ich mit nem Swift bei 100 irgendwo einschlage, kann man von dem Fahrzeug nicht mehr viel gebrauchen.
    Es hängt davon ab, was im kaufvertrag nieder geschrieben wurde, erkundigen würde ich mich auf jedenfall mal, was man da machen kann und vielleicht mal zu einem unabhängigen gutachter fahren.

  • Ich würde da dringend zu nem guten Anwalt raten!


    Übrigends Respekt zu den Bremsen. Bei 130 macht meiner keine Spuren mehr auf den Asphalt. :)

  • ach das hat mit den bremsen wenig zu tun. Muskelkraft im Bein sag ich da nur! :lach: nee ich werd das ma ganz in Ruhe angehen. es mal werd ich noch mal genau in den kaufvertrag schauen, was mit abs is. wenn nein dann ok, aber wegen unfall scheisse. wenn ja dann zum händler wegen beschiss.

  • solltest du machen, denn wenn dir der totalschaden unterschlagen wurde ist das garantiert nicht in ordnung. stell dir vor du hättest den schlingernden wagen gar nicht mehr abfangen können.

  • aber hat man denn nach 2 jahren immer noch irgend welche ansprüche darauf?? ich meine ok, es ist scheiße, aber kommmt man da noch gegen an? denn der händler könnte genau so gut sagen können, ja warum kommen sie erst jetzt?? ich meine auf gebrauchtartikel 1 jahr garantie.

  • Frage: Wie kann er überhaubt rausbekommen ob der Swift mal ABS verbaut hatte???
    Wenn der Händler das ausgebaut hat um z.B. Gelt zu Sparen...


    MfG Denny

  • Sooo einfach baust Du das ABS nicht wieder aus (es ginge theoretisch schon)... Ein Blick in den Motorraum genügt, auch sieht man normal den ABS-Sensor am Vorderrad sofort, wenn man solches abschraubt.


    Der Händler spart eigentlich gar nichts, wenn er einem Auto das ABS ausbaut, um es dann weiter zu verkaufen.

    Meine Suzukis:
    seit 2005: 2005er 1.3 Jimny Urban Challenge 25, APIO 58*STAR / Front Bumper / GOKU / Intake Chamber / Panhards / HD Radius Arms, ARB Air Locker, ASFIR VTG-Schutz, BF Goodrich MT 215/75 R15, Dotz Hammada Dark, Fox V2A ESD, trail master comfort +50mm, Waeco MS-402 Autopilot
    2001 - 2005: 89er Samurai GTi, Babylobster, 255/70 R15 ATs auf CW, Eberspächer B5W-Standheizung

  • Eigentlich richtig! Wenn man genauer drüber nachdenkt...
    Denk denk denk. Knallll Boooom. zu viel gedacht! :sterne:


    Denn würde nen Foto eigentlich ausreichen um zu erkennen ob oder ob nicht ABS.
    Paulstweety könnt ja mal welche posten.


    MfG Denny

  • bei regressansprüchen im betrugsfall sind die zwei jahre nicht relevant.


    allerdings hat er bei kauf auf \"leichten Unfallschaden\" ja hingewiesen, daher ist das bisschen schwierig auf betrug zu machen.


    am besten zum rechtsanwalt, fragen kostet meist nicht viel, bin kein winkeladvokat, bin kaufmann.

  • Ein Überschlag ist aber kein \"leichter Unfallschaden\"...

    Meine Suzukis:
    seit 2005: 2005er 1.3 Jimny Urban Challenge 25, APIO 58*STAR / Front Bumper / GOKU / Intake Chamber / Panhards / HD Radius Arms, ARB Air Locker, ASFIR VTG-Schutz, BF Goodrich MT 215/75 R15, Dotz Hammada Dark, Fox V2A ESD, trail master comfort +50mm, Waeco MS-402 Autopilot
    2001 - 2005: 89er Samurai GTi, Babylobster, 255/70 R15 ATs auf CW, Eberspächer B5W-Standheizung

  • Hallöchen,


    was steht denn ganau im Kaufvertrag steht da das es ein Unfallfahrzeug ist ???? wenn nicht dann hast du das fahrzeug als unfallfrei erworben. Denn sagen kann man viel wenn der Tag Lang ist. Wenn kein Unfall angegeben ist würde ich am besten einen Anwalt aufsuchen und ein Gutachten erstellen lassen was eindeutig nachweißt das die Karosse verzogen ist du kannst da auch selber schauen wenn du die Verkleidung an den Säulen abbaus und das fahrzeug wirklich einen überschlag hatte wirst du dahinter dellen und verziehungen sehen.

  • also erst mal dank ich euch für die rege anteilnahme. hätt ich ja net gedacht. um fortzufahren: das die Karosse verzogen ist oder war, weiß ich eigendlich schon länger, wollts nur net so recht glauben. die Spaltmaße der beifahrertürverkleidung stimmen net. ober viel, unter klemmts (fast). frontscheibe ist auch ne neue drin, hat der händler aber zugegeben.


    übrigens das mit der bremsspur bekomm ich auch mit meinem 96er swift sedan hin. und was ich gestern gemerkt hab, der fängt ohne abs auch an zu wanken bei ner vollbremsung. is wahrscheinlich so. und der betreffende swift hat auch kein abs, sieht man im motorraum. nu is nur die frage was steht im kaufvertrag wegen unfall, und ob die spur verzogen is.

  • Ob jetzt blockieren beim bremsen oder nicht (das diskutieren wir nicht in diesem Thread), das Auto muß gradeausfahren/-rutschen wenn das Lenkrad grade steht. Sollte das nicht so sein, mal Bremsen und Reifen checken und evtl. ne Achsvermessung machen lassen.