Strafzettel nicht bezahlen und die Folgen

  • Ich hab vor 2 Monaten einen Ticket wegen falsch Parken bekommen. 15€... und nun vor ein paar Tagen die erste Mahnung. Ein Kumpel meinte, er hat noch nie so was bezahlt und bis auf ne Mahnung kam auch sonst nie was, weil Aufwand zu hoch. Wäre natürlich top, weil ich zur Zeit knapp bei Kasse bin, nur ich hät gern mehr Erfahrungen zu dem Thema bevor ich mich darauf einlasse.

  • Wegen 15€ würde ich mich darauf nicht einlassen. Wird hintenraus bloß viel teurer! Wenn einmal ne Mahnung gekommen ist, biste in der Bürokratiemühle drin. Die mühlt zwar langsam, aber nicht zu langsam!

  • Bestell mal deinem Freund, der sowas behauptet nen schönen Gruß und sag ihm er soll nicht immer alles glauben was ihm erzählt wird und selber nicht son Blödsinn erzählen. Alles was die Stadt anleiern muss um an das Geld zu kommen stellen sie dir eh wieder in Rechnung, und es wäre auch kein Einzelfall wenn aus 15EUR mal eben schnell 80EUR und mehr werden. Ärgern und Bezahlen und ab sofort richtig parken..was anderes bringt nix.

  • Schließe mich meinen Vorrednern an. Aus 15 Euro werden schnell 80 und dann wirds, wie wir hier sagen, \"gerichtsmassig\".


    Wegen 15 Euro so rumsch... *kotz*

    Meine Suzukis:
    seit 2005: 2005er 1.3 Jimny Urban Challenge 25, APIO 58*STAR / Front Bumper / GOKU / Intake Chamber / Panhards / HD Radius Arms, ARB Air Locker, ASFIR VTG-Schutz, BF Goodrich MT 215/75 R15, Dotz Hammada Dark, Fox V2A ESD, trail master comfort +50mm, Waeco MS-402 Autopilot
    2001 - 2005: 89er Samurai GTi, Babylobster, 255/70 R15 ATs auf CW, Eberspächer B5W-Standheizung

  • hi
    laut gerichtsbeschluss muss man manhngebühren und bearbeitungsgebühren usw, also alles was zuschläge sind nicht berappen. du kannst auch noch n halbes jahr warten und dann die 15 eur überweisen.
    mehr als den verstoss selbst bezahl ich nie, da könne die mich am arsch lecken.


    mfg

  • @1,3:
    Den Gerichtsbeschluss will ich mal sehen! Die Bußgeldstelle wird alles was an mehrkosten und zusätzlichem Bearbeitungsaufwand entstanden iszt in Rechnung stellen. Und das dürfen die defintiiv.
    ...aber kann ja auch sein, dass man in KA Angst haben muss direkt vorm Bundesgericht zu landen, wenn man Mahngebühren verlangt. *feix*