Anwalt hier? Gewährleistungspflicht nach Autoverkauf?

  • Überschrift sagt alles.


    Vertrauen darf man heute keinen mehr.X(


    Besteht generell Gewährleistungspflicht?


    Im Kaufvertrag habe ich reingeschrieben "...unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung...".


    Mängel habe ich nicht verschwiegen.
    In der Announce habe ich reingeschrieben, "... Bremsen neu...", ist ja auch so.
    Bei Besichtigung habe ich gesagt, dass es sich um die Beläge handelt, sowie Bremsflüssigkeit gewechselt.


    Nun war der Typ in der Werke, hat TÜV machen lassen und die Bremsscheiben wurden beanstandet, Innenseite zu weit eingelaufen.


    Die Kosten von ca. 220 EUR ohne Mwst. will er mir aufbrummen.
    Scheiben ca. 120 EUR und Steine 55 EUR.


    Sonst Anwalt.


    Warum sucht er sich nicht jemanden in seiner Gewichtsklasse?
    Wieso macht er nicht vom Rücktrittsrecht gebrauch?

  • Dürfte er keine Chance haben, da ja auch die Bremsen beim Händler nicht in die Gewâhrleistung einbezogen sind. Hatte auch den gleichen Fall. Und Garantie gibbet bei Privatkauf soweit ich weiss sowieso nicht.
    --
    Carpe diem!!!!!!!

  • Beim Verkauf oder Eintausch an eine Garage oder einen Occasionshändler muss der Verkäufer keine Garantieleistung gewähren. Diese Personen haben Fachwissen genug, um das Fahrzeug einzuschätzen. Ein Unfallschaden muss aber auch hier offen gelegt werden. Kommt der Handel zwischen Privaten zustande, so wird in den Vertrag geschrieben „ohne jegliche weitergehende Gewährleistung“. Damit wird zwar eine eigentliche Garantie ausgeschlossen, die Haftung für verschwiegene Mängel, insbesondere frühere Unfallschäden, und für zugesicherte Eigenschaften und absichtliche Täuschung gilt aber trotzdem

  • garantie-gewährleistung ?


    eine Garantie ist ein "freiwilliges versprechen" des herstellers, dass man eine bestimmte zeit lang keine probleme haben wird. wenn ja, so wird kostenlos nachgebessert oder ausgetauscht.


    eine gewährleistung ist eine gesetzliche regelung. sie besteht normal 2 jahre, kann aber auf ein jahr verkürzt werden. in jedem fall tritt bei der gewährleistung nach 6 monaten eine beweislast-umkehr ein. die bedeutet: tritt ein schaden innerhalb 6monaten auf, so geht man davon aus er bestände schon seit Sachübergabe (wissentlich oder nicht-egal!!). nach 6 monaten muss jedoch der käufer nachweisen, dass der fehler berreits beim kauf vorhanden war- was wohl schwer fallen dürfte.



    zwischen "normalen leuten" und juristischen personen( firmen z.B.) oder Unternehmern besteht immer gewähreistungspflicht. (min. 1Jahr lang) Unternehmer untereinander können diese pflicht im vertrag ausschliessen wenn beide damit einverstanden sind.


    wird ein fzg. von einem händler als teilespender verkauft kann die gewähr auch ausgeschlossen werden- z.b."Fahrzeug zur partiellen Verwertung freigegeben". es sollte aber unbedingt im vertrag festgehalten werden!
    wichtig hierbei ist, dass das fzg. einen bestimmten wert nicht übersteigen darf um noch als schlachtfahrzeug zu gelten !!


    normal´os wie du und ich müssen, meines erachtens, kein gewähr für einen verkaufsgegenstand geben.


    im einzelnen kommt es immer auf die auslegung und details an !


    wenn du in den vertrag nur die neue bremsklötze geschrieben hast sollte es kein problem geben, denn die waren ja neu.


    ach ja wenn du " ausschluss jeglicher gewähr" reingeschrieben hast (wie ich jetzt erst sehe) gibts eh keine probs.


    [f1] alle Angaben wie immer ohne Gewähr ! [/f1]
    --
    grüße aus bayern, [Blockierte Grafik: http://www.swiftmania.de/forum/smilies/new/winken2.gif]gabor [red](redfire)[/red]

  • So wie G@bor das geschrieben hat ist nicht ganz richtig.


    Die meisten Kaufverträge für Gebrauchtwagen enthalten den üblichen Gewährleistungsausschluss. Dazu werden Klauseln vereinbart, wie "Gekauft wie gesehen unter Ausschluss jeder Gewährleistung". Diese sind weiterhin rechtmäßig und befreien den privaten Verkäufer in der Regel von der Haftung für Mängel. Jedoch gilt dies nicht uneingeschränkt.


    Keine uneingeschränkte Geltung:
    Trifft der Verkäufer während des Verhandlungsgesprächs oder im Kaufvertrag Zusicherungen, die sich als nicht zutreffend erweisen, so kann der Käufer trotz des Gewährleistungsausschlusses dagegen angehen. Zu den Zusicherungen gehören Angaben über den Fahrzeugzustand, die Kilometerleistung, Erstzulassung und TÜV-Termin, aber auch die Motorisierung.

    Ich erkundige mich aber noch, ob die Angaben zu den Bremsen auch dazu gehören.
    Wenn du ihm das mit den Bremsbelägen und der Bremsflüssigkeit mündlich gesagt hast und im Kaufvertrag steht nur drin "Bremsen neu", dann könnte es unter Umständen Probleme geben. Aber wie gesagt, ich mache mich dahingehend noch schlau. Wie ist denn der genau Wortlaut im Kaufvertrag?

  • So, habs jetzt gefunden:


    Unter Privatleuten gelten folgende Bestimmungen. Wer seinen Gebrauchten aus zweiter oder vierter Hand erwirbt, muss mit offenen und versteckten Mängeln rechnen. Hier kann die Gewähr vertraglich ausgeschlossen werden und das Risiko bleibt beim Verkäufer. Also gilt, was du in den Vertrag geschrieben hast, "Auschluss jeglicher Gewährleistung". Das ist jetzt amtlich!


    Nachzulesen unter: Sachmängelhaftung (§§ 434-453 BGB und 474-478 BGB)

  • Rumgedrohe ignorieren, falls im Vertrag neben "...unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung..." auch "Gekauft wie gesehen" steht. Denn die Bremsscheiben kann er ja nun wirklich selber beim Angucken untersuchen. Ein Griff hinters Rad und er kann prüfen, ob Grat oder Riefen da sind.


    Wenn er es nicht tut, selber schuld.


    War ein Zeuge "Deiner" Seite anwesend beim Begucken?! Also, der Deine Worte bezeugen kann, daß Du sagtest "Nur Steine und Flüssigkeit gewechselt" ? Wenn ja, sorgenfrei.


    Das zusammen mit den vorherigen Post's sollte Dich schon mal beruhigen.


    Bist Du im ADAC? Wenn ja, gibt es eine kostenlose Rechtsberatung bei Anwälten, die mit dem ADAC 'zusammenarbeiten'. Einfach mal auf deren Webseite gehen....
    --
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  • Keine Chance bei Dir, da kannst Du in Ruhe abwartern was kommt. Wenn er Sachmangelhaftung will muss er hald beim Händler kaufen, und mit der Gewährleistungs-Ausschlußklausel bist Du (fein) raus. 8)
    --
    Grußsz, @rne


    "Die Lage ist hoffnungslos aber nicht ernst!"

  • thanks @ all


    Das letzte was ich machen werde ist jemanden bes******n.
    Mir kam alles nicht ganz koscher vor, als er den Wagen abholte und sagte, dass der Wagen erstmal in die Werke geht wegen TÜV obwohl erst Januar TÜV fällig ist.
    Beanstandet wurden eben vorne Bremsen und Spurstangenkopf links, zwotens war bekannt und wird vom Käufer übernommen.
    Angeblich noch Schweißarbeiten, die er auch übernehmen will, bin mir aber 100% sicher, dass nichts zu schweißen war.


    Für den Fall, dass ich bezahlen werde, habe ich sowieso Kopie der Rechnug verlangt.
    Da mir aber die E-Teilpreise doch sehr hoch erscheinen, Steine habe ich für ca. 35 bekommen, habe ich gesagt, dass ich vielleicht die Teile besorge.
    Vorher aber juristischen Rat holen.


    Dann will er den Wagen erst am 1.10. ummelden, über zwei Wochen nach Kauf.
    Solange läuft Versicherung und Steuer auf meinen Namen weiter. Damit versucht er mich auch zu erpressen. Zitat:"... dann bleibt der Wagen eben solange stehen, bis..."
    Versicherung habe ich trotzdem am Tag des Verkaufs abgemeldet.



    @ no-fear


    Im Vertrag ist nichts vereinbart, außer folgendem Wortlaut.


    Das o.a. Fahrzeug wird unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung verkauft. Der Verkäufer versichert, dass keine Rechte Dritter darauf lasten. usw.

  • Zitat


    Dann will er den Wagen erst am 1.10. ummelden, über zwei Wochen nach Kauf.
    Solange läuft Versicherung und Steuer auf meinen Namen weiter. Damit versucht er mich auch zu erpressen. Zitat:"... dann bleibt der Wagen eben solange stehen, bis..."
    Versicherung habe ich trotzdem am Tag des Verkaufs abgemeldet.


    Das ist gut, und dann würde ich der Versicherung evtl. noch stecken dass der Käufer offenbar noch nicht umgemeldet hat, dann bekomt der wenn er den Spaß zu weit treibt auch noch ´ne Fahndung und Zwangsstillegung angehängt. ;) Und das mit der Steuer würde ich zumindest versuchen an Hand des Kaufvertrags bei der Zulassungsstelle zu klären, evtl. lassen die sich ja darauf ein! ;)
    --
    Grußsz, @rne


    "Die Lage ist hoffnungslos aber nicht ernst!"