Überschrift sagt alles.
Vertrauen darf man heute keinen mehr.X(
Besteht generell Gewährleistungspflicht?
Im Kaufvertrag habe ich reingeschrieben "...unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung...".
Mängel habe ich nicht verschwiegen.
In der Announce habe ich reingeschrieben, "... Bremsen neu...", ist ja auch so.
Bei Besichtigung habe ich gesagt, dass es sich um die Beläge handelt, sowie Bremsflüssigkeit gewechselt.
Nun war der Typ in der Werke, hat TÜV machen lassen und die Bremsscheiben wurden beanstandet, Innenseite zu weit eingelaufen.
Die Kosten von ca. 220 EUR ohne Mwst. will er mir aufbrummen.
Scheiben ca. 120 EUR und Steine 55 EUR.
Sonst Anwalt.
Warum sucht er sich nicht jemanden in seiner Gewichtsklasse?
Wieso macht er nicht vom Rücktrittsrecht gebrauch?