Allgemeine Frage zu Scheinwerfern

  • wenn sie das gelöst hätten, bekämen sie sofort eine Zulassung.

    Ich lass das jetzt einfach mal so stehen... aufgrund der Argumentationsweise kann sich jeder gut ein eigenes Bild machen.

    2011 er Swift NZ, 1.2 (94 PS) Comfort, 5 Türen, Schiebedach, 5 Gang
    Veränderungen bis jetzt: Bi-lights LED-Tagfahrlicht inkl. Nebelscheinwerfer, 180°- Rückfahrkamera, LED-Beleuchtung im Fußraum (ans Abblendlicht gekoppelt),

  • Kinders.... ganz ruhig.


    Ja, so eine LED Super Spezial Lampe leuchtet mitunter deutlich heller als eine "normale" Halogenlampe.


    Aber um es ganz simpel zu machen: Solche LED Lampen haben mehrere Lichtquellen, z.B. 36. Diese können vom Reflektor nicht sauber auf die Straße gespiegelt werden und das Licht verteilt sich anders als bei der Halogenlampe nicht gezielt auf der Straße sondern "irgendwo" unkontrolliert. Somit ist der Effekt der höheren Lichtleistung (Lumen) verspielt und man leuchtet neben der Straße auch überspitzt gesagt die Baumkronen aus.

    In diesem Sinne,


    Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!

  • leuchtet neben der Straße auch überspitzt gesagt die Baumkronen aus.

    richtig, und der Fachbegriff dafür ist "Streufeld" wie ich schon zweimal geschrieben habe. Und irgendwann platzt einem dann natürlich der Kragen, wenn man solche Antworten bekommt. Ich habe schon versucht, mich nicht noch deutlicher auszudrücken. OK , Diplomat wollte ich noch nie werden :D:D:D.

  • Mahlzeit, also ich habe seit kurzem LED H4 Lampen in meinem NZ Bj 2017 und habe keine Probleme. Hab sie direkt nach dem Einbau in der Firma vermessen via Lichttester und Streubild war mehr als zufriedenstellend! In Verbindung mit 5w5 LED Standlichtern ergeben diese eine Perfekte Ausleuchtung. Ein Unterschied wie Tag und Nacht.

  • Beim Tüv wird der wieder normale H4 Halogenlampen drinnen haben. Technisch gesehen ist es also mit wenig aufwand machbar. Offiziell natürlich nicht legal da keine Leuchtweitenregulierung und Scheinwerfer Reinigungsanlage verbaut ist.

    Wer Diesel fahren will, soll sich ne Monatskarte fürn Bus kaufen.

  • 1. auf dem Bild sind sie zwar hell, wenn man aber den Winkel betrachtet, aus dem fotografiert wurde, sieht man deutlich, dass sie nach oben strahlen. Davon war die ganze Zeit die Rede. Dieses Streufeld erzeugt eine normale H4 nicht (deshalb die fehlende E-Nummer)

    2. wenns knallt und auch nur eine klitze kleine Möglichkeit besteht, dass die Lampe mit Schuld ist, bekommst du automatisch eine Teilschuld und verlierst den Versicherungsschutz. Das kann bei Personenschäden richtig teuer und Existenz bedrohend sein. Ich kenne privat einen angestellten Gutachter. Die sind ganz geil drauf, für ihren Auftraggeber (Versicherung) nicht zugelassene Teile zu finden, damit die Versicherung aus der Zahlungspflicht kommt.


    Ich habe mir wegen der Diskussion der vergangenen Tage mal die Voll LED Scheinwerfer unseres S-Crosses angesehen. Man sieht dort genau, dass die Reflektoren und die Linse auf die LEDs abgestimmt sind. Ich mache mal die Tage ein Detailbild.

  • Offiziell natürlich nicht legal da keine Leuchtweitenregulierung und Scheinwerfer Reinigungsanlage verbaut ist.

    das ist natürlich (sorry) großer Quatsch !

    Nicht Legal , weil keine E-Nummer ! Unser S-Cross hat keine Reinigungsanlage. Diese wäre nur Pflicht, wenn ein üblicher Verschmutzungsgrad dazu führe, dass die Lichtausbeute einen bestimmten Wert unterschreitet. Das ist z.B. bei Xenon schnell der Fall, da diese Strahler eine relativ kleine Lichtaustrittsfläche haben. Bei den LEDs ist sie deutlich größer, so dass der einkalkulierte Lichtstromverlust nicht so groß ist. Außerdem besitzen die LEDs eine höhere Helligkeit. Wenn ich von Crossy auf den Sport umsteige, finde ich das Licht richtig dunkel.

  • Mahlzeit, also ich habe seit kurzem LED H4 Lampen in meinem NZ Bj 2017 und habe keine Probleme... eine Perfekte Ausleuchtung. Ein Unterschied wie Tag und Nacht.

    Moin, wer ist denn der Hersteller der LED?

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  • Dieses Streufeld erzeugt eine normale H4 nicht

    Das stimmt so nicht ganz. Auch zugelassene Halogenscheinwerfer mit normalen Halogenlampen streuen leicht nach oben. Bei Franzosen teilweise etwas mehr. Ansonsten könnte man z.B. auf der Autobahn nachts keine Schilderbrücken lesen.

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  • Lassen wir mal das Ergebnis so stehen, wobei ich es auch schwer vorstellbar finde, daß LED Lampen mit Halogen Reflektor "super" funktionieren.


    Du fährst ohne Betriebserlaubnis. Bei "Kleinigkeiten" wie einem zu lauten Auspuff oder nicht eingetragener Felgen werden dafür 10,- bis 50,- Euro fällig. Ist durch dqas Erlöschen der Betriebserlaubnis von einer Gefährdung im Straßenverkehr auszugehen (und ja, eine unzulässige Beleuchtung ist genau dieses) wird grundsätzlich ein Bußgeld von 135,- Euro fällig. Dazu kommt dann noch die "Kleinigkeit", daß die Beleuchtung ja nicht einfach kaputt ist oder "aus Versehen" falsch montiert wurde, sondern vorsätzlich geändert wurde. Hier sind wir dann schon über "grob fährlassig" hinaus und Deine Versicherung kann und wird im Schadensfall, sofern die Lichtanlage Deines Fahrzeugs irgendwie den Unfall beiinflußt haben könnte, sämtliche erbrachten Leistungen zur Schadensregulierung von Dir zurückfordern.


    Ja ich weiß, klingt furchtbar spießig, aber wir hatten so einen Fall hier vor einigen Jahren. Kurzum: Falsche Beleuchtung beim Unfallopfer, Unfallverursacher danach im Rollstuhl, Gutachter bestätigt, daß Unfall vermieden hätte werden können, wenn Unfallopfer die richtige Beleuchtung gehabt hätte, Unfallopfer zahlt bis an sein Lebensende Behandlungskosten & Schmerzensgeld für Unfallverursacher.


    Damals waren es "Tuning-Rückleuchten".

    In diesem Sinne,


    Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!

  • Ich gebe Nachtfalke vollkommen recht. Bei Vorsatz ist auch eine Verdoppelung des Bussgeldes üblich. Zudem wäre mir das Entdeckungsrisiko bei uns in Hamburg zu groß. Gibt eine neue Kontrollgruppe der Polizei gegen "Autoposer". Die LED fallen gerade im H4-Scheinwerfer sehr auf. Da werden die Fahrezeuge auch mal schnell abgeschleppt und zwangsbegutachtet bzw. stillgelegt. Alles auf Kosten der Halter versteht sich. Seit dem werden die extrem lauten Autos auch weniger, was ich durchaus begrüße, weil es nachts nur nervt.

    Falls Philips das Streuproblem gelöst hat, wäre das sicherlich interessant. Mit E-Zulassung dann irgendwann erst recht. Im Prinzip müsste die LED doch "nur" selbst mit einer gezielten Streuung versehen werden, damit sie wie eine Halogenlampe streut, oder? Philips bzw Osram würde ich das zumindest zutrauen. Da die Lampen unter 2000 Lumen sind, entfällt auch die SRA und ALR. Ich vermute mal, dass die Nichtzulassung eher Gründe hat, wie die Zulassung von Dieseln, die nur max 20 Minuten sauber sind. Lobbyarbeit von Konzernen (denen sonst zum Geldverdienen z.B. die Patente fehlen).

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  • Hier im Forum haben doch einige diese Nachtrüstscheinwerfer mit H7 als Ablend- und H1 als Fernlicht. Wie ist denn da die Lichtausbeute im Vergleich zum H4 Scheinwerfer?

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  • Falls Philips das Streuproblem gelöst hat, wäre das sicherlich interessant.

    Schau, Nachtfalke hat es eigentlich schon richtig erklärt. Es geht um die Berechnung des Reflektors . Bei einer H Lampe wird das Licht durch den Glühfaden an einer relativ kleinen, genau berechneten Stelle erzeugt. Dabei hängt der Glühfaden nur an sehr dünnen Aufhängungen. Diese sind klein und werfen praktisch keinen Schatten.

    Ganz anders bei den LEDs. Das sind Punktstrahler, die aber auf einer kleinen Platine sitzen. Allein diese wirft schon Schatten und hat kein 360 Grad. Also braucht man schon mindesten zwei davon. Weiter erzeugten diese LEDs nicht genug Licht, um auf die geforderte Lichtleistung zu kommen. Folge man braucht mehrere. Jetzt geht das Problem los: diese müssen auch auf die Platine, welche dann größer wird. Dadurch können die LEDs aber nicht mehr im berechneten Brennpunkt sitzen und das erzeugt schließlich die Streuung. Deshalb arbeitet man mit Projektionslinsen.

    Ein weiteres Problem ganz am Rande ist die Hitzeentwicklung. LEDs werden bei gleicher (elektrischer) Leistungsaufnahme deutlich heißer als Glühlampen. Bei

    Überschreitung des Temperaturfensters verkürzt sich die Lebensdauer erheblich.


    Ich habe mal ein Bild von den S-Cross Voll-LED-Scheinwerfen beigefügt. Leider kann man das Innenleben nicht erkennen.


  • Didi, danke für die Erläuterung (und den netten Ton). Das ist mir schon im Prinzip klar. Deswegen können diese 20 Euro Chinalampen mit LED rundum sicherlich nicht funktionieren. Das Design der Philips ist ja deutlich anders. Ob das reicht oder noch ne "Streuschicht" auf den LEDs sitzt oder es überhaupt geht, weiss ich nicht. Allerdings wird sich so ein Konzern wohl nicht völlig lächerlich machen wollen.


    Aber nur weil es nicht leicht ist, muss es ja nicht unlösbar sein.


    Metall fällt auch schneller zu Boden als Papier und trotzdem sind unsere Flugzeuge nicht mehr aus Holz und Papier.


    PS: Zur Hitzeabfuhr ist ja hinten ein Wärmetauscher angebracht. Lebenszeit mit 12 Jahren angeben, was den Preis relativieren würde.


    Gruß

    2011 er Swift NZ, 1.2 (94 PS) Comfort, 5 Türen, Schiebedach, 5 Gang
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  • Der S-Cross mit LED kommt ohne SWR aus? Kann der Scheinwerfer nur leuchten oder auch verschiedene Ausleuchtung bzw. Kfz und Fussgänger "ausstanzen"?

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  • Zur Hitzeabfuhr ist ja hinten ein Wärmetauscher angebracht. Lebenszeit mit 12 Jahren angeben, was den Preis relativieren würde.

    seufzzz, bevor ich ausgebe: Die Wärme vom Wärmetauscher muss auch aus dem Scheinwerfer raus... (manche haben da sogar Lüfter drin)

    12 Jahre Lebensdauer ist relativ außerdem unseriös. Ich kenne mich mit LEDs aus. Die sog. MTBF beträgt bei Betrieb innerhalb der Spezifikation 100.000 h. Aber seriöse Angaben sind die Zeit bis zum Erreichen von 50% der Lichtleistung (LEDs werden mit zunehmender Lebensdauer ständig konstant dunkler). Glaubwürdige Angaben sind 20.000 - 25.000 h "Lebensdauer". Jetzt kommen im KFZ Bereich von Vibrationen dazu, was mit Sicherheit nicht die Lebensdauer verlängert.


    Ich will die Birnen ja nicht schlecht reden, aber sie haben keine E-Nummer und erreichen NIEMALS auch nur annähernd ein Streufeld, das der Qualität eines Scheinwerfers entspricht, der von vorne herein für LEDs designt wurde.


    Ach ja , der Vergleich mit deinen Papierflugzeugen hinkt etwas und passt nicht so wirklich zum Thema. ;)

  • Also ich finds mittlerweile höchst amüsant....


    A: Könnte man....

    B: Nein, weil illegal & Problem mit Ausleuchtung

    A: Ja, aber man könnte....

    B: Nein, weil illegal & Problem mit Ausleuchtung

    A: Aber man könnte vielleicht....

    B: Nein, weil illegal & Problem mit Ausleuchtung

    C: Nein, weil illegal & Problem mit Ausleuchtung

    A: Aber wenn, vielleicht....

    B: Nein, weil illegal & Problem mit Ausleuchtung & Hitzeentwicklung

    A: Ja, aber man könnte viellleicht....

    B: Nein, weil illegal & Problem mit Ausleuchtung & Hitzeentwicklung

    A: Papierflugzeuge...

    ...




    Konsequenz heißt auch einen Holzweg zu Ende zu gehen




    Fassen wir mal kurz zusammen:


    LED-Leuchtmittel als Ersatz für Hauptscheinwerfer:


    Optik: Cool

    Ausleuchtung: Jein....

    Legal: Nein

    Versicherungsschutz: Nein
    Voll am Ar.... wenn was passiert: JAAAAAA!!!






    In diesem Sinne,


    Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!

  • von "man könnte" war nie die Rede... :P^^ ... nur von: Warum "darf" ein Produkt nicht ggf evtl funktionieren? Nur weil man es sich nicht vorstellen kann? Ich meine: hat hier irgendeiner mit besagter Philips-LED EIGENE Erfahrungen?

    Allen anderem stimme ich doch zu. Es ging nie um legal oder nicht. Nur um die Frage, bessere Licht möglich oder nicht, ohne negativ zu streuen. Einige hier sagen Nein, Philips behauptet Ja.


    Mehr würde mich aktuell interessieren, wie gut oder schlecht die Nachtrüstscheinwerfer sind.;)

    2011 er Swift NZ, 1.2 (94 PS) Comfort, 5 Türen, Schiebedach, 5 Gang
    Veränderungen bis jetzt: Bi-lights LED-Tagfahrlicht inkl. Nebelscheinwerfer, 180°- Rückfahrkamera, LED-Beleuchtung im Fußraum (ans Abblendlicht gekoppelt),