Anhängerkupplung Vitara

  • Supernasen baer


    Ja ja wir wissen das es nicht erlaubt ist und machen es trotzdem und ich hab kein schlechtes Gewissen dabei .

    Und werd es auch nicht ändern selbst wenn ich angehalten würde ,dann zahl ich und gut ist ,bevor ich die Kupplung alle Nase lang dran machen muss .

    Aber wenn man dich anhält du geht gerade deinen Hänger holen ,dann ist es wieder rum zulässig

  • Die Intention meiner Aussage habe ich klar und deutlich und ohne Ironie in meinen Post geschrieben.


    Ich habs auch schon im anderen Thread gesagt und sage es wieder.

    Diesmal vielleicht so dass es eindeutig ist:

    Was du machst ist mir scheißegal!

  • Ich will keinen Streit vom Zaun brechen. Dennoch sollte man auch immer die Verhältnismäßigkeit von Veränderungen im Bereich der StVO beachten. Wenn jemand wie floeppy1 den Kugelkopf dran lässt und damit eine Nebelschlussleuchte, die zu 99,9% aus ist und nur teilweise verdeckt wird, ist das ein lächerlich banales "Vergehen", im Vergleich zu Kollegen, die Federn kürzen oder ABS deaktivieren. Es rentiert sich nicht , sich über einen nicht abgenommenen Kugelarm aufzuregen, sondern eher über Bastler und Raser , die die StVO als Kannangebot verstehen.

    Ich hoffe , meine Aussage ist eingermassen verständlich rübergekommen. Ich will wirklich keinen angreifen.

  • Ich finde es grundlegend stumpf, dass man Gesetze und Regeln in „ist ja nicht so schlimm“ und „das ist ja viel schlimmer“ unterteilt.


    Den Sicherheitsgurt benötige ich auch zu 99,999% nicht. Lege ihn trotzdem an und es ist selbstverständlich.


    Daher ist es auch egal ob man nur mal eben irgendwohin fährt wo man die AHK benötigt. Nichtgebrauch bedeutet man benutzt sie nicht, also dass kein Anhänger, Fahrradträger, Abschleppstange, Schlepphilfe oder Abschleppseil angehängt ist.

    Um es entsprechend legal machen zu dürfen habe ich entscheidende Hinweise gegeben.


    Auch wenn ich nachts um halb zwei bei menschenleerer Straße eine rote Ampel ignoriere stört es niemanden und ist nicht schlimm, ich mache es dennoch nicht.


    ...ist vermutlich auch was komplett anderes als die AHK nicht abzunehmen


    Und den Grund, dass ich das geschrieben habe, den habe ich ebenfalls angegeben. Irgendwie war mir aber auch klar, dass dies bestimmte User nutzen müssen um zunzeigen was sie doch für nen toller Hech sind und was sie sich alles trauen.


    Aber darum geht es in diesem Thread nicht.


    Ein Threadersteller hat um eine Beratung gebeten. Die sollte umfassend sein. Und auch alle Seiten und Optionen beleuchten.

    Und da ist es vollkommen egal was einzelne User machen und für richtig oder für nicht so schlimm halten


    Übrigens auch sehr interessant:

    Muss eine abnehmbare Anhängerkupplung bei Leerfahrten abgenommen werden?

    Es gibt keine gesetzliche Vorschrift, die vorschreibt, dass bei einem Pkw

    mit abnehmbarer Anhängerkupplung die Anhängerkupplung bei Fahrten ohne Anhänger immer abgenommen werden muss. Bei einem Unfall kann es allerdings durchaus dazukommen, dass durch eine vorhandene Anhängerkupplung am gegnerischen Fahrzeug ein größerer Schaden entsteht. Unter dem Gesichtspunkt der Erhöhung der Betriebsgefahr ist daher nicht auszuschließen, dass ein Gericht, obwohl eine Abnahmeverpflichtung die abnehmbare Anhängerkupplung per Gesetz nicht besteht, ein Mitverschulden des Kraftfahrers annimmt.

    Autor (ViSdP): Michaela Nolte, Rechtsanwältin Michaela Nolte, 22299 Hamburg


    Didi1403

    Ich habe mit deinen Posts generell bzw. deinem Post, den ich zitiert habe keinerlei persönliche Probleme. Ich habe diesen als Aufhänger für meine Aussage genommen, da diese sich auf das Thema bezog.

  • siehste und da haben Gerichte auch schon anders entschieden ,denn weil es nicht verboten ist haben sie die Urteile revidiert ,

    weil eben eine feste Kupplung den schaden auch angerichtet hätte .

    Ja und es ist ja schön das du das schreibst richtig zudem auch .ich habe lediglich gesagt ,das die dranbleibt .

    Wie du und ich sagt ist es mir scheißegal was jeder tut.

    Und ein Verbrechen ist es eh nicht ,es ist schlimmer wenn die Leute an ist wenn man es nicht darf.Aber anderes Thema


    Und in einem Forum ist es so ,der eine sagt so der andere so ,ob jeder es so macht wie es richtig ist ??

    Nur bitte ,es kommt manchmal so rüber als ob ,du meinst du würdest nur nach Gesetz leben.

    Und das würde ich dir täglich widerlegen.

    So nun ist es gut kein Streit deswegen

  • So weit ich weiß, gibt es nur ein Gesetz oder eine Vorschrift das AHK-Kupplungen abgenommen werden müssen wenn sie das Kennzeichen auch nur Teilweise verdecken.


    Verdeckt die AHZV das amtliche Kennzeichen derart, dass es nicht mehr vollständig zu lesen ist, ist die Kupplung bei Fahrten ohne Hänger abzubauen.


    Grundlage ist § 60(1) STVZO:


    ( Sonst können die Blitzer nicht richtig arbeiten) ;(

    Ehrlich gesagt, über verdeckte Nebelschlussleuchten oder Rückfahrscheinwerfer habe ich bisher nichts gefunden. Zwar wird gesagt, was vorhanden ist muß funktionieren, das tut es ja.

    Suzuki Vitara 1,4 Allgrip, Automatik

    Suzuki Ignis III, Automatik

    Hyundai Kona N-Line

    BMW 320 D

  • wolauda

    Das ergibt sich aus Par 17, Abs. 1 STVO

    (1) Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. Die Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder verschmutzt sein.


    floeppy1 Dunhast ja mit Sicherheit nen Präzidenzfall parat, wo ein solches Urteil revidiert wurde, um deine Behauptung hier zu belegen.


    Und nein, ich lebe nicht zu 100% nach allen Gesetzen. In einem anderen Thread habe ich dieses auch explizit eingeräumt, dass ich kein Engel bin.

    Ich diskutiere aber nicht darüber ob richtig oder falsch oder „nicht so schlimm“, oder das Gesetz oder die Vorschrift sinnlos ist.

    Ich stifte mit Aussagen wie „ich hab das schin immer so gemacht und es ist nichts passiert“ andere auch nicht an gegen Gesetze und Vorschriften zu verstoßen, sondern trage mit meinem Wissen und meinen Gedanken eher dazu bei eine legale Lösung zu finden.

  • Wir gestatten dir ja alles ,nur wenn du kein Recht bekommst oder oder gibst du keine Ruhe .

    Wir haben es verstanden zum xten mal das du Gesetze hier einstellst ,genauso haben wir verstanden was du damit bezweckst

    und ob es Dir passt oder nicht ,es bleibt dabei die Kupplung kommt nicht ab ,denn bei mir kommt fast jeden Tag was anderes dran Korb oder Hänger oder Radträger ,da mach ich die bestimmt nicht alle Nase lang ab.


    Ja und ich habe das schon immer so gemacht ,genauso das ich auch mal schneller als 50 bin ,dann gibt es halt die Konsequenz du zahlt ,wenn du erwischt wirst und in fast 50 Jahren keine 10 mal rechne mal die Prozentzahl aus .

    Sollte es allerdings eine Gefährdung sein ,halte ich mich auch dran,und eine AHK ist keine Gefährdung

  • man kann ja eine Nebelschlussleute extra anbringen wenn einem danach ist die alte stilllegen

  • ...es wird immer lächerlicher...dass du jetzt auch noch das was ich bereits in Meinem ersten Post zu diesem Thema geschrieben habe wiederholst ist schon ne starke persönliche Leistung.


    Ich mus nicht recht bekommen, da ich bei diesem Thema einfach recht habe. Und statt es so hinzunehmen, wird von anderen Seiten weiter diskutiert.


    Auf meine Anfrage nach einem konkreten Präzidenzfall habe ich ebenfalls noch keine Antwort bekommen...aber ganz viel [achtungironie] „ich weiß es besser und kann es besser“...und anderes Stammtischgefasel.


    Ich bin hier raus...und wahrscheinlich kommt gleich sowas wie „na endlich, dann ist hier Ruhe“.


    Wenn der Threadersteller echte fachliche Hilfe oder Antworten auf konkrete Fragen möchte kann dies gern per PN erfolgen.

  • Ich bin hier raus...und wahrscheinlich kommt gleich sowas wie „na endlich, dann ist hier Ruhe“.


    Wenn der Threadersteller echte fachliche Hilfe oder Antworten auf konkrete Fragen möchte kann dies gern per PN erfolgen.

    richtig, jetzt geht es wieder um die AHK. Wenn ich Rechtsfragen habe , melde ich mich per PN.

  • ... der Sachverhalt ist doch so simpel - sofern eine Leuchte oder Nummernschild verdeckt wird, muss die abnehmbare AHK sofort nach dem abkoppeln des Hängers oder Trägers abgenommen werden - denn lt. STVO dürfen Nummernschild und Leuchten beim Betrieb des Fahrzeuges nicht verdeckt werden. Oft steht dies auch als Auflage in der Zulassung. Wenn keine Auflage eingetragen ist entbindet das aber trotzdem nicht von der Einhaltung der STVO.

    Wird nichts verdeckt kann sie dran bleiben.

  • In Rechtsfragen nehme ich meinen Anwalt das ist noch besser und fachlich habe ich dir gesagt du hast recht ,ich machs aber nicht .

    PUNKT und auch Frank zum 100ten mal ,wir wissen es und ich kenne den Gesetzes Text ,der muss nicht jedes mal geschrieben werden .

    Was ist eigentlich so schwer daran ,das ihr recht habt und ich es nicht mache ,wollt Ihr mich bekehren ,


    Und zum Punkt AHK die Urteil bezogen sich darauf das VERS nicht zahlen wollten weil die AHK dran war ,ok da war keine Lampe im Spiel, deshalb mussten Sie zahlen ,weil es nirgendwo verboten ist ,wenn kein NUMMERNSCHILD ODER LAMPE verdeckt wird . So jetzt steh es da wie Ihr sagt. Hoffe Ihr seit jetzt zufrieden

  • Hallo Diddi 1403, hab mal ein Bild von meinem Vitara, der sieht hinten anders aus als dein Grossi, er ist glaube ich hinten ist freier, höher.



    Suzuki Vitara 1,4 Allgrip, Automatik

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    Hyundai Kona N-Line

    BMW 320 D

  • Da die Kupplung dran haste auch die Schlussleuchte verdeckt.

    Glaube Cross und Vitara haben 18 cm Bodenfreiheit


    so hab ich es bei dem gelöst Ja ist auch verboten ein Nummerschlid gedruckt ,nie einer was gesagt TÜV etc



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