Frage zu Felgen - mal wieder...

  • hallo gemeinde,


    ich erwarte meinen ignis im februar/märz 2024.

    bis dahin möchte ich mir einen satz winterräder vorbereiten. ich weiß zwar nicht, was 2024 für felgengrößen lt. kfz-brief zulässig sein werden, gehe aber mal fest davon aus, dass auch weiterhin 15 zoll montiert werden dürfen.

    dazu habe ich mir folgende stahlfelgen ausgeguckt:


    https://www.tirendo.de/rims/de…1475812&rimCode=ALCAR4035


    wären die aus eurer sicht ok?


    danke!

  • danke für deine einschätzung!


    ich werde da wohl mal telef. betr. ABE nachfragen. allerdings wird ja im felgengutachten ein ECE-zertifikat erwähnt. wenn es ein solches bereits gibt, wäre ja alles in butter.


    oder gibts noch alternativ ne empfehlenswerte bezugsquelle, die definitiv mit ECE oder ABE ausliefert?

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  • Wenn ein Nachtrag zu einer ECE-Zulassung existiert, wird die passende ECE-Zulassung als Grundvoraussetzung dazu wohl auch existieren... Google war bezüglich "124R-000323" zwar nicht auskunftsfreudig, aber andererseits - bei Stahlfelgen mach ich mir da wenig Kopf.


    Ich bin bei der neuen Dokumentensortierung aber auch nicht ganz fit.

    Früher gab's entweder ein Teilegutachten, mit dem man dann individuelle Eintragungen vornehmen konnte, oder eine ABE für die Felgensorte an sich, deren Anhänge dann den Einsatzbereich und die exakte Verwendung regelten - so wie das verlinkte PDF eben, mit Format, Schraubenart, Reifenempfehlung und Auflagen. Wenn man das hatte, hat's gereicht. Allerdings stand damals™ auch noch ein Schlusssatz in Form einer "Prüfergebnis"-Zusammenfassung drunter - das hat man jetzt wohl eingespart*. Schade, denn das las sich dann immer viel vertrauenswürdiger ("Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.").

    Mangels besseren Wissens sage ich also auch heute noch: es reicht, wenn man den Nachtrag mitführt, wo das eigene Auto exakt drinsteht und die Felge exakt beschrieben ist. Ob nun ABE oder ECE - sollte identisch sein; seit 2020 heißt's eben anders (wie es auch seit 2005 keinen Fahrzeugschein mehr gibt und man nennt ihn trotzdem noch so).



    * = zum Vergleich habe ich mir die Nachträge für die Brock/RC-Design RC19 Alufelgen angesehen, weil ich davon 3 Ausfertigungen auf der Festplatte habe:

    GUTACHTEN zur ABE Nr. 47700 nach §22 StVZO - Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55037009 (1. Ausfertigung) / 01.08.2017

    GUTACHTEN zur ABE Nr. 47700 nach §22 StVZO - Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55037009 (2. Ausfertigung) / 03.09.2019

    Prüfbericht / Test Report ECE R124 001310 - Anlage 01 annex 01 Prüfbericht / Test Report Nr.55041817 (02. Ausfertigung /02. version) / 03.12.2020

    Letzterer fehlt der früher übliche "alles passt" Textabschnitt mit Stempel genauso wie dem Nachtrag zu den Stahlfelgen.

  • heute mit tirendo telefoniert. auskunft der freundlichen dame am telefon:


    besagte felge (siehe #1 darf - sofern die felgengröße im brief als zulässig eingetragen ist - ohne weiteres montiert werden, da es sich um eine stahlfelge handelt.