Zusätzliche Scheinwerfer am Heck fürs Rückwärtsfahren

  • Ich weiß leider nicht wie diese Lampen richtig heißen. Aber ich würde meinem SX4 am Heck gerne manuell zuschaltbare Scheinwerfer spendieren.

    Des Öfteren würde ich mir wünschen beim Rückwärtsfahren mehr Licht zu haben.


    Ist sowas beim SX4 überhaupt möglich und erlaubt? Mit zuschaltbar meine ich, per An-/Aus-Knopf aus dem Innenraum.

  • Mal unter landwirtschaftlichem Bedarf z.B. bei Westfalia schauen, da müßte es entsprechende Rückfahrscheinwerfer mit ECE/ABE geben.

    Bei Schaltung über den Rückwärtsgang (ggf. mit Relais und Zusatzschalter, aber eben nur bei eingelegtem Rückwärtsgang) und entsprechender Montageposition unten am Heck, dürften die dann im Bereich der StVZO zugelassen sein. Bei eigenständiger Schaltung als "Arbeitsscheinwerfer", dann auch mit mehr als 21W, wären sie sicher nur abseits öffentlicher Straßen zulässig.

    21W bei Glühlampen, LED entsprechend weniger lt ABE o.ä..

  • Die Dinger nennen sich „Rückfahrscheinwerfer“.

    Gibt es in jedem gut sortierten Auto-Fachhandel. Haben eine e-Nummer, die sie als Rückfahrscheinwerfer ausweißt und somit sind sie auch zugelassen, wenn sie aös Rückfahrscheinwerfer verwendet werden.


    Etwas anderes sind dann Arbeits-Scheinwerfer…siehe auch den Post meines Vorredners.

  • Nur mal schnelle Suchergebnisse:


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  • Bei Amazon habe ich nicht geguckt. Die erste scheint doch nicht schlecht zu sein, 21 Watt. Die Strip Lamp hat laut Amazon nur 3 Watt. und soll nicht hell genug sein.

    2 davon dann irgendwie unter die hintere silberne Plastikverkleidung (siehe Bild) mit Kleb und Dicht von Würth, das sollte halten. Da soll nichts gebohrt werden. Werde das aber eine Werkstatt machen lassen. Vom Heck in den Innenraum komme ich bestimmt irgendwie. Aber dann nicht nach vorne zur Batterie.

    https://cdn.motor1.com/images/…ter-mit-offroad-touch.jpg

  • Die mit 3 Watt ist LED. Das kommt einem Äquivalent zu 21W Glühlampe in etwa hin.

    Damit sie eine Zulassung hat darf eine bestimmte Helligkeit nicht überschritten werden - sonst bist du im Bereich Arbeits-Scheinwerfer ohne Zulassung.


    ich würde die mit einem Relais an die Rückfahrscheinwerfer des Autos schalten lassen. Ich glaube sogar, dass das vorgeschrieben ist beim RÜckfahrscheinwerfer. Das müssten allerdings dann andere bestätigen oder dementieren.


    Zum Unterbauen gibts die ja auch für US- bzw. Non-EU-Importe.

  • Mal ganz dumm gefragt. Ich habe mehr mit Fahrradbeleuchtung zu tun als mit Kfz-Beleuchtung.

    Am Fahrrad benutze ich eine 1000 Lumen-Lampe. Fernlicht 1300 Lumen. Ich habe noch eine schwächere 700 Lumen (Abblendlicht) Fahrradlampe hier rumliegen. Natürlich haben alle Straßenzulassung. Die leuchten per Akku und werden über Funk angesteuert. Keine Kabel.


    Wäre das erlaubt, wenn ich den Abstrahlwinkel so einstelle, dass ich 10m nach hinten nicht überschreite?

    Wenn ich die "im" Auto anbringe statt "am" Auto, dann dürfte doch alles regelkonform sein.


    Lampe mit 700 Lumen: https://www.lupine-shop.com/SL-Nano-AF/d7301


    Wie die leuchten sieht man hier. Einfach die SL Nano AF ins Feld ziehen: https://www.lupine.de/leuchtvergleich

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  • Fahrradlampe am Auto- garantiert unzulässig. Sie bräuchte eine zugelassene E-Nr. für den Einsatz am Kfz. Innen montiert mit Abstrahlung nach außen: Zumindest Pragraf 1 StVO mit vermeidbarer Belästigung und Gefährdung sollte beachtet sein. Werden andere Verkehrsteilnehmer geblendet, ist es definitiv kritisch. Und bei den hohen Heckscheiben ist eine Blendung nachfolgender Fahrzeuge wahrscheinlich, zumindest im Sinne der StVO. Regelkonform und lichttechnisch am sinnvollsten ist ein zugelassener Rückfahrscheinwerfer an zulässiger Position montiert und über Relais an den vorhandenen gekoppelt. Ansonsten kann auf Privatgrund und nichtöffentlichen Straßen zur Ausleuchtung natürlich alles von der Taschenlampe mit Haltemagnet bis zum Hochleistungsstrahler eingesetzt werden, sofern Verkehrsteilnehmer auf öffentlichen Straßen nicht behindert oder gefährdet werden.

  • Das wäre tatsächlich eher auf Privatgrundstücken und nur zum parken.

    Ich erkundige mich mal in einer Werkstatt, wieviel dewr Einbau einer zugelassenen Lampe kostet.


    Oder per 12 V-Steckdose im Kofferraum. Gerade gefunden.
    Dieser Adapter und dann einen Stromkreislauf mit Lampe und An-/Aus-Stecker der nach vorne geht bauen.

    https://www.conrad.de/de/p/pro…nder-und-norm-844136.html

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  • So etwas in der Art:


    https://www.led-martin.de/arbe…gnetfuss-12v/24v-48w.html


    Muß zur Nutzung dann nur aufs Dach/Kotflügel/Heckklappe gepappt werden (Magnetfuß) und Stecker rein. Mit 48W LED sicher grandios hell. Aber darf halt nicht im öffentlichen Verkehrsraum (dauerhaft) genutzt werden.

    Dient dann auch gleich als Arbeitsleuchte im Pannenfall, durch die nötige "Montage/Demontage" aber unbequemer als ein fest installierter Rückfahrscheinwerfer.

    Die oben beschriebene Fahrradlampe erfüllt bei entsprechender (Magnet-)Halterung die Ausleuchtung abseits des StVO-Gebiets aber sicherlich auch.

  • Die Fahrradlampe wäre deutlich teurer. Lampe+Akku würde ich entweder mit Schutz unter dem Auto montieren oder im Innen Kofferraum.


    Die Lampe von dir. Ich wusste nicht, dass es das schon fertig gibt mit diesem Stecker. Ich hätte da eine 3W LED von Amazon genommen, den Stecker mit Leergehäuse, Kabel und einen An-/Aus-Schalter und selber etweas gebastelt. 17W dürften aber schon locker reichen.


    --- Ich trage hier mal zusammen was mir aktuell im Kopf rumschwebt. Ich schreibe das auch auf, damit ich es für später habe und nicht vergesse:


    - LED Martin, Zusatz LED Scheinwerfer 17W mit 13-Pol Anhängerstecker + Magnetfuß, Montage unter dem Auto

    Einfach an den Anhängerstecker. Kann man umbauen, damit der statt Dauerstrom nur dann Strom bekommt, wenn die Rückfahrscheinwerfer des Autos an sind.

    Leider nicht lieferbar.


    - Arbeitsscheinwerfer LED III und Umfeldbeleuchtung UB1000, Montage unter dem Auto
    - 2 Adern. Entweder mit an die entsprechenden Adern (Masse und Rückwärtsgang) der Anhängerkupplung klemmen oder über "Winkelstecker" an den 12 V-Anschluss im Kofferraum mit anschließen.


    Für den Fall, dass ich direkt an die Kabel des Steckers der Anhängerkupplung gehe, beispielsweise der Einfachheit halber mit einem Deutsch DT-Stecker, gibt es da irgendwelche Risiken? Ob ich jetzt den Strom noch vor dem Stecker abzweige oder im Stecker selber mit Adapter, sollte doch egal sein?
    Gehe ich vor den Stecker, habe ich den Anhängerstecker permanent frei und muss nicht entscheiden zwischen Licht und/oder Anhänger.

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  • Ich verstehe den Aufwand nicht. Entweder ein oder auch zwei fest montierte Rückfahrscheinwerfer, die bei Einlegen des Rückwärtsganges automatisch angehen - bequem und StVZO-gerecht, aber mit einmaligem Aufwand für Montage und elektrischen Anschluß. Oder einen mobilen Arbeitsscheinwerfer mit Magnetfuß und Stecker für den Zigarettenanzünder/Innensteckdose. Da nicht StVZO-zugelassen - ihn nach Nutzung abnehmen und im Innenraum verstauen. Ein Anschluß über die Hängerdose oder die Steckdose im Kofferraum ist zwar prinzipiell möglich aber doch etwas umständlich gegenüber der Steckdose in der Mittelkonsole. Kommt also ganz auf die Bequemlichkeit oder Häufigkeit der Nutzung an. Den Strahler innen plazieren, ist wegen der Reflexion in der Heckscheibe sichttechnisch kontraproduktiv.

  • Entweder ein oder auch zwei fest montierte Rückfahrscheinwerfer, die bei Einlegen des Rückwärtsganges automatisch angehen - bequem und StVZO-gerecht, aber mit einmaligem Aufwand für Montage und elektrischen Anschluß.

    Das war auch eine meiner Ideen. Die Lampe würde dann an die Kabel noch vor der Anhängerdose mit angeklemmt. Im besten Fall mit Steckern, dann kann man die Lampe tauschen sollte sie kaputt sein oder sonst was. Das mit dem Arbeitsscheinwerfer ist mir zu umständlich. Das sollte schon eine permanent befestigte und zugelassene Lösung sein. Die LED Martin Umfeldbeleuchtung UB1000 sollte erlaubt sein.


    Sobald ich mein Auto wieder hier stehen habe, gucke ich mir mal meine AHK-Verkabelung an.

  • Ein Update zu meinem Vorhaben, 2 Ideen sind nun verblieben. StVZO-Zulässigkeit ist gegeben.


    Idee 1:

    - 1x LED Martin Rückfahrscheinwerfer - RS1700 mit DEUTSCH DT weiblich

    passend dazu

    - DEUTSCH DT 2-POLIG Adapterstecker männlich (wird direkt in die Anhängerdose montiert)


    Idee 2:

    - 2x LED Martin LED-Rückfahrscheinwerfer 154 (2x weil weniger Lumen)

    passend dazu

    - DEUTSCH DT 2-POLIG Adapterstecker männlich (wird direkt in die Anhängerdose montiert)

    - 2x DEUTSCH DT 2-POLIG Adapterstecker weiblich (kommt an den Scheinwefer)

    - 2x DEUTSCH DT 2-POLIG Splitter weiblich zu männlich (kommt an das Kabel, welches aus der Anhängerdose kommt).


    Bei Bedarf kann bei beiden Installationen alles ganz einfach abgeklemmt werden.

  • Die Sicherung für den Rückfahrscheinwerfer ist auf 21W ausgelegt.

    Je nachdem ob du an der Anhängerdose nur den „dreckigen“ Abzweig hast oder nen vollkommen eigenständig abgesichertes Anhängermodul hast du früher oder später eine Überlastung drinnen


    Anhängerdose dreckig abgezweigt:

    Es s liegen dann drei, bei eingestecktem Anhänger im ungünstigsten Fall 5 (FÜNF) leuchten auf einer Sicherung.


    Anhängerdose mit eigenem Steuermodul:

    Auch dann liegen im Grundzustand 2 Leuchten, bei eingestecktem Anhänger im ungünstigsten Fall 4 Leuchten auf einem Anschluss.


    Das ist einfach nur Pfusch!

    Lass dir von der Werkstatt die zusatzleuchten sauber mittels Relais anschließen

    Ggf. kann man dafür als Stromversorgung den Zündplus von der Anhängerdose abgreifen, wenn vorhanden.

    Wenn es ganz sauber gemacht wird, wird von einem Verteilerpunkt im Auto (kann auch vorn an der Batterie sein) ein estra abgesichertes Kabel zu den zusätzlichen yrückfahrscheinwerfer gelegt und mittels Relais auf dem Kontakt für den Rückfahrscheinwerfer geschaltet.


    Ich denke auch nicht, dass eine ywerkstatt das so wie du es beschrieben hast das installieren würde. Die haften dafür dann nämlich.

  • Die Rückfahrscheinwerfer beim S-Cross sind via Sicherung 20 (unter dem Lenkrad) mit 10A abgesichert. Dies entspräche max. 120W. Der S-Cross (zumindest meiner von 2014) hat original 2x21 Watt, dazu kämen im Anhänger/Fahrradträger noch einmal im Maximum 2x21W, heißt zusammen 84W. Somit bleiben für die Zusatzscheinwerfer 36W übrig, also problemlos 1x21W klassische Glühlampe oder 2x3W=6W bei 2 LED Strahlern anschließbar.

  • Ich habe heute einen 10 Watt Scheinwerfer gekauft zusammen mit ein paar Zubehörteilen wie Deutsch DT Steckern und Kabeln. Alles für diese Lampe ausgelegt und mit einem Fachmann besprochen. Ein Relais bräuchte es wohl nicht, sagte er.

    Angenommen ich baue meine Anhängerdose auseinander und schließe die beiden Kabel der Lampe an Pol 8 (Rückwärtsgang) und Pol 3 (Masse an).

    Dann dürfte doch alles fein sein?


    Notfalls kommt der 10W Scheinwerfer an einen Anhängerstecker und dieser wird nur eingesteckt. Kann man auch so fertig kaufen https://www.led-martin.de/zusa…erstecker-magnetfuss.html


    Einen Schalter im Innern hätte ich irgendwann auch gerne. Weil mit Schalter darf man dann 2 Scheinwerfer montieren.

    Nur ich muss noch gucken, wie ich von Außen nach Innen komme.


    Auch interessant (die Halterung gilt aber sicher als "Anbauteil"):

    https://www.topagrar.com/techn…ng-montiert-11844939.html

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  • Bei 12 V, was einer nicht ganz vollen Batterie entspräche.

    Bei laufendem Motor sollte man ca. 14 V haben, also nochmals rechnen ... 😁

    Ladeschlußspannung der Lichtmaschine 13,8V macht 138W bei 10A, aber die Wattzahl der Lampen bezieht sich auf 12V Spannung, bei 13,8V ist sie um selbigen Betrag höher: 21W/12V= 1,75A, 12V/1,75A=6,86Ohm (der Ohmsche Widerstand der Glühwendel wird ggf. eher höher bei größerer Erwärmung infolge der höheren Spannung), 13,8V/6,86Ohm=2,01A, 13,8Vx2,01A=27,7W, 27,7Wx4= 110,8W, 138W-110,8W=27,2W, bzw. (4+1)x2,01A=10,05A - Auch bei illusorischen 13,8V an den Rückfahrleuchten (illusorisch wegen des Spannungsabfalls von der Batterie/Lichtmaschine bis zu den Leuchten am Heck über Sicherung, Getriebeschalter und mindestens 2 Steckverbindern + Masserückleitung und zusätzlich steigendem Widerstand der heißeren Glühwendel) würde es mit einer zusätzlichen Rückfahrleuchte auf der 10A-Sicherung gehen, mit den LEDs sowieso. Also alles im grünen Bereich!