Hilfe: Swift verkauft, ärger mit Käufer

  • Moin zusammen,


    habe meinen Swift verkauft, musste nunmal sein. Ist von privat an privat gebraucht verkauft worden, war so eine Hals über Kopf Aktion, der Käufer hatte es Eilig, hat nur 5 min Probefahrt gemacht.
    Jetzt, 5 Tage später, kommt er an und sagt, das Getriebe (5. Gang) wäre ja kaputt, ich hätte ihm das nicht gesagt und ich solle mich an den Kosten beteiligen.
    Tatsache ist:


    1. Hinweis auf pfeifenden 4. Gang war in Verkaufsanzeige auf die er sich gemeldet hat vorhanden.
    2. Getriebe liess sich, solange ich den Swift gefahren bin normal schalten, ausser Pfeifen (s.o.) war nix zu merken.
    3. Pfeifen des 4. Ganges ist nicht im (Ver-)Kaufvertrag nicht vermerkt, weil ja alles eilig war, Wagen ist aber mit Vermerk "Gekauft wie gesehen" und Besichtigungstermin verkauft worden.


    Was würdet ihr machen? Ich sehe es eigentlich nicht ein, auch wenn es nur um 50 Euro geht, da nur irgendwas zu machen, schliesslich war alles beschreiben und wenn er nur um den Block fährt bei der Probefahrt ist das nicht mein Problem, finde ich.
    Andereseits habe ich auch keine Lust auf irgendwelches Rumgezicke mit Anwälten.


    Kennt sich von Euch jemand aus mit dem Thema? Wäre für Hilfe Dankbar. Danke schonmal.


    Grüsse vom toaster


    p.s.: Bitte keine Posts wie "Hättste man den Swift nicht verkauft"... ;)

  • hi
    soweit wie ich weiß kann er an dich keine ansprüche stellen weil du als privatperson verkaufst ohne irgendwelche garantien .
    wenn ich da falsch liege klärt mich bitte auf
    MFG
    Ritty

    :D Fahr nie schneller als dein Schutzengel fliegen kann ! ;(

  • Ich hoffe du hast ne Rechtschutzversicherung.
    Denn diese Schwachmaten haben meistens eine.


    Wahrscheinlich wird er dir drohen dich wegen Betrugs oder arglistiger Täuschung zu verklagen.


    Ich glaube kaum das du da um nen Anwalt umher kommst.
    Leider.


    Wenn ich sowas lese bekomm ich immer nen dicken Hals.
    Wenn diese Idioten *neu* haben wollen, dann sollen sie auch neu kaufen!

  • Also soweit ich informiert bin, gilt folgendes.


    Da du Privatperson bist, kannst du eigentlich ja keine Garantie geben, jedoch solltest du hoffentlich im Kaufvertrag die Sachmängelhaftung ausgeschlossen haben.


    Das ganze ergibt sich aus § 475 II BGB. Dort ist geregelt, dass beim Verbrauchsgüterkauf (Kauf vom Unternehmer) die Gewährleistung für gebrauchte Sachen nicht unter 1 Jahr reduziert werden kann. Beim normalen Kauf (nicht vom Unternehmer) kann daher die Gewährleistung beliebig - also auch auf Null - eingeschränkt werden.


    Gewährleistung, korrekterweise als Sachmängelhaftung (je nachdem auch Rechtsmängelhaftung) bezeichnet, ist vereinfacht gesagt die Pflicht eines Verkäufers, für die Korrektheit seiner Verkäufe zu sorgen, d.h. für auftretende Mängel an einer Sache (die bereits bei der Übergabe an den Kunden existierten) innerhalb einer bestimmten Zeit nach dem Verkauf zu haften. Das ist eine gesetzliche Pflicht, die demnach für jeden gilt. Für einen Käufer bzw. Kunden ergibt sich so der Eindruck, der Verkäufer würde für die reibungslose Funktion oder Beschaffenheit seines Produktes garantieren. Mit "Garantie" hat das aber nichts zu tun - Garantie ist immer ein freiwilliges zusätzliches Versprechen eines Verkäufers, über die gesetzliche Gewährleistungspflicht hinaus für eine reibungslose Funktion oder bestimmte Produktbeschaffenheit zu sorgen ("Garantie" muss man daher auch nicht ausschließen, wenn man sie erst gar nicht anbietet). An ein Garantieversprechen muss sich der Verkaufende dann natürlich auch halten, wenn er es einmal gegeben hat. Die Gewährleistung hingegen greift nur dann, wenn Probleme auftauchen, z.B. wenn eine verkaufte Sache nicht der ursprünglichen Beschreibung oder dem "Normalzustand" entspricht, etwa der verkaufte Artikel nicht so verwendet werden kann, wie der Käufer es z.B. nach dem Beschreibungstext erwarten konnte.

    Swift Sport Teile abzugeben. U.a. Navi mit MP3, orignal Federn, OT-Geber NEU, Spoiler Ecken der Front Stoßstange, Frontgrill, RÜCKSITZBANK VOLLEDER VOM SWIFT SPORT BEAT, Zu verschenken Frontstoßstange mit Macken

  • mmh ich würde abwarten was der macht, erstmal drohn lassen usw und dann sehn ob was kommt oder net, wenn doch freut sich dein anwalt.......und falls du keine rechtsschutz hast, dann selber schuld!!!



    mfg

  • Moin zusammen,


    danke für die schnellen Antworten.


    Zitat


    Original von M.T.S.:
    ich würd auch erstmal abwarten und ganz bestimmt nichts zahlen!
    denn wende einmal für sowas aufkommst, wird er das nächste mal nen neuen motor wollen, der jetzt plötzlich doch nicht mehr geht...


    Das ich denke eigentlich auch.


    Zitat


    Original von M.T.S.:
    und falls du keine rechtsschutz hast, dann selber schuld!!!


    kommt dann darauf an wieviele anwälte man persönlich kennt ;) - nein rechtschutz habe ich nicht.


    ABER:
    Grundlage ist der ADAC-Vertrag von privat an privat. Sachmängelhaftung wird da ausdrücklich ausgeschlossen. Ausserdem habe ich extra in den Vertrag geschrieben, weil der Kerl es eilig hatte und alles schnell schnell schnell gehen musste (es war Sonntag abend, 21:30 Uhr): "Gekauft wie gesehen, keine Rücknahme, keine Garantie". Ich fühle mich eigentlich recht sicher, habe aber letztendlich keine Zeit und Lust mich mit dem Kerl oder seinem Anwalt herumzuschlagen.


    AUSSERDEM:
    Das das Getriebe im 4. am pfeiffen gewesen ist ging klar aus der Verkaufsanzeige hervor, steht aber so nicht im Kaufvertrag. Aber Pfeiffen im 4. ist kein Defekt, oder? Schalten ging 100.000 km lang immer ohne Probleme. Nun ist der 5. Gang kaputt, sagt er, hat aber beim Kaufen keine richtige Probefahrt gemacht, dafür hatte er ja keine Zeit, bei der ihm das hätte auffallen können, wenn er sich denn so gut auskennt.


    Naja, wie gesagt, dank Euch erstmal für die Infos. Ich halt Euch auf dem Laufenden.
    Ride on


    Grüsse vom toaster

  • Hallo!


    So wie ich das sehe bist du war-scheinlich im Recht. Natürlich kann es passieren, dass der Käufer (evt. mit seiner Rechtsschutz) vor Gericht geht (im Extremfall). Jedoch wird der Streitwert (neues/gebrauchtes Getriebe oder Verkaufspreis vom Auto) nicht gerade hoch sein und vor dem Amtsgericht braucht man keinen Anwalt (nicht zwingend notwendig).


    Du hast alle nötigen Punkte beachtet und als "Leie" (so sollte man sich auch vor dem Richter präsentieren) war der Hinweis auf das Pfeifen im vierten Gang ausreichend. Natürlich sollte der ausgeübte Berufe nicht entgegenstehen. Ein Kfz´ler kann sich natürlich nicht als Leie hinstellen.


    Wichtig waren die Hinweise auf dem Kaufvertrag (Privatverkauf). Gekauft wie gesehen und Sachmangelhaftung ausgeschlossen.


    Ein wichtiger Punkt ist auch, dass der Käufer eine Probefahrt in Anspruch genommen hat (auch wenn nur kurz). Dass der Käufer an dem Tag nicht viel Zeit hatte liegt nicht in einem Einflussbereich.


    Tipp: Sammel alle Unterlagen, die du hast (auch die Verkaufsanzeige) und notiere dir alle wesentlichen Punkte (eine Art Protokoll erstellen) über den Verkaufstag. Denn in einem Jahr (wenn es eine gerichtliche Auseinandersetzung geben sollte) weißt du bestimmte Details vom Verkaufstag evt. nicht mehr.


    p.s. Wenn ich richtig liege kannst du beim ADAC eine kostenlose Rechtsberatung in Anspruch nehmen (Mitgliedschaft vorausgesetzt).


    Viele Grüße
    Carlo

  • Achja und mach am besten noch ne Rechtsschutz ;) die gibbet ja auch schon günstig. Ich kanns dir nur empfehlen, es gibt dermaßig viele Dummbeutel auf den Straßen und nicht nur dort, die dir wegen jeden Rotz nen Aufstand machen. Evtl. wenn du es schnell machst, übernehmen die den Fall auch gleich noch aus Kulanz. Manchmal klappts.


    Ich würde in deinem Fall den Typen klipp und klar sagen, dass er KEINEN Anspruch hat, und auf den Vertrag verweisen. Mit deinem Zusatz "Gekauft wie gesehen" biste eigentlich schon aus der Sache raus.
    Aber lass dich trotzdem ma vom Profi beraten. Siehe Verkehrsportal.

  • Zitat


    Original von DerKuckuck:
    Achja und mach am besten noch ne Rechtsschutz ;)



    Der Rechtsschutz gilt aber erst ab dem Tag an dem der Rechtsschutzvertrag abgeschlossen wird. Was davor geschehen ist interessiert die nicht und wird auch nicht von denen übernommen!

  • warte einfach ab was kommt, meist is des doch nur heiße luft, wenn er dich wirklich ankacken will wirst des schon merken, sonst is alles gut!


    gibt wichtigere dinge im leben als seine gedanken mit so nen knalltüten zu verschwenden......

  • Hey, ich bin Deiner Meinung. Du brauchst Dich nicht an den Kosten beteiligen. Es hängt vielleicht etwas an dem Verkaufspreis den Du erziehlt hast. Wenn Du 5000 Euro erhalten hast, tuen Dir eventuell
    50 Euronen nicht so weh und Du hast Deine Ruhe. Bei Summen unter 5000,- lass es darauf ankommen. Eine Klage wegen 50,- wird sowieso bei Gericht wegen Geringfühgigkeit abgelehnt. Außerdem hast Du das Recht auf Deiner Seite.
    Grüße aus dem hohen Norden

  • waldmoppelpapa
    glaube kaum, dass er für seinen alten Swift noch 5000,- bekommen hat....



    @toaster
    Solltest aber wirklich keine Probleme bekommen, hast die Mängel schon in der Anzeige mitgeteilt, eine Probefahrt wurde gemacht und du hast von Privat nach Privat verkauft, also gekauft wie gesehen/gefahren und damit war der Käufer auch einverstanden.

  • Moin!


    Danke Euch allen für die Hilfe und den Zuspruch. Bis jetzt hat sich nix weiter getan, hatte den Käufer ja gesagt dass es nix gibt; mal abwarten was nun passiert. Aber ärgern tue ich mich trotzdem:
    1. das der typ überhaupt anfängt rumzumecker
    2. das ich auch noch darauf eingehe, wie rick so schön sagte, es gibt wirklich wichtigeres.


    Aber es war meine erstes Auto das ich verkauft habe, man wächste mit seinen Aufgaben, und lernt nebenbei auch noch den Wert von Rechtschutzversicherungen kennen ;)


    @amiga & waldmoppelpapa: hätt' ich für den swift noch 5.000 Euro bekommen, ich hätte ihm sofort die 50 Euro gegeben, soviel hatte ich vor 8 Jahren nicht mal dafür bezahlt :D


    Also @all, vielen Dank nochmal, über alles weitere halte ich Euch auf dem Laufenden...


    So fahr
    Grüsse vom toaster