Wichtig! Garantieabwicklung Bei Importfahrzeugen ! Unbedingt Lesen!

  • Hi, nachdem es immer wieder Ärger mit Suzuki bei derAbwicklung von Garantiefällen bei Reimporten gibt, suche ich dokumentierte Fälle zu diesem Thema !

    Dafür benötige ich folgende Angaben:


    1. Fahrzeugmodell, Kaufdatum, EZ
    2. Ursprungsland
    3. Wurde eine getrennte deutsche Registrierung der Garantieansprüche verlangt ?
    4. Wurde die Garantie mit Hinweis auf die fehlende Garantieregistrierung verweigert ?
    5. Welche Unterlagen mussten eingereicht werden ?
    6. Wurde für das Fahrzeug (wie bei uns) die im Ursprungsland vorhandene Mobilitätsgarantie verweigert ?
    7. Kam es in diesem Zusammenhang mit Schadensfällen mit einer Leistungsverweigerung ?
    8. Wurden eindeutige Garantiefälle abgelehnt, mit dem Händlerhinweis, dass es sich um ein Importfahrzeug handelt ?
    9. Gab es Schikanen seitens SUZUKI - wie in unserem Fall: Es wurden nochmals Kopien des kompletten Scheckhefts verlangt.
    10. Alles was Euch sonst noch zu dem Thema einfällt.
    11. Bitte so gründlich wie möglich dokumentieren !


    Für Eure Unterstützung wäre ich Euch dankbar. Ich stehe bekannten Forenmitgliedern auch für Rückfragen gern zur Verfügung.Telefonnummer gegen PN mit kompletter Adresse.


    Es ist in unser aller Interesse deswegen bitte ich um breite Untersützung. Leider kann ich im Moment noch nicht
    mehr dazu sagen.


    DANKE

  • Erst nen EU-Fahrzeug kaufen und hinterher rummotzen...


    Die Garantie ist immernoch eine freiwillige Leistung des Hersteller`s.
    Es gibt keine gesetzliche 2 Jahres Garantie o.ä.!


    In sofern kann Suzuki die Bedingungen für die Garantie selbst festlegen und auch selbst entscheiden.


    Weiterhin ist Suzuki Deutschland nicht der Verkäufer dieses Fahrzeuges, so dass man sich eigentlich mit Garantieansprüchen an den Importeur oder Werk wenden müsste.

  • ^^GENAU und dann kommt noch dazu, dass du ja gar keinen Reimport hast!!!!!


    wäre es ein reimport würde das fahrzeug ja aus deutschland stammen, exportiert worden sein und wieder nach deutschland eingeführt worden sein, dann wäre suzuki deutschland (oder ähnliches) auch der verkaufer gewesen... viel spaß weiterhin

  • Markus15282:
    Dein erster Satz ist unqualifiziert !!!
    Desweiteren ist Suzuki der Hersteller und bei Neuwagen gibt Suzuki Werksgarantie !
    Egal ob in KualaLumpur oder PapuaNeuguinea !
    Nur in der Praxis fühlen sich Händler auf den Schlips getreten wenn man woanders kauft und Ansprüche bei Ihnen geltend machen will !

  • Unqualifiziert... *püh*


    Logisch ist Suzuki der Hersteller, aber hier in Deutschland gehst du nicht zum Hersteller, sondern zum Verkäufer für die deutschen Fahrzeuge! (Der Hersteller für deinen Swift zB. sitzt in Ungarn (Suzuki Magyar)!) Und der kann mit deinem Fahrzeug nix anfangen, weil er es nicht verkauft hat! Also muss es erst mal angelegt/registriert werden um etwaige Garantieansprüche gegenüber dem Hersteller bearbeiten zu können!
    Zweitens, logisch gibt der Hersteller Werksgarantie, aber diese ist nicht gesetzlich, sondern freiwillig!
    Es gibt nur eine gesetzl. Gewährleistung, wobei die Leute den Unterschied zw. Garantie und Gewährleistung nicht kapieren.
    Da kannst du dich in Deutschland auf den Kopf stellen, wenn du dich nicht an die Garantiebedingungen des Herstellers hältst, kann er die Garantieleistungen verweigern.


    Das sich manche Händler auf den Schlips getreten fühlen mag ja sein, normalerweise verdient aber jeder Händler an der Reparatur.
    Wenn Suzuki die Garantie für ein EU-Fahrzeug aber verweigert stellt sich auch der Händler quer, weil er seine Arbeit von niemanden bezahlt kommt und in die eigene Tasche langen muss.
    Oder zahlst du etwa auch die Einkäufe deiner Nachbarn?
    Wieso sollte dann der Händler für Fremdkunden Arbeiten+Teile zahlen?

  • Ich habe vor 5 Jahren einen Toyota gekauft ,neu, einen Holländer .
    Sogar das Serviceheft war holländisch , der Erstbesitzer- logisch - ein holländisches Autohaus und nun saß ich mit meinem Garantieanspruch beim örtlichem -deutschem- Toyotahändler !
    Der hat das Serviceheft wie ein Daumenkino durchgeblättert und mit dem Haupt geschüttelt !
    Nachdem ich wegtreten durfte war mein Kampfgeist geweckt und ich habe mich an Toyota Deutschland gewandt .Mir wurde daraufhin versichert das alle Toyota Fahrzeuge eine 3Jahres Werksgarantie besitzen egal wo auf diesem Planeten und sie sich mit dem Autohaus(meinem) diesbezüglich in Verbindung setzen !
    Und siehe da ....usw,usw....!
    Sollte das Suzuki anders handhaben ?

  • Ich habe nix anderes behauptet, oder habe ich abgestritten das jeder Suzuki Werksgarantie besitzt?
    Besitzen tut sie jeder Suzuki! Nur muss das Fahrzeug hier in Deutschland wie gesagt bei Suzuki erst mal angelegt werden, das dieses bei Garantiearbeiten durch den Händler und Suzuki in Bensheim bearbeitet und abgerechnet werden kann! Das ist der Punkt!


    Einzigster Unterschied bei deutschen und EU-Fahrzeugen ist der Garantiebeginn:


    Deutsch: Beginn mit Erstzulassung
    EU: Beginn mit Übergabe an den Importeur


    Die erste Jahresinspektion MUSS 15tkm oder 1 Jahr nach Übergabeinsp. gemacht werden. Nun stimmt bei EU-Fahrzeugen Übergabe/Garantiebeginn und EZ selten überein. Die werte Kundschaft kommt aber erst 1 Jahr nach EZ und somit ist die erste Insp. im ungünstigen Fall zu spät durchgeführt und die Garantie erloschen. Das ist der Punkt und nicht etwa, das Suzuki von Anfang an die 3 Jahre Garantie verweigert...

  • Danke für die Beiträge. Ich würde mich freuen wenn noch etwas mehr käme gemäß meiner Liste. Final ist eine korrekte Vertrags und Garantieabwicklung


    1. Wir leben nicht mehr im vergangen Jahrhundert sondern in der EU
    2. Die EU veröffentlicht regelmäßig Vergleichspreise von Fahrzeugen um in Europa um den Wettbewerb anzukurbeln.
    3. Suzuki wirbt in allen Ländern mit den Garantieleistungen - Europaweite Garantie: Wenn ich nicht ganz verblödet bin
    gehört auch Deutschland zur EG.... Dabei kann es keine Rolle spielen wo das Auto zugelassen ist.
    4. Die Garantien werden bei geringeren Preisen im Ausland
    genauso gegeben wie bei uns, sind also kalkuliert.
    5. Wenn man Suzuki diesbezügich auf die Füsse steht hilft das
    nicht nur den Fahrern eines Importfahrzeugs sondern auch dem
    örtlichen Händler.

  • Ich äußere mich mal zu 3.:


    Jedes Fahrzeug hat europaweit Garantie. Wo das Fahrzeug zugelassen wird spielt dabei keine Rolle.
    Der einzigste Punkt der in deinem Europa-Chaos eine Rolle spielt ist, das das Fahrzeug (wenn es in Ungarn abgeholt und von einem Importeur in Deutschland verkauft wird) Suzuki in Deutschland nicht weiß, das dieses Auto hier rumgurkt und somit das Fahrzeug bei denen im System erst einmal angelegt werden muss, um dieses überhaupt erst verwalten zu können. Denn wenn Suzuki in Deutschland aufgrund von Garantiearbeiten dem Hersteller in Ungarn gegenüber Ansprüche geltend machen will, muss Suzuki ja auch erstmal alle benötigten Daten zur Hand haben.
    (Dies ist übrigens europaweit so, wenn das Fahrzeug direkt vom Hersteller durch verkaufende Importeure abtransportiert wird. Werden die Fahrzeuge von Suzuki in Deutschland selbst importiert, geschieht die Erfassung im System dadurch automatisch!)


    Wenn dir das zuviel ist, dann musst du dich an Suzuki in Ungarn, Japan, Indien und Spanien wenden und den jeweiligen Herstellern mitteilen, das sämtliche Fahrzeugdaten europaweit verteilt und in die Systeme eingepflegt werden sollen.
    Viel Spaß dabei...!


    Das die Vorgaben gemäß den Garantiebestimmungen von Suzuki eingehalten werden müssen, steht ja hier eigentlich nicht mehr zur Debatte hoffe ich. Dies ist eigentlich auch der einzigste Grund, warum Suzuki die Garantie verweigern kann.
    Wird die Garantie zB. erst nach einem Jahr beantragt (also nach der 1. Insp.) wird und der Garantiebeginn des Fahrzeuges ist 01/2009 (Übergabe an den Importeur) ist die Insp., wenn sie nach einem Jahr nach der EZ (zB. 04/2009) durchgeführt wird, 3 Monate zu spät gemacht worden. Das Fahrzeug hatte also bis 01/2010 Garantie, davon weiß der Kunde aber nichts, weil er in der Zeit von der Garantie keinen gebrauch machte. Wird nämlich die Garantie im Falle eines Garantievorfalles erst 05/2010 beantragt, wird sie aufgrund einer zu späten Insp. sofort abgelehnt.
    Kundenaussage im Endeffekt: Mein Fahrzeug bekommt keine Garantie, das kann ja wohl nicht sein...

  • Ich kann Dir bei der Registrierung - teilweise - noch folgen, ist aber nicht das Problem.... -


    1. Deine Aussage ist wenn Du privat importierst und keine ! MwSt. abführen kannst falsch: Du mußt, damit Du die ausländische MwSt. zurückbekommst, dem ausländischen Suzukihändler einen Nachweis über die Zulassung in Deutschland vorlegen. Das wird bei ihm erfasst.


    Die Kunden werden auch hier schikaniert: Bei uns wurde es mehrmals angefordert weil es angeblich nicht da war...
    aber:


    2. Der 1000 km Kundendienst der z.Teil verlangt wird ist technisch nicht zu begründen - Schikane.
    3. Eine europaweite Mobiliätsgarantie mit der bei Kauf geworben wird, ist Gegenstand des Kaufvertrags. Sie kann nachträglich - bei einer Zulassung im Ausland nicht verweigert werden - verstößt gegen EU Recht.
    4. Keine Grarantie ist Fakt: Ich kenne mehrere Fälle - so wurde einem Kunden trotz regelmäßiger Kundendienste im dritten Garantiejahr der Ersatz eines defekten Klimakompressors verweigert - KM Stand 30.000 !
    5. Die Dummen sind nicht nur die Käufer sondern oft auch die händler, die auf Kosten sitzen bleiben und fortgesetzten Ärger mit dem Kunden haben - ohne Eigenverschulden.

  • Ich bin nicht davon ausgegangen, das jemand sein Fahrzeug privat importiert, sondern von gewerbl. Importeuren.
    Das dies bei privat anders läuft ist klar.


    Der 1000er Ölwechsel ist nunmal bei einigen EU-Fahrzeugen (je nach Importland) vorgesehen. Warum weiß ich nicht, wenn es aber vorgegeben ist, muss dies durchgeführt werden. Das ist aber keine Schikane gegen deutsche Käufer, oder von Suzuki in Deutschland aus, sondern trifft jeden der Käufer eines solchen Fahrzeuges.


    Wieso und warum einigen gewissen Reparaturen verweigert werden geht mich hier weniger was an, weil ich auch die Verhältnisse und Entscheidungsgrundlagen nicht kenne.
    Bei uns läuft zumindest alles korrekt ab, ein Kunde, mit einem niederländ. NGV bekommt zB. im 2. Jahr einen neuen Sitzbezug, aufgrund einer defekten Naht. Ich kann solche Schikanen nicht nachvollziehen bzw. bestätigen.


    Ich sag immer, wer ein EU-Fahrzeug erwirbt und hintennach Ärger damit hat, muss selbst erkennen, das er am falschen Ende gespart hat.
    Die EU ist zwar EU, jedoch gibts oft genug irgendwelche Differenzen, wenn man irgendwas mit dem Ausland zu tun hat.
    Ärgereien mit der Garantie bei EU-Fahrzeugen findet man zu hauf im Netz und dies ist nun kein Problem was Suzuki allein betrifft....

  • Was meckert ihr rum? Steht alles in den Garantiebedingungen des jeweiligen gekauften Autos. Und was dort steht ist relevant. Und Suzuki steht es frei einem für Ungarn produzierten Swift andere Garantiebedingungen aufzuhalsen als einen für Deutschland. Und auch das findet ihr in den altehrwürdigen AGBs der Werksgarantie.


    Und wenn der Kunde Recht hat, aber Suzuki nicht will bleibt eh nur der Weg übers Gericht.


    Und dann ist auch die Frage was man über Gewährleistung und Grantie lässt. Wenn dir bei KM 1000 die Tür abfällt und du keine GARANTIE hast, ist der Hersteller nach gesetzl. Gewährleistung zur Reparatur verpflichtet. Das Produkt muss man nur in Dtl. gekauft haben. Ob der Händler es aus Ungarn importierte ist nicht Problem des Kunden.
    Bei Gewährleistung UND Garantie haste immer die Diskrepanz zwischen Herstellermangel oder Selbstverschulden. Das ewige Nachweisproblem. In den meisten Garantie-AGBs steht auch drin, dass der Hersteller nicht für Kundenverschuldete Mängel haftet. Das istn Paragraph der schwammig ist wien Wasserbett. Weiß mal nach, dass der Motor aufgrund eines Herstellungsmangels defekt ist und nicht du selber den Block zerlegt hast. Das is extrem aufwendig und teuer.
    Man hat bei der Werksgarantie immer ein Problem wenn der Hersteller nicht will. Wenn der Händler nicht will, gibt es noch andere.


    TouchS : Wo soll das bitte gegen EU-Recht verstoßen. Und immer erstmal eins merken. Landesrecht geht vor EU-Recht. Das ist noch immer so. Das EU-Recht muss in Nationales Recht umgesetzt werden. Ist das nicht geschehen gilt nach wie vor das Landesrecht. Ansonsten kannste vorm Europ. Gerichtshof klagen ^^ da viel Glück bei.

  • Tatsache ist, dass man bei anderen Herstellern solche Probelem mit EU Fahrzeugen nicht hat und diese verkaufen dann noch weitaus erfolgreicher ihre Fahrzeuge. Und das die Werkstätten ungern EU-Fahrzeuge reparieren bzw. warten wollen ist absoluter schwachsinn. Da verdienen die genauso viel Geld mit, wie mit in D. gekauften Autos.

    In the beginning I looked around, but couldn't find the car I dreamt of, so I decided to build it myself. (Ferry Porsche)