Erkennungszeichen für Mitglieder ?

  • Also der TÜV und die Polizei haben bis jetzt noch nix gesagt.
    Habe es in allen Autos die ich bis jetzt hatte drin gehabt.
    Auch meine Foliererin sagt "es darf bis ca. 13 cm hoch sein und die Sicht nicht beeintrachtigen".

    8) ...Don´t Drink and Drive, Drive Low and Schleif... 8)

  • *Mimimimimi


    Im oberen Bereich der Frontscheibe darfst du das sehr wohl kleben!
    Wieviel % der Scheibe es sind weiß ich zwar nicht aber man darf es ;)

    Später möchte ich wie mein Opa im Schlaf sterben,.. und nicht weinend und kreischend wie sein Beifahrer!

  • *Mimimimimi


    Im oberen Bereich der Frontscheibe darfst du das sehr wohl kleben!
    Wieviel % der Scheibe es sind weiß ich zwar nicht aber man darf es ;)


    Es ging aber um den unteren Bereich! ;)

    MfG cmd



    Wer hat Angst vorm bösen Golf?
    Ich nicht, ich fahr nen fiesen Swift.

  • Oh Gott ^^ Nein wie schlimm. :rolleyes:


    Sry ich finde es nur so witzig das man wegen jeden Kram ein Faß auf machen muss. Was wer wohin klebt ist doch jedem seine Sache? Und wenn ich mir das Teil auf den Frontscheinwerfer klebe hat das keinen zu jucken.
    Da muss man sich hier ja wie ein Schwerverbrecher vorkommen weil man eine 66 Auf der Tür kleben hat.
    Die hälfte hier im Laden fährt sicherlich mit einem nicht eingetragenen Air-Intake rum oder mit Federn oder Felgen. Darüber kann man sich echt aufregen. Aber das ist doch witzhaft. :thumbdown:


    Ich jeden Beitrag steht irgendwie *Das darfst du aber nicht* :|



    Und zum Aufkleber Design, ich finde den zweiten Vorschlag recht gelungen. Wäre schön wenn es evtl. eine alternative gäbe die man sich in die Frontscheibe (OBEN!) nei kleben kann.


    LG Sina

    Später möchte ich wie mein Opa im Schlaf sterben,.. und nicht weinend und kreischend wie sein Beifahrer!

  • Und zum Aufkleber Design, ich finde den zweiten Vorschlag recht gelungen. Wäre schön wenn es evtl. eine alternative gäbe die man sich in die Frontscheibe (OBEN!) nei kleben kann.


    LG Sina

    Alternativen gibt es ja schon:


    http://www.swiftmania.de/index.php?page=Attachment&attachmentID=7985&h=897b3d8038476615006587b81a66267020bce909



    http://www.swiftmania.de/index.php?page=Attachment&attachmentID=7988&h=4331a8e81b8a7208577226c4949f80d1bef4a625



    Werde nachher das Topic mit allen Bilder usw. schreiben.

  • Hm,. ja okay prima,.. muss man halt schauen wie sich die Höhe zur Breite verhält. Nicht das man dann so ein gepatze in der Mitte der Frontscheibe hat (OBEN!) :P


    ;)


    LG Sina

    Später möchte ich wie mein Opa im Schlaf sterben,.. und nicht weinend und kreischend wie sein Beifahrer!

  • Man darf sehr wohl den unteren Rand und die Seiten der Frontscheibe bekleben, es darf nur nicht im Sichtbereich sein. Für Blendstreifen gibt es definierte Vorschriften.


    Keine Ahnung wie ihr jetzt auf Scheinwerfer kommt aber die dürfen wirklich nicht beklebt werden, was tatsächlich auch mal eine sinnvolle Regelung ist.

  • Sina bleib ma locker ;)


    Es werden nur freundliche Hinweise verteilt, was verboten ist und was wiederum erlaubt ist.
    Es gibt auch Forenmitglieder, die dankbar für solche Hinweise sind, da sie nicht in Konflikt mit der Rennleitung kommen wollen. Was jeder mit seinem Auto macht ist natürlich die Sache eines jedes Einzelnen. Man darf aber freundlich darauf hinweisen. Nicht alle hier wissen über diese Dinge Bescheid, hier sind genügend "junge Fahrer", die sich über manche Konsequenzen nicht bewusst sind. Dem kann man vorbeugen. ;)

  • @ Deejay-Q


    :thumbsup: *THX* ...was bin ich froh, dass ich kein Deutsch studiert habe...



    PS: Nicht dass manche wieder 'was in den falschen "Hals" bekommen... ich meinte mit dem Bekleben des unteren Randes der Frontscheibe Umsetzungen wie diese:


    [Blockierte Grafik: http://farm9.staticflickr.com/8183/8390208545_77fa93957e_b.jpg]


    [Blockierte Grafik: http://farm9.staticflickr.com/8222/8358035228_48d2c0de28_o.jpg]


    [Blockierte Grafik: http://farm8.staticflickr.com/7258/8168369201_fb43d31437_o.jpg]


    [Blockierte Grafik: http://farm9.staticflickr.com/8069/8282993702_67a4e0d07c_o.jpg]


    [Blockierte Grafik: http://farm9.staticflickr.com/8482/8281933169_9a32d26659_o.jpg]


    [Blockierte Grafik: http://farm9.staticflickr.com/8062/8282991692_810e413d9e_o.jpg]


    Und so weiter...



    Beste Grüße,
    Fabian

    EAT SLEEP SHIFT "We write the Streets... and we will never stop living this way!"

    [SPEEDHUNTERS.com]

    Dieser Beitrag wurde bereits 2 Mal editiert, zuletzt von EssIksVir ()


  • Also ich finde die Beiträge ganz in Ordnung, denn ich binn dankbar, wie Sharx schon gesagt hat, darüber aufgeklärt zu werden was mann darf und was nicht.
    Schließlich ist dießes Board hier ja auch da, um sich zu Informiren (ps. daher auch Forum) :P


    "Die hälfte hier im Laden fährt sicherlich mit einem nicht eingetragenen Air-Intake rum " Wirklich?? ist das in München so?, dass bezweifle ich.
    "das ist doch witzhaft" Wenn du meinst?


    Ach ja und wie Sharx schon sagte...


    Sina bleib ma locker ;)

    ______________________________________________________________________________________________________________________


    Wer glaubt, ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.
    Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht.


    [align=center] ______________________________________________________________________________________________________________________

  • *klugscheißermodus an*
    Verkejrsblattverlautbarung Nr. 218 Aufbringen von Aufklebern auf Scheiben von Fahrzeugen (§19 Abs. 2, § 35b Abs. 2 Satz 1, § 40 StVZO) Bonn, den 2. Oktober 1986
    StV 13/36.16.03
    Nach Anhörung der obersten Landesbehörden gebe ich nachstehende Verlautbarung über das Aufbringen von
    Aufklebern auf Scheiben von Fahrzeugen bekannt.
    Nach der Verkehrsblattverlautbarung Nr. 129 vom 22. Mai 1986 (VkBl 1986 S. 306) ist die Bauartgenehmigung
    für Folien auf Scheiben ab 1.10.1986 erforderlich. Werden auf Scheiben von Fahrzeugen nachträglich Folien
    aufgeklebt oder auf andere Weise aufgebracht, so erlischt nach § 19 Abs. 2 StVZO die Betriebserlaubnis des
    Fahrzeugs, es sein denn, für die Folie ist eine Bauartgenehmigung nach § 22 a Abs. 1 Nr. 3 StVZO erteilt, die
    das Aufbringen an der betreffenden Scheibe zulässt und die hinsichtlich ihrer Wirksamkeit nicht von einer
    Abnahme abhängt.
    Nicht betroffen von dieser Verkehrsblattverlautbarung sind kleinere Aufkleber (z. B. Plaketten,
    Reklameaufschriften, Fahrgastinformationen in Bussen), deren Fläche kleiner als 0,1 m² ist. Für diese Aufkleber
    ist keine Bauartgenehmigung erforderlich. Es darf aber keinesfalls mehr al ¼ der Fläche der Scheibe mit
    Aufklebern versehen werden, Die Scheibeneinfassung muss von Aufklebern frei bleiben.
    Beim Anbringen derartiger Aufkleber auf die Windschutzscheibe und andere Scheiben ist jedoch zu beachten,
    dass das für den Fahrzeugführer vorgeschriebene ausreichende Sichtfeld unter allen Betriebs- und
    Witterungsverhältnissen gewährleistet sein muss.
    Der Bundesminister für Verkehr
    Im Auftrag
    K e l l e r
    (VkBl 1986 S. 557)
    *klugscheißermodus aus*


    .....nur um einmal die Fakten einzubringen.

    SX4 2.0 ddis 4X4 2011 (Zylinderkopf bei 160.000 2019)

    Vitara Benzin Allgrip A/T Comfort+ von 2017

    Ignis 1.2 Allgrip Comfort+ von 2019

    Vitara 1.4 M/T Comfort+ Allgrip 2020

    Ignis Allgrip Comfort+ Allgrip 2022

  • Interessanter Beitrag. Ich wollte nur mal kurz zeigen wie die verschiedenen Foren bzw. Clubs das hier machen.


    Es gibt einen Aufkleber mit fortlaufender Mitgliedsnummer. Dieser wird in den meisten Fällen rechts unten auf der Heckscheibe aufgeklebt. Dann gibt es im Forum einen Beitrag wo im ersten Post eine Liste mit den fortlaufenden Mitgliedsnummern und den dazugehörigen Namen ist.


    Hier Beispiele der Aufkleber und wie sie am Fahrzeug aussehen.
    Die kurze Version gefällt mir am besten.


    Gruß aus Thailand,
    Andreas

  • Ich sehe das alles mehr wie locker, im Gegensatz zu anderen.

    Später möchte ich wie mein Opa im Schlaf sterben,.. und nicht weinend und kreischend wie sein Beifahrer!