Also der TÜV und die Polizei haben bis jetzt noch nix gesagt.
Habe es in allen Autos die ich bis jetzt hatte drin gehabt.
Auch meine Foliererin sagt "es darf bis ca. 13 cm hoch sein und die Sicht nicht beeintrachtigen".
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*Mimimimimi
Im oberen Bereich der Frontscheibe darfst du das sehr wohl kleben!
Wieviel % der Scheibe es sind weiß ich zwar nicht aber man darf es -
*Mimimimimi
Im oberen Bereich der Frontscheibe darfst du das sehr wohl kleben!
Wieviel % der Scheibe es sind weiß ich zwar nicht aber man darf es
Es ging aber um den unteren Bereich! -
...wessen Bereich man leider in Deutschland nicht bekleben darf.
Beste Grüße,
FabianAlso dann wäre auch die Umweltplakette verboten, denn diese befindet sich in dem gleichen Bereich den er denke ich mal meint.
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Oh Gott Nein wie schlimm.
Sry ich finde es nur so witzig das man wegen jeden Kram ein Faß auf machen muss. Was wer wohin klebt ist doch jedem seine Sache? Und wenn ich mir das Teil auf den Frontscheinwerfer klebe hat das keinen zu jucken.
Da muss man sich hier ja wie ein Schwerverbrecher vorkommen weil man eine 66 Auf der Tür kleben hat.
Die hälfte hier im Laden fährt sicherlich mit einem nicht eingetragenen Air-Intake rum oder mit Federn oder Felgen. Darüber kann man sich echt aufregen. Aber das ist doch witzhaft.Ich jeden Beitrag steht irgendwie *Das darfst du aber nicht*
Und zum Aufkleber Design, ich finde den zweiten Vorschlag recht gelungen. Wäre schön wenn es evtl. eine alternative gäbe die man sich in die Frontscheibe (OBEN!) nei kleben kann.
LG Sina
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Und zum Aufkleber Design, ich finde den zweiten Vorschlag recht gelungen. Wäre schön wenn es evtl. eine alternative gäbe die man sich in die Frontscheibe (OBEN!) nei kleben kann.
LG Sina
Alternativen gibt es ja schon:
Werde nachher das Topic mit allen Bilder usw. schreiben.
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Hm,. ja okay prima,.. muss man halt schauen wie sich die Höhe zur Breite verhält. Nicht das man dann so ein gepatze in der Mitte der Frontscheibe hat (OBEN!)
LG Sina
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Man darf sehr wohl den unteren Rand und die Seiten der Frontscheibe bekleben, es darf nur nicht im Sichtbereich sein. Für Blendstreifen gibt es definierte Vorschriften.
Keine Ahnung wie ihr jetzt auf Scheinwerfer kommt aber die dürfen wirklich nicht beklebt werden, was tatsächlich auch mal eine sinnvolle Regelung ist.
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So hier könnte ihr nun abstimmen! Sticker Auswahl
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Sina bleib ma locker
Es werden nur freundliche Hinweise verteilt, was verboten ist und was wiederum erlaubt ist.
Es gibt auch Forenmitglieder, die dankbar für solche Hinweise sind, da sie nicht in Konflikt mit der Rennleitung kommen wollen. Was jeder mit seinem Auto macht ist natürlich die Sache eines jedes Einzelnen. Man darf aber freundlich darauf hinweisen. Nicht alle hier wissen über diese Dinge Bescheid, hier sind genügend "junge Fahrer", die sich über manche Konsequenzen nicht bewusst sind. Dem kann man vorbeugen. -
...wessen Bereich man leider in Deutschland nicht bekleben darf.
Beste Grüße,
Fabian
korrektur! ...welchen Bereich man in Deutschland leider nicht bekleben darf. -
@ Deejay-Q
*THX* ...was bin ich froh, dass ich kein Deutsch studiert habe...
PS: Nicht dass manche wieder 'was in den falschen "Hals" bekommen... ich meinte mit dem Bekleben des unteren Randes der Frontscheibe Umsetzungen wie diese:
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[Blockierte Grafik: http://farm9.staticflickr.com/8062/8282991692_810e413d9e_o.jpg]
Und so weiter...
Beste Grüße,
Fabian -
Oh Gott Nein wie schlimm.
Sry ich finde es nur so witzig das man wegen jeden Kram ein Faß auf machen muss. Was wer wohin klebt ist doch jedem seine Sache? Und wenn ich mir das Teil auf den Frontscheinwerfer klebe hat das keinen zu jucken.
Da muss man sich hier ja wie ein Schwerverbrecher vorkommen weil man eine 66 Auf der Tür kleben hat.
Die hälfte hier im Laden fährt sicherlich mit einem nicht eingetragenen Air-Intake rum oder mit Federn oder Felgen. Darüber kann man sich echt aufregen. Aber das ist doch witzhaft.Ich jeden Beitrag steht irgendwie *Das darfst du aber nicht*
Und zum Aufkleber Design, ich finde den zweiten Vorschlag recht gelungen. Wäre schön wenn es evtl. eine alternative gäbe die man sich in die Frontscheibe (OBEN!) nei kleben kann.
LG Sina
Also ich finde die Beiträge ganz in Ordnung, denn ich binn dankbar, wie Sharx schon gesagt hat, darüber aufgeklärt zu werden was mann darf und was nicht.
Schließlich ist dießes Board hier ja auch da, um sich zu Informiren (ps. daher auch Forum)"Die hälfte hier im Laden fährt sicherlich mit einem nicht eingetragenen Air-Intake rum " Wirklich?? ist das in München so?, dass bezweifle ich.
"das ist doch witzhaft" Wenn du meinst?Ach ja und wie Sharx schon sagte...
Sina bleib ma locker
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*klugscheißermodus an*
Verkejrsblattverlautbarung Nr. 218 Aufbringen von Aufklebern auf Scheiben von Fahrzeugen (§19 Abs. 2, § 35b Abs. 2 Satz 1, § 40 StVZO) Bonn, den 2. Oktober 1986
StV 13/36.16.03
Nach Anhörung der obersten Landesbehörden gebe ich nachstehende Verlautbarung über das Aufbringen von
Aufklebern auf Scheiben von Fahrzeugen bekannt.
Nach der Verkehrsblattverlautbarung Nr. 129 vom 22. Mai 1986 (VkBl 1986 S. 306) ist die Bauartgenehmigung
für Folien auf Scheiben ab 1.10.1986 erforderlich. Werden auf Scheiben von Fahrzeugen nachträglich Folien
aufgeklebt oder auf andere Weise aufgebracht, so erlischt nach § 19 Abs. 2 StVZO die Betriebserlaubnis des
Fahrzeugs, es sein denn, für die Folie ist eine Bauartgenehmigung nach § 22 a Abs. 1 Nr. 3 StVZO erteilt, die
das Aufbringen an der betreffenden Scheibe zulässt und die hinsichtlich ihrer Wirksamkeit nicht von einer
Abnahme abhängt.
Nicht betroffen von dieser Verkehrsblattverlautbarung sind kleinere Aufkleber (z. B. Plaketten,
Reklameaufschriften, Fahrgastinformationen in Bussen), deren Fläche kleiner als 0,1 m² ist. Für diese Aufkleber
ist keine Bauartgenehmigung erforderlich. Es darf aber keinesfalls mehr al ¼ der Fläche der Scheibe mit
Aufklebern versehen werden, Die Scheibeneinfassung muss von Aufklebern frei bleiben.
Beim Anbringen derartiger Aufkleber auf die Windschutzscheibe und andere Scheiben ist jedoch zu beachten,
dass das für den Fahrzeugführer vorgeschriebene ausreichende Sichtfeld unter allen Betriebs- und
Witterungsverhältnissen gewährleistet sein muss.
Der Bundesminister für Verkehr
Im Auftrag
K e l l e r
(VkBl 1986 S. 557)
*klugscheißermodus aus*.....nur um einmal die Fakten einzubringen.
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Interessanter Beitrag. Ich wollte nur mal kurz zeigen wie die verschiedenen Foren bzw. Clubs das hier machen.
Es gibt einen Aufkleber mit fortlaufender Mitgliedsnummer. Dieser wird in den meisten Fällen rechts unten auf der Heckscheibe aufgeklebt. Dann gibt es im Forum einen Beitrag wo im ersten Post eine Liste mit den fortlaufenden Mitgliedsnummern und den dazugehörigen Namen ist.
Hier Beispiele der Aufkleber und wie sie am Fahrzeug aussehen.
Die kurze Version gefällt mir am besten.Gruß aus Thailand,
Andreas -
So wird der neue ja auch nur halt ohne diese Member ID und das er unter den Scheinwerfer kommen soll anstatt aufs Heck.
Was sich die Leute aufs Heck kleben kann ja jeder selbst entscheiden....vll kann wesir da noch was entwerfen?
Gesendet von meinem HTC Desire HD mit Tapatalk 2
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Ich hab da noch eine Idee, ich verrate aber nur rund.
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*gespannt ist*
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Ich sehe das alles mehr wie locker, im Gegensatz zu anderen.