Hallo Forum!
Für den einen oder anderen scheint diese Frage total idiotisch und hirnrissig klingen (absolut verständlich!!!)... aber man kommt eben auf "verrückte" Ideen, wenn man sich Gedanken rund um die Gewichtsreduzierung und Optimierung des Leistungsgewichts macht.
Und zwar ist meine Frage - wie es schon im Titel steht: "Muss ein Auto im Bereich der StVO laut TÜV eine Scheibenreinigungsanlage + Wischwasserbehälter besitzen?"
...im Endeffekt sind das bis zu 7kg Gewicht (und mehr), die man ständig mitführt... und wenn man das laut TÜV nicht benötigt, würde das (in meinem Fall) sofort rausfliegen.
Und nein: Ich möchte den Wischwassertank nicht leer mitführen... wenn soll das ganze System herausfliegen.
Ich muss dazu sagen, dass mein Auto nicht mehr bei Regen / schlechtem Wetter gefahren wird (im Winter sowieso nicht) und somit ist diese Scheibenreinigungsanlage bei mir schon lange "unbenutzt" und einfach nur Ballast. Was heißt: Sie könnte meinerseits bedenkenlos herausfliegen, weil ich sie nicht benötige... Nur ist eben die Frage, ob das ein Problem mit dem TÜV geben könnte?!
Wer sich hierzu auskennt, darf sich sehr gerne zu Wort melden! Ich bin für jede Antwort / Auskunft dankbar!
Beste Grüße!
Fabian