Muss ein Auto im Bereich der StVO laut TÜV eine Scheibenreinigungsanlage + Wischwasserbehälter besitzen?

  • Hallo Forum!


    Für den einen oder anderen scheint diese Frage total idiotisch und hirnrissig klingen (absolut verständlich!!!)... aber man kommt eben auf "verrückte" Ideen, wenn man sich Gedanken rund um die Gewichtsreduzierung und Optimierung des Leistungsgewichts macht.


    Und zwar ist meine Frage - wie es schon im Titel steht: "Muss ein Auto im Bereich der StVO laut TÜV eine Scheibenreinigungsanlage + Wischwasserbehälter besitzen?"


    ...im Endeffekt sind das bis zu 7kg Gewicht (und mehr), die man ständig mitführt... und wenn man das laut TÜV nicht benötigt, würde das (in meinem Fall) sofort rausfliegen.


    Und nein: Ich möchte den Wischwassertank nicht leer mitführen... wenn soll das ganze System herausfliegen.



    Ich muss dazu sagen, dass mein Auto nicht mehr bei Regen / schlechtem Wetter gefahren wird (im Winter sowieso nicht) und somit ist diese Scheibenreinigungsanlage bei mir schon lange "unbenutzt" und einfach nur Ballast. Was heißt: Sie könnte meinerseits bedenkenlos herausfliegen, weil ich sie nicht benötige... Nur ist eben die Frage, ob das ein Problem mit dem TÜV geben könnte?!



    Wer sich hierzu auskennt, darf sich sehr gerne zu Wort melden! Ich bin für jede Antwort / Auskunft dankbar! :)



    Beste Grüße!
    Fabian

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  • ehrlich gesagt hab ich darüber noch nie nachgedacht, aber interessantes Thema auf jeden Fall...
    ich denke mal das es nicht Pflicht ist sowas am Auto zu haben, allerdings muss man ja für freie Sicht sorgen (sagt die Versicherung im Schadensfall)...
    keine Ahnung wie das gehandhabt wird...

  • @ Green GTI


    Bist du dir da 100%ig sicher? Wenn ja, ist so etwas irgendwo schriftlich festgehalten? Denn wenn nicht, wäre es theoretich erlaubt.



    @ Epunkt


    :D ...du siehst, es gibt sie noch: Diejenigen, mit den verrückten Ideen...


    Klar! Freie Sicht ist bei mir sowieso immer! ...denn die Scheibenwischer fliegen ja nicht raus... ggf. wird aber das System auf einen 1-Arm-Wischer umgebaut - Voraussetzung das Wischwassersystem darf rechtlich raus.



    ...und wenn doch nicht erlaubt, wird das System eben leergepumpt... *grummel* wenn das auch doof ist! ;(



    PS: Habe nun auch soeben "RHD // SPEEDMASTER" angeschrieben... die müssen es bestimmt wissen. Mal sehen, was mir der Chris antwortet.



    Beste Grüße,
    Fabian

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  • es gibt sie noch... :D


    was bringen dir scheibenwischer ohne eine Wischwasseranlage, da schmierst du die ganzen Insekten nur breit...
    wenn du die anlage rausbaust kannste auch die scheibenwischer rausbauen...


    mein TÜV-Mann hat mal gesagt, alles was dran ist am Auto muss auch gehen, wenn du keinen Scheibenwischer oder ne anlage dran hast........

  • Laut StVZO


    Unter III. Bau- und Betriebsvorschriften
    2. Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger
    § 40:
    "
    § 40 Scheiben, Scheibenwischer, Scheibenwascher, Entfrostungs- und
    Trocknungsanlagen für Scheiben.



    (1) Sämtliche Scheiben - ausgenommen Spiegel sowie Abdeckscheiben
    von lichttechnischen Einrichtungen und Instrumenten - müssen aus Sicherheitsglas
    bestehen. Als Sicherheitsglas gilt Glas oder ein glasähnlicher Stoff, deren Bruchstücke
    keine ernstlichen Verletzungen verursachen können. Scheiben aus Sicherheitsglas, die für
    die Sicht des Fahrzeugführers von Bedeutung sind, müssen klar, lichtdurchlässig und
    verzerrungsfrei sein.



    (2) Windschutzscheiben müssen mit selbsttätig wirkenden
    Scheibenwischern versehen sein. Der Wirkungsbereich der Scheibenwischer ist so zu
    bemessen, dass ein ausreichendes Blickfeld für den Führer des Fahrzeugs geschaffen wird.




    (3) Dreirädrige Kleinkrafträder und dreirädrige oder vierrädrige
    Kraftfahrzeuge mit Führerhaus nach § 30a Abs. 3 müssen mit Scheiben, Scheibenwischer,
    Scheibenwascher, Entfrostungs- und Trocknungsanlagen ausgerüstet sein, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.
    "
    Nachzulesen hier
    Um es genau zu nehmen, sind "nur" die Scheibenwischer pflicht. Von der Anlage selber steht nichts beschrieben..
    Jedoch will ich hier nicht das schwarze Schaf sein. Habe das gerade auch nur im Internet gefunden ;)


    Gruß



    /e:


    Hatte mir den 3. Absatz nicht richtig durchgelesen.. Bedeutet wohl doch, dass eine Anlage vorhanden sein soll und funktionieren muss

  • also alles was am fahrzeug dran ist muss funktionieren der Tüv hat mal ein gti von mir durchfallen lassen weil der scheibenwischer hinten ab war inkl motor. Es ist dafür zu sorgen das der fahrer immer freie sicht hat schliesst meines wissens eine Wisch wasch Anlage an der Frontseibe mit ein. Bin KFZ ler. Ich würde sagen Ausbau = keine Plakette

  • An der Frontscheibe müssen Scheibenwischer montiert sein, somit auch die Scheibenreinigungsanlage.
    Hinten ist es glaube nicht relevant, wenn du hinten kein Wischer hast, brauchst auch keine Reinigungsanlage.
    Ich habe nie Probleme wegen fehlenden Heckwischer bekommen... außerdem gucke ich während der Fahrt nach vorne und nicht nach hinten...

  • So es ist amtlich... ich habe die Antwort vom Chris von RHD // SPEEDMASTER (= TÜV):


    "Laut TÜV muss die Scheibenreinigungsanlage vorhanden sein."



    ...somit wird der Behälter eben nur leer gemacht :rolleyes: ...



    Beste Grüße und euch allen Danke für die Zeit und Antworten!
    Fabian

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  • Der TÜV denkt sich nichts aus ... die führen nur die Vorschriften aus, die die Gesetzgebung sich "ausdenkt" (die Ihr bei den Wahlen beeinflussen könnt) :P


    Alles was irgendwie wie nen Führerhaus geartet ist, muss Wischer und natürlich auch ne Waschanlage haben (ersteres macht ohne zweitem wenig Sinn).


    Beim Heckwischer ist das wieder so ne Sache. Einerseits soll immer alles dran sein, was serienmäßig dran war (und damit in der Typgenehmigung festgehalten ist). Andererseits vertrete ich die Meinung, das wenn man theoretisch seine Heckscheibe zukleben kann (bei zwei Außenspiegeln), man ja nicht zwingend einen Heckwischer dran haben muss. Außerdem gabs mal ein Swift EA Basismodell, das keinen Wischer hinten hatte und somit in der Fzg-ABE dieser Fall enthalten sein muss. Dann muss allerdings auch der komplette Motor ab, wegen der Regel "was dran ist muss auch funktionieren (und legal sein)".

    Meine (ehemaligen) Suzukis:
    2011 - 21 93er Suzuki Swift 1.3 GTi: Heigo Überrollkäfig, Sparco Vollschalensitze, 195/45R15, K-Sport Gewindefahrwerk, Sportlenkrad, Domstreben ...

    2014 - 21 93er Suzuki Swift 1.3 Cabrio GTi: Eibach Federn,195/45R15, Stahlflexbremsschläuche ...


    2013 - 16 Suzuki SX4 1.6 City+ Bj. 2013 | 2009 - 10 Suzuki Swift 1.0 GLS Bj. 1996 | 2007 - 10 Suzuki Grand Vitara 1.9 DDiS limited Bj. 2007 | 1997 - 2004 Suzuki Swift 1.3GS Bj. 1994

  • unter trabi- leuten gibt es da schon 'nen kleinen wettbewerb, wer den kleinsten wischwasserbehälter baut, der noch beim tüv durchkommt...


    das originellste was ich da jemals gefunden habe:


    [Blockierte Grafik: http://1.1.1.5/bmi/www.abload.de/img/wischwasserxhsrb.jpg]


    der fasst ca 1 liter... mittlerweile hat der besitzer einen noch kleineren tank gebaut, der 'nen halben liter beinhaltet.... wie's da mit tüv aussieht, weiss ich nicht

    Hier könnte meine Signatur stehen...

  • ...gibt es denn bei der Größe auch noch TÜV -Vorschriften?


    Denn die Idee mit einem kleineren Behälter ist sehr gut! ...darauf bin ich jetzt gar nicht gekommen! :) ...das wäre eine sinnvolle Alternative.



    Beste Grüße,
    Fabian

    EAT SLEEP SHIFT "We write the Streets... and we will never stop living this way!"

    [SPEEDHUNTERS.com]

  • Ich denke mal, das liegt im ermessen des jeweiligen Prüfers... Der eine sagt, das 'nen halber Liter reicht, dem nächsten ist es zu wenig... Auf jeden Fall sollte genug im Behälter sein um das obligatorische austesten der waschanlage bei der hu zu bestehen... Je nach fördermenge der pumpe sollte der Behälter auch Dimensioniert sein...

    Hier könnte meine Signatur stehen...

  • Einerseits soll immer alles dran sein, was serienmäßig dran war (und damit in der Typgenehmigung festgehalten ist).

    Vielleicht dazu ein kleines Beispiel, das Problem hatte ich bei meinem Mazda:
    Ein Auto, welches kein ABS besitzt, kommt durch (angenommen alles andere funktioniert). Ein Auto, wo das ABS nicht funktioniert, fällt durch, weil es vom Serienzustand abweicht. Mein ABS funktionierte damals nicht und so kam ich auch nicht durch den TÜV. Über Sinn oder Unsinn lässt sich streiten, aber zurück zum Thema.



    Ich denke mal nicht, dass der TÜV dich durchfallen lässt, weil der Behälter zu klein ist. Gut, wenn es jetzt so ein 100ml Teil ist, ist es eine andere Sache.
    Bei uns auf'm Dorf schauen die da eh nicht genau hin. Wenn überhaupt betätigt der Prüfer die Wischanlage, mehr auch nicht. Wenn sie zufälligerweise leer ist, füllt der Werkstattmeister es mal eben schnell auf. Der Vorteil am Dorf :D

  • Ich denke mal, das liegt im ermessen des jeweiligen Prüfers... Der eine sagt, das 'nen halber Liter reicht, dem nächsten ist es zu wenig... Auf jeden Fall sollte genug im Behälter sein um das obligatorische austesten der waschanlage bei der hu zu bestehen... Je nach fördermenge der pumpe sollte der Behälter auch Dimensioniert sein...

    Mal abgesehen davon, das ein Wischwasserbehälter vorgeschrieben ist, kann ich mich an keine TÜV-Prüfung erinnern, bei der ein Prüfer mein Wischwasser getestet hat. Hab auch mal 2 Wochen auf der Prüfbahn gearbeitet und in der Zeit kein Mal Wischwasser betätigen müssen.