Moin,
nachdem nun mein österreichischer GTI wieder zum (Fast-)Standard-Fahrzeug zurückgebaut ist, steht die §21-Abnahme an. Ich wollte damit zur örtlichen Dekra, aber der gute Prüfer hat abgelehnt, weil:
1. 3 Domstreben (vorne oben, unten und hinten) verbaut sind (alle geschraubt, nix geschweißt).
2. der österreichische Typenschein (= Brief) nur von 4 Plätzen spricht (der Lenker wird immer separat gezählt) und
3. die Rad/Reifen-Kombi 195/45 R 15 78 V nur für den Baleno geht, nicht aber für den Swift
4. Das Lenkrad hätte eine für den Swfit unzulässige Nabenkennzeichnung
Das mit den Sitzplätzen bekomme ich aufgeklärt, denke ich. Da hat er nur falsch gelesen. Die Änderung von 4+1 auf 3+1 wurde 2002 zusammen mit der Fahrwerksänderung auf H&R rot vorgenommen. Mein erster EA Typ1 aus D hatte auch 5 Plätze, sollte also kein Problem sein.
Der Prüfer meint jetzt, wegen der geänderten Sitzanzahl und den geänderten Gewichtsangaben müsse das Fahrzeug neu ausgewogen werden (was die Dekra hier nicht kann).
Die Dom- und Fahrwerksstreben sind nach allem, was ich hier im Forum und sonst im Netz gefunden habe, komplett ABE- und eintragungsfrei, solange sie richtig(!) verschraubt(!) sind und nix geschweißt wurde. Ich habe dazu auch dies gefunden, was das bestätigt: DEKRA Tuning Edel und Stark.
Gab oder gibt es irgendwelche Umstände, die die 3 Streben doch eintragunspflichtig werden lassen? Hat das mal jemand erlebt?
Zur Not bau ich sie aus, aber wenns nicht sein muß, würde ich sie gerne drin lassen; spart Oarbeit.
Nun die Reifen: Die Felgen sind Borbet 7Jx15H2, KBA 42383, ET habe ich nicht gefunden/evtl. übersehen/k.A. und die Reifen s. o.
Hat das schon mal jemand eintragen lassen (können) ohne Kotflügelverbreiterung? Ich habe hier einiges zu 185er Reifen auf 6.Xer Felgen gefunden, nicht aber zu 195er und 7er Felgen.
Die Reifenrechner im Web ermitteln zur Standardbereifung (175/60 R14 78H auf 5Jx14, ET unbekannt) -1.61% Abweichung nach unten (z. B. https://www.reifen.de/reifenrechner), d. h. die Räder sind jetzt kleiner. Sie sind mit der Tieferlegung ohne Anstoßen/Scheuern gelaufen und mit dem Serienfahrwerk - was ja deutlich höher liegt - tun sie das immer noch nicht. Meines Wissens darf die Abweichung nach unten 2,5% nicht unterschreiten, d. h. -2,51% wär verboten.
Zu guter Letzt das Lenkrad. Das Lenkrad ist Original-Zubehör von Suzuki. Die auf der Speichenrückseite eingeschlagenen Daten sind Typ D 36 / S, KBA 70169, 12 - 92 sowie zwischen zwei der Schraubenlöcher 1880M. Der Prüfer meint, es müßte dort etwas von C8911 bzgl. der Nabe angegeben sein. In der Tat ist eine Nicht-Serien-Nabe verbaut: ITALVOLANTI 1615/DK, zu der ich keine Papiere (ABE, Gutachten o. Ä.) habe. Das Lenkrad habe ich vom toml hier im Forum und soll problemlos eintragbar sein. In meinem ersten Swift war genau das gleiche verbaut, evtl. mit anderer Nabe.
Über eure Erfahrungen würde ich mich sehr freuen.
Viele Grüße
Johannes