Neuling hat Fragen zur Anhängelast SX4 S-Cross Allgrip 140 PS

  • Hallo,

    leider hat meine Tochter meinen VW Tiguan geschrottet.

    Jetzt möchte ich mir einen Suzuki SX4 S-Cross Allgrip mit 140 PS kaufen.
    Im Kfz Schein steht unter Anhängelast ungebremst 400 kg und gebremst 1200 kg.

    Alle Motorradanhänger ungebremst haben aber mehr, 500-750 kg, die gebremsten 1300 kg.
    Ob un oder gebremst, beide zu schwer!

    Was kann ich machen?
    Wie teuer und Aufwendig ist es die Anhängelast zu erhöhen.

    Sonstige Tipps und Ratschläge?

    Mit freundlichen Grüßen

    SX4 II S-CROSS (2019/JY) Allgrip

    Schwarz, Navi und Apple Car Play

  • Hier ist nicht die maximale Gesamtmasse des Anhängers lt. dessen Datenblatt entscheidend, sondern die tatsächliche Gesamtmasse des Anhängers mit Ladung. Wenn die unter/gleich 400/1200kg ist, darf der S-Cross ihn ziehen.

  • moin,

    einmal deine Frage bei Google eingegeben und schon als erster Treffer steht fa. Bihler, Erhöhung der Anhängelast auf 1800kg gebremst ab Baujahr 2013..


    Ich denke aufgrund des neuen (alten) Prüfzykluses mit Zug Gesamtgewicht bergauf und bergab mit mehreren Wiederholungen, sind die Hersteller bei der Anhängelast sehr zurückhaltend geworden..

    nen Alter /8 Diesel Benz durfte mit seinen 50ps

    2t gebremst ziehen.. Der wäre nie nen pass raufgekommen, bzw kontrolliert runter..


    Gruß quertreiber

    Der Drift ist die schnellste Art der Fortbewegung


    Walter Röhrl

  • Hallo,

    danke für eure Hilfe.

    Der Suzuki ist 12/2018 also 4,5 Jahr halt,die abnehmbare AHK kommt von Westfalia und habe den BE., Die Anhängerkupplung baut mir der KfZ Meister ein und TÜV wird auch neu gemacht. Ich sag ihm er soll die Anhängelast gleich erhöhen lassen wenn es geht.

    Wenn nicht dann auch egal weil bei gebremsten Anhänger 1200 kg tatsächliches Gewicht völlig ausreicht.
    Dachte halt es geht um zulässiges Gesamtgewicht und da wären die Anhänger mit 1300 -1500 zu schwer.

    Mit freundlichen Grüßen

    SX4 II S-CROSS (2019/JY) Allgrip

    Schwarz, Navi und Apple Car Play

  • Es gibt irgendeine Sonderregel bei der Anhängelast für Allrad-KfZ, wenn sie bestimmte Bedingungen (Böschungswinkel, usw. ) erfüllen. Da der Crossy ein Allgrip ist, könnte es sein, dass das hier greift. Ich habe ebenfalls dieses Kombi. Vielleicht kennt sich jemand damit aus. Dann bräuchte man den Weg der Auflastung nicht zu gehen.

  • Aus Gründen der Fahrstabilität sollte das Zugfahrzeug immer schwerer sein als der Anhänger (mal von Traktoren abgesehen, die fahren dann aber eh mit geringen Höchstgeschwindigkeiten). Natürlich kann der S-Cross wesentlich höhere Lasten ziehen (beim Abschleppen gibt es keine Begrenzung, nur Motor und Kupplung sollten es abkönnen;)), da drückt dann aber auch keine Deichsellast nach unten/oben und seitwärts. Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass das Fahren mit einem leeren Tandemachser/Kastenaufbau (600kg Leermasse) auf der BAB mit Querfugen/Wellen sehr unschön ist, da der Anhänger ständig das Fahrzeugheck be- und entlastet. Beladen (hier dann max 600kg Zuladung) und mit entsprechender Deichsel-/Stützlast läuft das Gespann dann deutlich ruhiger. Schnelle Ausweichbewegungen möchte man dann aber nicht mehr machen... Leermasse PKW und Masse des beladenen Anhängers sind ja dann fast gleich... Ein 2,5t-Geländetrumm als Zugfahrzeug reagiert da dann natürlich viel unproblematischer... Ansonsten habe ich kurz nach der Wende mit den 26 Trabi-Pferdchen auch einen 4m Tandemachs-Hochplaner (hätte den Trabi darin einparken können) "bergauf" mit Gegenwind gezogen (Leermasse Trabi gleich Leermasse Anhänger, so rund 600kg). Allerdings hätte mich da auch der Bauer mit dem Trecker überholen können, bei knapp 40km/h war Ende Gelände...:D.

  • Moin,


    es gibt aber Moped-Anhänger in der Gewichtsklasse:


    https://www.wuerz-anhaenger.de…ungebremst-ka-m-1865-2-2/


    https://www.wuerz-anhaenger.de…00-kg-gebremst-ka-m-2198/

    habe jetzt nur was zum Leihen gefunden, kannst ja mal fragen, was kaufen kostet. KAUFEN Button ist ja vorhanden.


    Weiß ja jetzt auch nicht was da für ein Koffer drauf soll.


    Wäre es nicht einfacher einen Anhänger um 100kg abzulasten?


    Nur mal so, ob es sinn macht einmal dahin gestellt.


    Hier noch was zum Auflasten vom Zugfahrzeug


    https://www.atb-tuning.de/shop…ung-Tuning-92-2149-23.htm


    https://www.mad-vertrieb-shop.…-ab-baujahr-082013-1.html


    https://www.sk-handels-gmbh.de…er-suzuki-sx4-s-cross/173


    Hier noch was zum Fahren mit Anhänger


    https://www.adac.de/rund-ums-f…n/kauftipps/anhaengelast/


    Weiß jetzt nicht so genau wie das ist bei einem max. 1300kg Anhänger, der aber mit deinen Bikes vielleicht nur 1000kg wiegt alles zusammen.


    Ich glaube das würde zwar gehen vom gesunden Menschenverstand her, ist aber nicht erlaubt.


    Die Rennleitung sagt dann bei einer Kontrolle, du könntest ja mehr laden, egal wieviel drauf ist.


    Selbst wenn der Anhänger unbeladen ist, muss man den stehen lassen. Total bekloppt.


    Gruß


    Matte

    meine Autos bisher: 82er Audi 80 Diesel; 81er urquattro (den hab ich noch), 91er Audi 80 quattro Limo, 99er Omega B Caravan (nie wieder Opel), 2002er 4x4 Liana, 2011er Grand Vitara X30, jetzt der 2017 er Crossy comfort+ allgrip automatik.

    meine Frau: Fiat 126 Bambino, Fiesta, Super Carry, Wagon R+, SX4 Street/City??, SX4 Classic.

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 Mal editiert, zuletzt von SX4-Matte ()

  • "Die zulässige Anhängelast ist die maximal zulässige Last, die ein Kraftfahrzeug (PKW, LKW, Zugmaschine etc.) mittels eines (oder selten mehrerer) Anhänger hinter sich her ziehen darf. Maßgebend ist dabei nicht das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers, sondern die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs und die tatsächliche Masse (Achslast) des gezogenen Anhängers. Die zulässigen Anhängelasten ergeben sich allgemein aus der Straßenverkehrszulassungsordnung (ins. § 42 StVZO) oder einem eventuell fahrzeugspezifischen (Einzel-)Gutachten, sowie der Definition in der Verordnung (EU) Nr. 1230/2012 der Kommission Art. 2 (9)."


    Eindeutig: entscheidend ist die tatsächliche Masse des Anhängers. Wieviel der Anhänger an sich als maximale Gesamtmasse eingetragen hat, spielt in der StVZO/StVO keine Rolle in Bezug auf die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs. Die Werte in der Anhängerzulassung dürfen aber logischerweise nicht überschritten werden, d.h. ein Hänger mit 300kg Gesamtmasse darf auch maximal so viel wiegen, selbst wenn das Zugfahrzeug 600kg (ungebremst) ziehen darf. Umgekehrt darf dieses Zugfahrzeug aber einen Anhänger mit lt. Anhängerzulassung max. 750kg Gesamtmasse (ungebremst) ziehen, wenn die tatsächliche Gesamtmasse des Anhängers 600kg nicht übersteigt. Ein Motorradtrailer (gebremst) von 400kg Leermasse und zwei Krädern a 300kg darf also problemlos vom S-Cross gezogen werden, da sind sogar noch 200kg mehr möglich.

    Wenn Rennleitungen da andere Bestimmungen auflegen, ist das ihr Hausrecht, gilt aber nicht auf öffentlichen Strassen.

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 Mal editiert, zuletzt von dav1963 ()

  • Dann sollte man die, ggf. via RA, mal auf den Text der StVZO hinweisen. Der läßt diesbezüglich keinen Ermessensspielraum und ist eindeutig. Natürlich trifft man hin und wieder ;) auf nicht ganz so perfekt gesetzestextbewanderte Ordnungshüter, aber dies sollte die Ausnahme sein... Und der Hinweis, man könne ja mehr laden, ist genauso schlüssig, wie das KFZ mit Höchstgeschwindigkeit 215km/h darf nicht in die Tempo-30-Zone, denn es könnte ja schneller fahren...:D.

  • Man muss da zwei Dinge grundlegend unterscheiden, die aber gern zusammengeworfen werden.


    Bei der Frage ob man den Anhänger mit seinem Führerschein fahren darf, oder wenn es um die 100km/h Plakette geht, dann zählt das zulässige Gesamtgewicht.


    Wenn es darum geht was das Auto ziehen darf, so gilt das relle Gewicht des gezogenen Anhängers.


    Wenns mit den Bikes auf dem Anhänger über längere Strecken und auch viel ins Ausland gehen soll, dann empfehle ich immer einen gebremsten Anhänger. Ich hatte mal nen Stema MT850 - 850kg zul Gesamtgewicht, ich glaube gut 700kg Nutzlatz, gebremst, der mit zwei Bikes beladen sehr gut zu fahren war.

    Es gibt fürs Ausland tlw. andere Bestimmungen. In Schweden hätte ich z.Bsp mit dem Zugfahrzeug Skoda Octavia und nem ungebremsten 750kg-Anhänger nur max 40km/h fahren dürfen.

  • Moin,


    ich sehe das eigentlich genau so.


    Warum soll ich nicht einen leeren Anhänger (leer 500kg) mit max. zul. Gesamtgewicht 1500kg mit meinem Crossie ziehen dürefn, der ja 1200kg ziehen darf?


    Der gesunde Menschenverstand sagt klar geht das. Richtigen Führerschein vorausgesetzt.


    Nur so eine Heißdüse im Trachtenlook bei der Kontrolle könnte da anderer Meinung sein.


    Viel Spaß bei den Diskussionen, wenn du deinen Anhänger mit den Bikes stehen lassen sollst bei Nacht auf einer Autobahnraststätte.


    Worstcasezenario.


    Frage doch einfach einmal bei der Fahrschule bei dir vor Ort. Die müssten es nun eigentlich ganz genau wissen. Oder beim TÜV fragen.


    Würde ich so machen.


    Gruß


    Matte

    meine Autos bisher: 82er Audi 80 Diesel; 81er urquattro (den hab ich noch), 91er Audi 80 quattro Limo, 99er Omega B Caravan (nie wieder Opel), 2002er 4x4 Liana, 2011er Grand Vitara X30, jetzt der 2017 er Crossy comfort+ allgrip automatik.

    meine Frau: Fiat 126 Bambino, Fiesta, Super Carry, Wagon R+, SX4 Street/City??, SX4 Classic.

  • https://www.bussgeldkatalog.or…%20Gesamtmasse%20betragen.


    Siehe obigen Link. Für das Ziehen eines PKW-Anhängers bis 80km/h gilt die tatsächliche Anhängermasse (Leergewicht + tatsächliche Ladung) als ausschlaggebend. Diese darf die zulässige Anhängelast nicht überschreiten. Zusätzlich darf die Stützlast nicht über der maximal zulässigen des Zugfahrzeugs liegen und die tatsächliche Masse von (beladenem) Zugfahrzeug und (beladenem) Anhänger darf das zulässige Gesamtgewicht des gesamten Zuges lt. Fahrzeugschein und/oder StVZO nicht überschreiten.

    Natürlich muss der Fahrzeugführer im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubniskategorie sein. (Hierzu bin ich aber momentan "überfragt", da ich als C1/2 und A (alles) Besitzer alles ausser Busse (die nur zu Werkstatt-/Überführungsfahrten) auf öffentlichen Strassen bewegen darf, habe ich mich nicht mit den Feinheiten der B-Klasse beschäftigt.)

    Andere Regeln gelten für den Betrieb eines Anhängers mit 100km/h. Hier zählt das konkrete Gespann aus Zugfahrzeug und Hänger und den zulässigen Massen (nicht den tatsächlichen!), dazu die Anhängerfederung/Dämpfung, eine Auflauf- sowie Schlingerbremse und das Alter der Hängerbereifung. Viel Aufwand für die 20km/h mehr.

  • Hallo,


    nochmal zu den verwirrten Thema, Anhängelast 400/1200 kg


    Hab jetzt Motorradanhänger gefunden die ungebremst zwischen 155-170 kg wiegen.

    Das Motorrad hat ein Gesamtgewicht mit allen Flüssigkeiten und Tank 230 kg.


    Hier z.b. der Lorris MT1

    https://www.kleinanzeigen.de/s…t-alu/2673408314-276-1863

    oder der hier

    https://www.kleinanzeigen.de/s…nkbar/2658826707-276-1331


    Somit bleibe ich knapp unter der 400 Kg Grenze und ist doch erlaubt oder?


    Der hier wäre gebremst und dürfte somit überhaupt kein Problem sein oder?

    https://www.kleinanzeigen.de/s…orter/2671595343-276-6107


    Vielen Dank schon mal für eure Hilfe

    SX4 II S-CROSS (2019/JY) Allgrip

    Schwarz, Navi und Apple Car Play

  • Die tatsächliche Beladung ist entscheidend für die Beurteilung der Einhaltung der zulässigen Anhängerlast. Anhänger(eigengewicht) zusammengerechnet mit der Ladung (dem Ladungsgewicht) dürfen also die in den Fahrzeugpapieren des Zugfahrzeugs eingetragene Anhängerlast nicht übersteigen.


    Quelle:

    Verkehrsrecht tatsächliches oder zulässiges Gesamtgewicht von Anhängern maßgeblich (frag-einen-anwalt.de)

    In the beginning I looked around, but couldn't find the car I dreamt of, so I decided to build it myself. (Ferry Porsche)