Geschwindigkeitsindex (Reifen für den Swift AZ)

  • Sehr geehrte Community,


    ich bin auf der Suche nach Sommer und Winterreifen für meinen neuen Gebrauchten.


    Winterreifen: 175/65 R15 (84H laut Zulassungsschein Teil 1)

    Sommerreifen: 185/55 R16 (83V laut Zulassungsschein Teil 1)


    Höchstgeschwindigkeit laut Zulassung: 180 km/h



    Die Reifenauswahl erscheint groß, wenn man den Geschwindigkeitsindex jedoch in Betracht zieht, wird die Auswahl der Winterreifen sehr mager.


    Jetzt zu meiner Frage. Da die zugelassene Höchstgeschw. 180 beträgt, kann ich dann auch einen Reifen mit dem Geschwindigkeitsindex T (Winter) bzw. H (Sommer) kaufen oder muss ich die vorgeschriebenen Indizes H (Winter) bzw. V (Sommer) befolgen?


    Bei den Winterreifen hätte ich eine viel bessere Auswahl und bei den Sommerreifen würde ich mir dadurch lediglich bisschen Geld sparen.

    Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe! Grüße aus Österreich!

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 Mal editiert, zuletzt von cupavivuk ()

  • Danke für die Antwort.


    Das alles ist mir eigentlich klar. Nur verstehe ich nicht wieso wenn beim R15er "H" steht ich auch nicht einen R16 mit H aufziehen könnte. Die Sommerreifen machen das Auto ja nicht 30kmh schneller. Außerdem ist die Winterreifen Auswahl bei 175/65 R15 H miserabel im Gegensatz zu T. Anscheinend ist es einfach nur wieder so ein bürokratischer Schnickschnack mit dem man einfach leben muss.

  • In Österreich kenne ich die Bestimmungen nicht.


    Ich Deutschland durften im Winter auch Reifen mit geringererem Geschwindigkeitsindex gefahren werden. Dann muss im Sichtbereich ein Aufkleber mit der erlaubten Geschwindigkeit der Reifen angebracht werden.

  • Na endlich mal eine Regelung, die für D/Ö einheitlich ist :)



    Die Logik bezüglich der verschiedenen Buchstaben bei verschiedenen Reifengrößen muss man (leider) nicht verstehen; auch dass beispielsweise bei einem Auto mit VMax 234 ein V- oder ZR-Reifen (240) nicht ausreichen soll und mindestens ein W drauf muss, geht mir nicht ein (den Fall hatte ich schon!). Ist aber nicht dran zu rütteln. Angeblich werden da noch irgendwelche Reserven benötigt (aber warum man die Reifen dann nicht so kennzeichnet, dass es einfach Sinn ergibt? Hm...). Was geschrieben steht, steht geschrieben und ist bindend... zumindest für Sommerbereifung.:/

    Bei Winterreifen (oder Ganzjahresreifen! Die sind ja, mit Schneeflocke, gesetzlich ebenfalls als Winterreifen anerkannt, und nirgends steht, dass man mit denen nicht auch Sommers unterwegs sein darf...) kann man das dankenswerterweise ignorieren. Allerdings ist dann der Sticker prüfrelevant (für die deutsche HU sicher, und wahrscheinlich auch Pickerl) und MUSS vorhanden und deutlich sichtbar sein - ein fester Eintrag im Tempomat/Limiter reicht nicht...


    Das führte dann bei meinem ehem. Winter-Audi (der mit den eingetragenen W-Reifen...) zur leicht dekadenten "max. 210 km/h" Kennzeichnung.


    Aber Du kannst auch 15" im Sommer fahren, bzw. 16" im Winter.

    ...ist eventuell auch wichtig und richtig, in Sachen Auswahl. So könntest du tatsächlich sommers 15"-H-Reifen und winters irgendwas auf 16" nehmen... (ob das fahrtechnisch Sinn macht, sei hier nicht Gegenstand der Diskussion ;))

  • Ich habe das Problem nicht verstanden. Das Fahrzeug hat eine Höchstgeschwindigkeit von 180 km/h eingetragen.

    Hier der Geschwindigkeitsindex:

    T = 190 km/h

    H = 210 km/h

    V = 240 km/h


    Abweichend gibt es evtl. in der gewünschten Größe noch "Q = 160 km/h". Hier reicht in "D", wie bereits geschrieben, ein Aufkleber, gut sichtbar am Armaturenbrett.


    Quelle: Geschwindigkeitsindex: Wie schnell man mit welchem Reifen fahren darf

    In the beginning I looked around, but couldn't find the car I dreamt of, so I decided to build it myself. (Ferry Porsche)

  • Das Problem sind die Mindesteintragungen in den Fahrzeugpapieren, die diese Faustregeln deutlich übersteigen.


    Ich hab mal ein paar Scans zusammengefasst, die mir grade so entgegenkamen.

    Ford und Mercedes sehen das so wie du. VW und Suzuki nicht (mit teilweise wirklich übertriebenen Unterschieden!).

    Warum? Weiß ich auch nicht*. Kann man aber nicht einfach eigenmächtig anders machen.



    * Spekulation, aber - zumindest bei VW ist irgendwie naheliegend, dass die Daten hirnloserweise für das jeweils stärkste Modell der Baureihe eingetragen wurden. Ein Golf 2 GTI 16V konnte 200 laufen, da wäre H/210 passend. Beim A4 B5 lief der S4/RS4 250, da sind die W/270 auch angemessen. Und die W/270 beim Octavia 1Z könnten vom RS (240-242) stammen. Aber einen Ignis, der über 190 läuft? Und das in der EU (denn dafür sind die Papiere ja ausgestellt)?

  • Die Frage war:

    Ob ich Reifen aufziehen kann, die einen niedrigeren Geschwindigkeitsindex aufweisen als im Zulassungsschein vorgegeben.


    Der Grund:

    Da die angegebene Höchstgeschwindigkeit im Schein 180kmh beträgt und die vorgegebenen Indizes im Schein diesen Wert eindeutig übersteigen.


    Sowie eine viel größere Auswahl an Sommer und Winterreifen und günstigere Alternativen vom gleichen Modell.


    Die Antwort:

    Bei Sommerreifen dürfen die angegebenen Indizes keineswegs die Vorgegebenen aus dem Schein unterschreiten.


    Bei Winterreifen hingegen darf man das machen, aber wenn der Indizes der Reifen kleiner als die Höchstgeschwindigkeit vom Fahrzeug ist, dann muss der Aufkleber ins Sichtfeld des Fahrers.


    So hab ich das verstanden. (Falls ich falsch liege, bitte korrigieren!)


    Meine bereits vorhandenen Reifen und deren Dimensionen sowie Indizes habe ich nur zur Info reingestellt. Was ich als Sommer und als Winterreifen benutze ist ja egal. Wie von _RGTech schon gesagt, über die fahrtechnischen Aspekte kann man diskutieren.

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 Mal editiert, zuletzt von cupavivuk ()

  • Ist halt mein einziges Auto, fahre mit dem auch Langstrecke und hab es auch mit zwei Satz Alufelgen gekauft. Hab es halt lieber separat.

    Das ist auch völlig OK. Das habe ich auch. Und die Winterreifen unterschreiten die zulässige Höchstgeschwindigkeit und den zulässigen Geschwindigkeitsindex.

    200km/h und Index "H". Ich habe "T"-Index Reifen montiert.

    Meine Frage bezog sich aber auf die Aussage mit der Unterscheidung, der o. g. Regelung, zwischen Sommer und Winterreifen.

    In the beginning I looked around, but couldn't find the car I dreamt of, so I decided to build it myself. (Ferry Porsche)

    Dieser Beitrag wurde bereits 2 Mal editiert, zuletzt von Jörg L. ()

  • Und was ist mit Ganzjahresreifen?

    Gelten bei uns als Winterreifen (sind ja auch fast welche; nur bei eher herbstlichen - oder den aktuell vorherrschenden - Bedingungen deutlich besser als diese!). Also auch im Sommer erlaubt, auch mit Unterschreitung des passenden Geschwindigkeitsindexes, aber dann halt auch im Sommer mit Aufkleber.


    Die italienische Regelung find ich lustig. Die können die Autos dort doch eh nirgends legal ausfahren? (Theoretisch würde doch im kompletten Rest von Europa, außer eben Deutschland, ganzjährig ein Q-Reifen dicke reichen... ui, ein Wespennest :saint:)

  • Das Problem sind die Mindesteintragungen in den Fahrzeugpapieren, die diese Faustregeln deutlich übersteigen.


    Ich hab mal ein paar Scans zusammengefasst, die mir grade so entgegenkamen.

    Ford und Mercedes sehen das so wie du. VW und Suzuki nicht (mit teilweise wirklich übertriebenen Unterschieden!).

    Warum? Weiß ich auch nicht*. Kann man aber nicht einfach eigenmächtig anders machen.

    HA!

    Weil due halt "doof" sind ;)

    Der Hintergrund ist einfach: Der Klassiker ist z.B. (um bei VW zu bleiben) der Passat 3b/g. Zum Zulassungsdatum GAB es keine passende Reifen mit "richtigem" Speed/Lastindex. Da gabs dann "einfach auf dem Markt" mehr oder weniger nur irgendwelche "Sprinterreifen" -> also für schwerere und schnelle Kleinlaster. Aus dem Grund sind Hoffnungslos andere Reifen im Schein eingetragen. Was aber grundsätzlich jetzt erstmal KEIN Problem ist. Die passenden Reifen wurden dann eben später produziert. Frag mal jemanden der einen 195/45/15 Reifen fährt. Das sind eben manchmal doofe Kombinationen die es entweder damals nicht gegeben hat, oder heute einfach nicht mehr gibt.

    Winterreifen:
    Geht ganz einfach: Mit dem passenden Aufkleber kannst du auch kleinere nehmen.

    Sommerreifen:
    Ist eben so ne Sache....bei EIntragungen von anderen Rad/Reifen trägt ein fähiger Prüfer auch den passenden Speed/Lastindex ein. EGAL welchen (passenden) Reifen du aufgezogen hast.

  • Da finde ich meine Spekulation mit der Homologisierung nur für den stärksten Typ eines Modells aber plausibler :D

    Das passt auch (um bei dem Passat Beispiel zu bleiben) nicht. Vorallem haben die dicksten Autos des Modellreihe in der Regel nicht die selbe Grösse wie der kleinste Motor. Ein Sport hat ja auch ne andere OEM Grösse als der kleinste.

  • Stimmt.

    Hab eben mal ein altes PDF gefunden - betreffend Audi A4 B5. Die Freigaben sind sehr unterschiedlich.

    Das macht die Tatsache, dass sie dem 193PS-V6 mit eingetragenen 234 km/h keine 240er Reifen gegönnt haben, einfach nur noch hirnlos.