Anhängerkupplung

  • Servus aus Schwaben, für den AZ ist eine Anhängerkupplung "in Vorbereitung" laut Zubehörliste. Kann mir aber nicht vorstellen dass es die für den RZ geben wird. Wer (ausser dir) würde einen Kampfstachel hinten am Auto wollen? ;)

  • Wenn es die für den Sport gibt... dann ist die gleiche die ich in meinem Hybrid habe und laut Handbuch auf gar keinen Fall für einen Fahrradträger geeignet!

    Why does a chicken cross the road?


    1995 -2001 Suzuki Swift 1.0 (AA) 80.000 km

    2011 - 2018 Suzuki Swift 1.0 (FZ/NZ Comfort) 170.000 km

    2018 - heute Suzuki Swift 1.0 (RZ/AZ Bosterjet Hybrid, Comfort+) 400 km (Stand 04.08.2018)

  • Beim NZ Sport ging das nur mit Basteln, offiziell nicht zulässig. Allein schon der Doppeltopf macht Probleme.

    Außerdem ziehen darfst du fast nix. Die AHK muss abnehmbar sein, da sie wahrscheinlich die Nebelschlussleuchte verdeckt. Aber hier urteilen die Prüfer uneinheitlich.

  • Aber hier urteilen die Prüfer uneinheitlich.

    Wenn es nur die Prüfer wären... Heute must du dich auf die technischen Kompetenzen von jedem Polizeimeisterchen (die mit dem einen grünen Stern) verlassen

    Why does a chicken cross the road?


    1995 -2001 Suzuki Swift 1.0 (AA) 80.000 km

    2011 - 2018 Suzuki Swift 1.0 (FZ/NZ Comfort) 170.000 km

    2018 - heute Suzuki Swift 1.0 (RZ/AZ Bosterjet Hybrid, Comfort+) 400 km (Stand 04.08.2018)

  • Wenn es nur um den Trnasport von Fahrrädern geht, dann ist die AHK aus meiner Sicht übers Ziel hinaus geschossen.

    1. Option: Dachgepäckträger (dann solltest du aber entsprechende Körpergröße haben)

    2. Option: Heckklappenträger, z.Bsp. Paulchen Trägersystem


    Wie von den Vorrednern schon beschrieben, wird das beim Swift Sport allgemein schwierig, da das Auspuffendrohr mittig sitzt.


    Der Swift ist für den Fahrradheckträger auf der AHK nicht die erste Wahl. Da der Träger weit hinten sitzt kommst du mit der Achslast schnell an die Grenze. Grob gesagt musst du jedes Kilogramm was auf den AHK-Heckträger kommt mit Faktor 1,2 bis 1,4 auf die Hinterachse rechnen.

    Heißt dass ein Heckträger mit zwei Fahrrädern (18kg+12kg+12kg=42kg) durchaus mit 50kg bis 60kg auf die Hinterachse wirkt.

    Da wird es dann mit Reisegepäck und Mitfahrern meist schon sehr eng.


    Für einen Tagesausflug zu zweit in die Lieblingsfahrradregion oder zum Downhill-Race reicht es sicher (dann können die Räder aber wahrscheinlich auch in den Kofferraum bei abgeklappter Rückbank).


    Ansonsten - je nachdem wie viel Bock auf Basteln du hast - sollte eine AHK irgendwie machbar sein.

    Wenn man die Auspuffanlage ändern lässt (zweiflutig links und rechts), hätte man in der Mitte erstmal „Platz“ für den Kugelkopf. Abnehmbahr muss sie sicher sein! Das die Nebelschlussleuchte sicher verdeckt wird (da gibts klare Definitionen zu den Freiwinkeln bei Lichtanlagen und Kennzeichen)


    Auch mit wenig Anhängelast kann man was machen.

    Ich hab am Smart Roadster ne AHK und darf max 350kg ziehen. Das reicht für nen Klaufix allemal. Zudem passt der Smart mit Anhänger (Klaufix) auf nen normalen Parkplatz.

    Mit 350kg kann man schon nen kleinen Möbeleinkauf bei IKEA wegziehen, nen kleines Mopped (Crossbike) oder nen Jetski. Selbst Kleinstwohnwagen (Qek junior 400, Eriba Puck) sind mit 350kg machbar.

  • Habe heute meinen Freundlichen (suzuki-Dealer) gefragt, warum Suzuki das Transportieren von Fahrrädern auf der AHK verbietet.

    Antwort: Suzuki (als Hersteller) hat die Montage und Verwendung einer AHK für den Swift gar nicht erst vorgesehen. Trotzdem wurde der Kabelbaum für diese Option ausgestattet (schön, aber unlogisch).

    Die AHK, die im Prospekt mit allen erforderlichen technischen Daten beschrieben ist, kommt wohl von einem 2.Ausrüster und wird von Suzuki DEUTSCHLAND angeboten.


    So richtig schlüssig war mir diese Erklärung noch nicht, aber sie kam ohne Gübeln, Nachlesen ect. sehr spontan.


    Unterm Strich wurde mir aber gesagt, dass ich mit der AHK selbstverständlich auch Fahrräder auf Radträger transportieren dürfte. Natürlich unter Beachtung von Zuladung und Stützlastvorschrift.

    Swififi roll(t)

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  • Warum das mit dem Fahrradtransport nicht gehen dürfen soll, verstehe ich auch nicht (Fahrzeugbreite?). Das ist bei mir am Ignis laut Suzuki auch so, im Schein wurden aber nur die Gewichte angepasst. Also wer will einem da was können?

  • Sehe ich genau so. Das Verbot steht nicht in den Fahrzeugpapieren.

    Ich weiß gar nicht mehr genau, wo ich dieses Verbot in Form eines Verkehrsschildes überhaupt gesehen habe. Vllt war es bei dem Zettelkram, den es zur AHK dabei gab.

    Werde ich die Tage mal checken.

  • Ich hatte mich mit diesem Thema beschäftigt, da wir einen Fahrradträger für die AHK am Crossy haben.


    Die Begründung mit dem Kabelbaum ist Quatsch. Die meisten Träger (mittlerweile auch Hänger) haben einen 13poligen Anschluß und die meisten E-Sätze der Kupplungen auch. Falls nicht gibt es Adapter für 7 Pol in der Bucht für wenige Euronen. Der E-Satz spielt dann eine Rolle, wenn ihr Dauerplus im Hänger braucht (z.B. für den Kühlschrank im Wohnwagen während der Fahrt).


    Dennoch machen die Hersteller der AHKs Einschränkungen für den Fahrradträgerbetrieb. Ich vermute das ist den größeren Hebelwirkungen der Trägers geschuldet. Ein Bekannter von mir hatte einen teuren Benz mit elektrisch-klappbarer Kupplung und stellte frustriert fest, dass diese nicht für Fahrradträger geeignet ist. Also vorher fragen oder in die Anleitung der AHK schauen.

  • Das Problem mit dem Fahrradträger hat weder was mit dem Auto noch mit der AHK zu tun!

    Der Ignis hat eine Stützlast von max. 50kg hat und somit sind moderne Fahrradträger schon nicht zugelassen. Selbst einfache/günstige Fahrradträger haben heute eine Zuladung ab 50kg, meist 60kg um auch E-Bikes tragen zu dürfen. Mit der möglichen Zuladung von 50kg hat man somit bereits die max. Stützlast erreicht aber das Eigengewicht des Trägers (i.d.R 15-20kg) muss noch dazu addiert werden und damit wird die Stützlast überschritten!

    Der Swift hat eine Stützlast von 60kg, wo man also wenige Träger nutzen könnt wie z.B. diesen hier https://www.thule.com/de-de/de…uroride-2-13-pin-_-940000

    (36kg Zuladung + 14.2kg Eigengewicht = 50.2kg

  • Ich bin kein Freund von E-Bikes, habe zwei Räder a 12 kg.

    Soweit dazu!


    Aber: mit dem Verbotssymbol sind weder Gewichtsangaben / Stützlastvorschrift noch sonst etwas verbunden. Es ist einfach nur ein (generelles) Verbotszeichen. Da machen die vorausgegangenen Spekulationen nicht viel Sinn.

    Frage war: WARUM.

    Auch wenn die Erklärung meines Freundlichen für mich nicht komplett schlüssig ist, so ist es für mich bislang noch die nachvollziehbarste Erklärung.

  • Das klingt für mich überhaupt nicht plausibel. Man kann auch mit einem Anhänger die Stützlast überschreiten, dennoch sind sie erlaubt. Analogien fehlen auch beim Dachträger, der Anhängelast oder der Zuladung allgemein.


    Nach bissl Googlen findet sich das Thema auch bei Dickschiffen wieder, bei denen die Stützlast weit grösser sein darf. Dass es mit der Materialzusammensetzung der Kupplung zusammenhängt, macht für mich wesentlich mehr Sinn.

  • Ich habe gerade verzweifelt nach dem gesehene Verbotsschild gesucht (roter Kreis in dem ein Fahrrad mit Träger abgebildet war, der mit rotem Balken durchgestrichen war).

    Leider weder an der AHK, noch auf ihrem Verpackungsack, oder der AHK-Beschreibung gefunden. Auch in meinen abgelegten Papieren nicht.

    Wollte mich noch mal vergewissern, ob da irgend eine Bemerkung bei war.


    Was ich bei all den Ideen nicht verstehe: ein Verbotsschild ist ein Verbotsschild, es sei denn, es gibt eine deutlich gekennzeichnete Ausnahmen, an die ich mich erinnern kann. Weder betreffend Stützlastvorschrift noch Zuladung.

  • Eventuell sind bei den AHKs, die von Suzuki angeboten werden, die Kugelköpfe aus Aluminium. Bei denen ist es oftmal nicht zulässig Fahrradheckträger zu benutzen.

    Aluminium ist weicher und hält auf Dauer die hohen Presskräfte der Fixierung nicht stand.

    Kann mir allerdings zwar kaum vorstellen dass es diese bei Suzuki gibt. Bei irgend nem Audi war das so Serie, hat einigen Leuten Probleme bereitet.

    Kann aber auch leicht mit nem Magneten geprüft werden.


    Des weiteren kann ich mir vorstellen, das die Aufnahme der AHK am Fahrzeug/Fahrzeugkarosse eine vertikale Stützlast und eine horizontale Zug- und Bremslast aufnehmen kann, aber das Drehmoment auf den Kugelkopf (und das ist bei einem Heckträger erheblich) nicht aushält.

    Das würde auch die These stützen, dass die AHK eigentlich nicht vorgesehen war, aber für bestimmte Märkte eine AHK nachträglich eingeführt wurde


    Bei der Benutzung von Heckträgern zählt nur der Tatsächliche Wert der Belastung. Wenn die Stützlast max 50kg beträgt, der Heckträger für 4 Fahrräder ausgelegt ist, (übertrieben) 35kg wiegt und maximal zulässige Last von 100kg aufnehmen kann, dann darf man trotzdem noch ein Fahrrad von 15kg (oder zwei à 7,5kg) draufladen.


    Btw: Bei Benutzung eines Fahrradheckträgers ist der 13-polige E-Satz gesetzlich vorgeschrieben, wenn vom Fahrrad der Rückfahrscheinwerfer verdeckt wird. Der Rückfahrscheinwerfer ist bei 7-poligen E-Sätzen nicht beschaltet.

  • Der Kugelköpfe meiner AHK ist zum Glück aus Stahl :thumbup::)


    Die ganze Fragestellung um dieses seltsame Verbotsschild ist ja auch nur theoretisch interessant.

    Ich kann nirgends in den offiziellen Daten finden, dass es tatsächlich hier bei uns verboten ist und auch mein Händler meinte, dass ich selbstverständlich meine Rädchen da drauf bauen darf. Natürlich unter Beachtung von Stütz- und bla-bla-Lasten. Und das würde ich bei Bedarf auch tun.

  • Macht es vielleicht Sinn den Hersteller der AHK zu kontaktieren? Der :) kann ja bestimmt den Hersteller nennen der die AHK bereitstellt und Kontakt zu ihm aufnehmen um dann herauszufinden a) ja darf oder b) nein darf nicht aus dem und dem Grund.

  • Dem Aufwand könnte man sicher betreiben. Aber wer will das und warum?

    Ich kann in keinem offiziellen Dokument finden, dass es nicht erlaubt ist. Händler sagt auch, kann ich machen.

    Also.... hatte nur gedacht, hier hätte jemand auf Anhieb 'ne plausibele Erklärung.

  • Die Erklärung ist hier klar geschrieben worden, Alu Kopf oder Drehmoment durch Hebel zu gross! Wenn der Hersteller in der Betriebsanleitung die Fahrradträger nicht ausschliesst , kann du die AHK unter Beachtung der Stützlast nehmen. Eigentlich ganz einfach.