Ich habe in der Suche nicht wirklich das gefunden, was ich wollte.
Ist jemandem bekannt, ob das original COC Papier bei der Erstzulassung bei der Behörde bleibt und man selbst nur eine Kopie zurück bekommt ?
Ich habe auch im Internet und in den Gesetzestextes nichts dazu gefunden.
Hintergrund ist die Erstzulassung eines Wohnanhängers aus Frankreich . In einem anderen Forum wurde ich drauf hingewiesen, dass die Zulassungsbehörden das original COC behalten würden. Aber was ist, wenn ich irgendwann ins Ausland verkaufen wollte. Dann kann ich das nur mit COC ?
Bei meinen Suzukis sieht es tatsächlich so aus, als hätte ich immer nur von der Behörde gestempelte Kopien erhalten.