Die Europäische Union hat in den letzten Jahren verstärkt Maßnahmen ergriffen, um den durchschnittlichen Fahrzeugbestand zu verjüngen. Diese Bemühungen sind vor dem Hintergrund wirtschaftlicher Herausforderungen zu sehen. Einer der jüngsten Vorschläge der EU besteht darin, Fahrzeuge, die 15 Jahre oder älter sind und eine hohe Laufleistung aufweisen, als „Abfallfahrzeuge“ zu klassifizieren. Das bedeutet, dass Reparaturen, die als „größere Reparaturen“ definiert werden, nicht mehr erlaubt wären. Solche größeren Reparaturen könnten den Austausch des Motors oder der Getriebe umfassen, aber auch andere komplexe Eingriffe.
Die Unsicherheit in Bezug auf die Definition von „spezifischen Merkmalen“ in dieser Regelung bleibt ein zentrales Problem. Die EU betont, dass dies nur für wenige Autos gelten würde. Allerdings gibt es keine klaren Regeln darüber, welche als „Abfallfahrzeuge“ gelten. Dies führt zu Unsicherheit bei Autobesitzern und Liebhabern von klassischen Autos.
Schon jetzt gibt es Bedenken, dass ein zu striktes Verbot von Reparaturen an älteren Autos die Sicherheit gefährden könnte. Menschen könnten versuchen, diese Reparaturen selbst durchzuführen oder illegale Werkstätten könnten entstehen, was die Straßensicherheit beeinträchtigen könnte. Dies ist ein Punkt, der im bisherigen Vorschlag der EU noch nicht berücksichtigt ist.
Warum die EU dieses Reparaturverbot auf den Weg bringt, ist klar. Der Zwang zur Elektromobilität soll verstärkt werden. Wenn man seinen geliebten Verbrenner unter Androhung drakonischer Strafen nicht mehr reparieren darf, ist man gezwungen, auf ein Elektroauto umzusteigen. Parallel wird bekanntlich schon am Verbrennerverbot gearbeitet, sodass es irgendwann nur noch legal möglich sein soll, E-Autos zuzulassen. Wenn sich kein großflächiger Widerstand regt, dann wird dieser Wahnsinn zur Realität.