Servus,
letztes Jahr (2024) habe ich mir im September das neue Vitara Facelift als Neuwagen mit 1.4L Boosterjet Mildhybrid und Allgrip gekauft. Soweit bin ich mit dem Auto echt zufrieden, wirklich tolles Auto für den Preis, bin wirklich begeistert.
Bis dahin bin ich davon ausgegangen, dass mein neuer Vitara über alle Sicherheitssysteme wie bisher verfügt - Dies bestätigte mir auch mein Suzuki Händler, bei welchem ich das Auto gekauft habe - Doch dem ist leider nicht so. Suzuki hat mir gestern einen Brief geschickt, in welchem sie mir sagen, dass mein Fahrzeug nicht wie bisher mit einem Knieairbag ausgerüstet ist und sie sich hierfür entschuldigen... Eine Nachrüstung sei aus technischen Gründen scheinbar nicht möglich. Als Entschädigung wurde mir ein 300€ Gutschein für Produkte und Dienstleistungen der Marke Suzuki angeboten, wenn ich diesen unterschreibe und alle Ansprüche gegenüber Suzuki wegen des fehlenden Knieairbags fallen lasse.
An dem Punkt stellen sich für mich zwei Fragen:
Ist nur mein Vitara ohne Knieairbag oder sind alle Facelift Modelle ohne Knieairbag?
Gibt es eine andere Möglichkeit, gegen Suzuki wegen des fehlenden Knieairbags vorzugehen? Das ist natürlich schon ein Einschnitt in die Sicherheit des Autos... Gerade, wenn man viel Geld für einen solchen Neuwagen ausgibt, kann man schon erwarten, dass alle Sicherheitssysteme vorhanden sind.
Ich freue mich schon sehr auf eure Antworten
Liebe Grüße
David

2024er Vitara Facelift kein Knieairbag Brief von Suzuki
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ich habe vorgestern auch diesen Brief von Suzuki bekommen,habe mir auch das Facelift als Neuwagen im August 2024 gekauft.
LG Markus
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Was ist da jetzt so schlimm dran wenn der Vitara jetzt keinen Knieairbag hat? Braucht ihr den jeden Tag? Ich auf jeden Fall nicht da ist mir die Klimaanlage und die
Sitzheizung wichtiger. Vermutlich ist das eine Sparmaßnahme des Herstellers, blöd ist natürlich wenn das nicht aus dem Verkaufsprospekt herausgenommen wurde oder die Händler keine Informationen darüber erhalten haben als die Fahrzeuge zum Verkauf angeboten wurden.
Mir persönlich wäre das nicht passiert denn ich habe mir bis jetzt immer ein Fahrzeug ganz genau angesehen.
Macht euch nicht verrückt dafür habt ihr ein gutes und zuverlässiges Fahrzeug.
MfG
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Einen Airbag mit einer Klimaanlage zu verkleichen, ist fast überheblich! Einen Airbag möchte man nicht jeden Tag "benutzen". Bei einem Frontcrash hilft er aber schon, die Beine vor größeren Schäden durch die Lenksäule zu schützen!
Da wäre eine Anfrage beim KBA auch mal interessant. Fals er Bestandteil der Serienausstattung war, könnte er Zulassungsrelevant sein!
Und 300 Euro sind dafür ein Witz, meiner Meinung nach!
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Wenn mir das passiert wäre, würde ich mich tatsächlich mal an meinen Anwalt wenden und nach der genauen Rechtslage fragen. Auf keinen Fall vorschnell irgendwas unterschreiben, abgeben oder kassieren.
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Ich habe mal Chat GPT dazu gefragt und das war seine Aussage (Klar es ist jetzt kein Anwalt und Meister der Gesetze aber generell ist das schon interessant zu wissen, sollte es richtig sein, müsste man mal mit einem richtigen Anwalt besprechen.):
"Wenn ein Hersteller angibt, dass ein Fahrzeug mit einem Knieairbag ausgestattet ist, dieser jedoch tatsächlich nicht vorhanden ist, hat das je nach Kontext rechtliche und sicherheitsrelevante Folgen:1. Täuschung im Rahmen der Typgenehmigung
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Falls das Fahrzeug mit einem Knieairbag typgenehmigt wurde, dieser aber fehlt, liegt ein Verstoß gegen die Typgenehmigung vor.
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Mögliche Folgen: Rückrufaktionen, Nachbesserungspflicht oder im Extremfall Entzug der Betriebserlaubnis.
2. Irreführung des Kunden (Kaufrechtlich)
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Käufer könnten wegen Sachmängelhaftung (§ 434 BGB) Ansprüche geltend machen:
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Nachbesserung, Minderung, Rücktritt vom Kaufvertrag, ggf. Schadensersatz.
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Eine solche Abweichung von der Produktspezifikation gilt als wesentlicher Mangel.
3. Produkthaftung / Sicherheit
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Sollte ein Unfall passieren und der fehlende Airbag eine Rolle spielen, kann das haftungsrechtlich schwere Konsequenzen für den Hersteller haben (Produkthaftungsgesetz, § 823 BGB).
4. Strafrechtliche Relevanz
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Bei vorsätzlicher Täuschung: Möglich sind Betrugstatbestände (§ 263 StGB) oder vorsätzliche Gefährdung (§ 315 StGB ff.).
Fazit:
Ein fehlender, aber beworbener Knieairbag kann gravierende zivilrechtliche, haftungsrechtliche und ggf. strafrechtliche Konsequenzen für den Hersteller haben."
Ich hätte das nicht auf die leichte Schulter genommen. Airbags haben ja schließlich eine Funktion und im schlimmsten Fall ist es besser einen zu haben als nicht, Sprichwort "Lieber haben als brauchen".
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Hallo "Japandriver", warum nicht gleich auf alle Airbags, Sicherheitsgurte, Knautschzone und Sicherheitsfahrgastzelle verzichten? Braucht man meist nie. Und wenn es richtig scheppert, weil wieder mal einer in den Gegenverkehr kommt oder die Vorfahrtsregeln nicht kann, braucht man ohne das ganze "Sicherheitsgedöns" eventuell auch nur noch eine Holzkiste oder einen Wheelchair, spart ungemein ...
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"Japandriver"
Danke, aber meine NI ist hoch genug. Allerdings frage ich mich, ob du überhaupt weißt, was ein Knieairbag ist und macht. Sicher ist er verzichtbar, allerdings ist dann die Gefahr schwerster Beintraumata im Unfallfalle auch deutlich erhöht. Oder andersherum, seine Funktion könnte einem ggf. ein Leben im Rollstuhl ersparen. Aber braucht man ja nicht mehr, seit es den Notbremsassistenten gibt ... (das war jetzt Ironie!)
Bezüglich deines ersten Beitrags in diesem Thread - Die Dinge meiner Aufzählung benötigt kein Autofahrer täglich, die meisten glücklicherweise sogar niemals, also für sie völlig "nutzlos" teuer bezahlt. Trotzdem würde kaum jemand beim Neuwagenkauf darauf verzichten. Und speziell in dem Thread hier geht es um ein im Prospekt beworbenes, in Praxis aber fehlendes Sicherheitfeature. Das ist schon ein sowohl rechts- als auch sicherheitrelevantes Detail, das die Käufer nicht kalt läßt, auch wenn sie den Knieairbag wahrscheinlich nie benötigen werden.
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Und speziell in dem Thread hier geht es um ein im Prospekt beworbenes, in Praxis aber fehlendes Sicherheitfeature.
Ist das so?
Geht aus dem ersten Beitrag nicht hervor, er schreibt, er ist davon ausgegangen, da das Vormodell und alle? anderen das hatte bzw. haben.
Und der Händler ist auch davon ausgegangen .. warum,? ... weil es beworben wurde oder er sich auch so gedacht hat und gar nichts schriftliches hat?Hauptsächlich relevant ist die Tatsache, ob der Knieairbag Bestandteil der Typengenehmigung ist, wenn nicht "c'est la vie", danke für die 300€.
Als nächstes kommt, ob er beworben wurde, wenn nicht, "c'est la vie", danke für die 300€.
Wenn eins oder sogar beides der Fall der Fall ist, sind die 300€ ein Witz und ich würde nicht unterschreiben und somit ist Suzuki wieder am Zug.
Als nächstes dann der Anwalt.Aber muss jeder selber wissen, wie er reagiert und in welcher Art & Reihenfolge, man kann auch gleich zum Anwalt gehen
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Als einer, der sommers üblicherweise mit 4 oder auch mal 0 Airbags unterwegs ist, kann ich die Aufregung über einen in der Rangliste der Sicherheitssysteme eher unten rangierenden Knie-Airbag auch "nur" mit dem "Betrugs-Auge" sehen.
Die Frage, warum dieses Schreiben nun rausging, ist m.E. viel relevanter - offensichtlich muss ja irgendwo das Vorhandensein beworben oder beschrieben gewesen sein. Wenn man "nur" annimmt, dass etwas da ist, weil's schon immer da war - schaut man inzwischen bei vielen Herstellern dumm aus der Wäsche (okay, Haltegriffe am Dachhimmel sind jetzt nicht ganz so sicherheitsrelevant; eingespart werden sie trotzdem, wie auch viele andere Kleinigkeiten); das Schreiben muss man also schon als rechtliche Absicherung seitens Suzuki ansehen. Und wenn die so was proaktiv machen, dann nicht freiwillig - dann steckt da was dahinter. Kann auch schon das KBA sein.
Wer jetzt den vorletzten gültigen Prospekt - also den für die betroffenen Autos gültigen - irgendwo hat (im ganz aktuellen wird der Airbag ja nicht mehr erwähnt sein? oder gab es Lieferschwierigkeiten und es ist "nur" eine gewisse Anzahl an in einem bestimmten Zeitraum gebauten Fahrzeugen betroffen, und mittlerweile wird der wieder eingebaut?), weiß eventuell mehr.
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Wir hatten beim Jahresservice 10/24 auch einen FL Leihwagen. Mir fielen folgende Sachen auf: Led Scheinwerfer aber manuelle Leichtweitenregierung. Andere Kamera Innenspiegel Sensor Einheit. Rahmenloser Innenspiegel mit automatischer Abblendung. Tacheinheit anderes Design aber ob der einen Knieairbag hatte, keine Ahnung....
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Vielleicht recherchiert einer der Betroffenen ja mal genau nach, welche Prospekte und Online-Infos im fraglichen Zeitraum gültig waren und was darin vermittelt wurde. Im übrigen dürfte sich der Knieairbag doch auch auf die Anzahl der Crashtest-Sterne auswirken, oder?
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Hallo, guten Abend
Fahre seit Januar 2024 den 1.5er Vitara ( EZ.12/23 v. Autohaus ) ,habe vorhin mal unter die Lenksäule geschaut und dort lächelte der Schriftzug "AIRBAG".
Vor diesem Vitara hatte ich den 1.4er , EZ 08/22, 15 Monate lang , bis ein junger Autofahrer mir die Vorfahrt nahm und den gesamten Motorraum "weggeschossen " hat.
Leider kann ich mich nicht entsinnen ob dort ein Knieairbag ausgelöst wurde . Fahrer - und Beifahrerseite ja.
P.S. : Vielleicht steht was dazu im Schadensbericht vom Gutachter , dort wird ja sowas bestimmt mit aufgelistet.
Bei Gelegenheit suche ich den mal raus.
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Wenn auf der Verkleidung "Airbag" steht, muss das ja nicht bedeuten, dass dahinter auch wirklich einer verbaut ist.
Interessant zu wissen wäre es, ob der Airbag in den Kaufverträgen konkret betroffener Kunden erwähnt ist. Bei meinen letzten Kaufverträgen waren immer die gesamten Ausstattungsdetails per copy and paste mit aufgeführt.
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Servus,
ich habe jetzt mal einen Blick in den Kaufvertrag bzw. in das Angebot des Händlers geworfen, der uns den Vitara verkauft hat. Dort steht ganz klar im Angebot: Knieairbag vorn für Fahrer.
Danach habe ich im Vitara Handbuch nachgeschaut, ob da was zum Knieairbag steht - Nein Fehlanzeige.
vitara2020 Bis jetzt habe ich das Airbag Symbol unter der Lenksäule bei meinen Vitara nicht gesehen, aber ich werde mich nochmals auf die Suche machen
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Im Handbuch vom S-Cross ab BJ 2013 ist der Fahrerknieairbag explizit aufgeführt (Nr.5 in der Grafik):
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Servus,
ich habe jetzt mal einen Blick in den Kaufvertrag bzw. in das Angebot des Händlers geworfen, der uns den Vitara verkauft hat. Dort steht ganz klar im Angebot: Knieairbag vorn für Fahrer.
Danach habe ich im Vitara Handbuch nachgeschaut, ob da was zum Knieairbag steht - Nein Fehlanzeige.
vitara2020 Bis jetzt habe ich das Airbag Symbol unter der Lenksäule bei meinen Vitara nicht gesehen, aber ich werde mich nochmals auf die Suche machen
Unter dem Lenkrad vor der Lenksäule. Der Kunststoff ist minimal anders. Und es steht Airbag dort. Wenn ich nachher in die Arbeit fahr mach ich ein Foto
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Ev ist der Vitara beim Crashtest so gut das man es nicht mehr brauch, ne Spaß beiseite wenn es im Kaufvertrag drin steht dann würde ich mich auch nicht mir 300 € zufrieden geben so was nachzurüsten ginge kostet aber ung 3000 Euro.
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🤔Mir fiel eben die Rettungskarte ein. Und Mal schwupps nachgeschaut und tada:
FL Model ab 2020 und ab 2015 generell ist ein Knieairbag vorhanden sowohl im Hybrid wie Non Hybrid. Und beim Modell ab 2024 (2nd FL) ist er verschwunden 😱