Rücklicht automatisch mit Tagfahrlicht

  • Jeder, der nicht ganz so vernagelt ist wie Du, braucht nur Deine unsäglichen Behauptungen hier im Thread und die von Tanktop verlinkte Stellungnahme des Ministeriums sowie des Gerichtsurteils zu lesen. Da bedarf es keiner erneuten Wiederholungen, das ist alles selbsterklärend - sehr zu Deinen Ungunsten. Dass Du nicht in der Lage bist, das einzusehen und zu verstehen, ist nicht mein Problem, sondern allein Deinem hier im Forum inzwischen hinreichend bekannten Altersstarrsinn und Deiner alles überstrahlenden Einbildung, grundsätzlich und in jeder Disziplin mehr Ahnung zu haben als alle anderen, zuzurechnen.

    ... zugegeben, das Gerichtsurteil rückt das ganze in ein anderes Licht. Hier wurde es so ausgelegt, dass sich §17 Absatz 2 eindeutig auf Absatz 1 bezieht. Was mich wundert, dass es noch nicht bis in die Polizeischulen vorgedrungen ist und weiterhin Bußgelder für fahren mit Standlicht am Tage ausgestellt werden. Vielleicht weil weiterhin die Möglichkeit besteht, dass ein findiger Anwalt es vor Gericht schafft, den Richter zu überzeugen, dass die Aussage von Absatz 2 für sich alleine steht. Für mich steht die Geschichte 50:50. Demnach könnte man es wagen das TFL mit dem Standlicht koppeln - aber - weiß das auch der nächste TÜV-Prüfer? Dann geht das geeier wieder los - am Ende muss man zum Gericht rennen um ne TÜV-Plakette zu bekommen. Und was viel wichtiger ist, sieht dieser Richter das auch so? Meiner Meinung müsste das eindeutiger in der STVO formuliert werden. Dieser Punkt wird wohl noch öfters Stoff für Auseinandersetzungen sein.

    Apropos Auseinandersetzungen - was ich mich frage, warum Du so aggressiv bist und auf so unhöfliche Weise verbal Schläge unter die Gürtellinie verteilst? Es sieht so aus, als wenn Du Probleme mit anderen Meinungen und älteren Menschen hast. Bist Du im normalen leben auch so? Schlägst Du gleich zu, wenn Dir was nicht gefällt? Ich meine an Deiner Diskussionskultur solltest Du arbeiten, da besteht noch Verbesserungspotential. Noch ein kleiner Tipp, das mit dem aufzeigen von Schreib- und Ausdrucksfehlern ist äußerst primitiv, das machen Leute, die nicht in der Lage sind, sich mit dem Inhalt einer Aussage zu beschäftigen - die befassen sich dann mit Äußerlichkeiten oder der Person und suchen dort Punkte wo sie diskreditieren können. Intellektuell gesehen ist das so die aller unterste Schublade, die es gibt. Ich hoffe, dass Du für Dich die gleichen Maßstäbe ansetzt wie Du sie z.B. bei mir angesetzt hast. Ich versuche immer höflich zu bleiben, egal wie sehr mir der andere oder dessen Aussage nicht gefällt. Was ich schlimm finden würde, wenn alle einer Meinung wären und noch viel schlimmer wäre, wenn alle meiner Meinung wären, denn dann hätte ich ja nichts zu diskutieren, und so ein Forum wäre fade und langweilig.


    Ich für meinen Teil Ruder von meinen ersten Aussagen ein Stück zurück, und gebe der Sache TFL an Standlicht eine 50:50 Chance denn das mit der STVO ist am ende eine Auslegungssache und man weiß nie wie ein anderes Gericht entscheiden würde. Das Verkehrsministerium wird sich da an aktuelle Gerichtsurteile halten, wenn jetzt was anderes gerichtlich festgelegt werden würde, dann werden sie diese Aussage vertreten.

  • Ich hatte bei einem meiner ehemaligen Autos vor ein paar Jahren ein Tagfahrlicht aus dem Zubehör nachgerüstet (die klassischen LED-Leisten).

    In der Einbauanleitung war ganz klar beschrieben, dass das Tagfahrlicht mit dem Einschalten des Standlichts ausgehen muss.

    Beides zusammen war nicht zulässig.


    Das man mit Standlicht (ohne Abblendlicht) nicht fahren darf lernt man eigentlich in der Fahrschule :D
    Daher hat Frank0307 völlig Recht!


    Einfach mal lesen :)


    Quelle: https://www.bussgeldkatalog.org/standlicht/

    Wann wird Standlicht benutzt?

    Standlicht muss außerhalb geschlossener Ortschaften auf schlecht beleuchteten Straßen beim Halten und Parken eingeschaltet werden. Nur mit Standlicht darf nicht gefahren werden.

    Was droht, wenn ich nur mit Standlicht fahre?

    Fahren Sie mit Standlicht statt mit Abblendlicht, kann ein Bußgeld von 10 Euro drohen. Dieses erhöht sich, wenn es aufgrund dessen zu einer Gefährdung oder einer Sachbeschädigung kommt.

    Wie die alternative Bezeichnung als Begrenzungslicht sagt auch der Begriff „Standlicht“, wann es eingesetzt wird: Seine Funktion liegt in der Beleuchtung eines stehenden Fahrzeugs.

    Fahren mit Standlicht: Ist das erlaubt?

    Sie können unter bestimmten Umständen mit Fernlicht und mit Abblendlicht fahrenfür Standlicht gilt das in Deutschland nicht. Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) besagt in § 17 eindeutig:

    Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden.

    Verstoßen Sie gegen diese Regelung, werden Sie in der Regel mit einem Bußgeldbescheid rechnen müssen. Das darin geforderte Bußgeld hängt in seiner Höhe davon ab, ob Sie jemanden gefährdet haben oder ob es zu einer Sachbeschädigung durch das Fahren mit dem Standlicht gekommen ist. War nichts dergleichen der Fall, werden üblicherweise 10 Euro fällig. Bei zusätzlicher Gefährdung kommen 15 Euro auf Sie zu. Zieht der Verstoß eine Sachbeschädigung nach sich, weist der Bescheid in der Regel ein Bußgeld von 35 Euro aus. Diese Beträge verstehen sich zuzüglich der Gebühren für den Bußgeldbescheid.

    Das Fahren mit Standlicht ist dennoch in bestimmten Szenarien erlaubt, nämlich in solchen, in denen Sie Nebelscheinwerfer benutzen dürfen. Das ist der Fall, wenn Nebel, Schnee oder Regen Ihre Sicht maßgeblich beeinträchtigen. In der Regel schalten Sie das Abblendlicht zusammen mit den Nebelscheinwerfern ein. Haben Sie davon allerdings zwei an Ihrem Auto, können Sie statt mit Abblendlicht auch mit Standlicht fahren.


    In anderen Ländern dürfen Sie innerorts mit Standlicht fahren, wenn die Straßen ausreichend beleuchtet sind. In Deutschland ist das nicht der Fall.

  • Junge bitte alles lesen. Genau um diese 10 € ging es im Urteil! Der Beschuldigte wurde freigesprochen das Bußgeld war falsch. Ich habe dazu schon etwas geschrieben. Aber hier liest jeder immer nur das, was im passt, falls überhaupt vorher alles gelesen wurde.

  • Dass man nur mit Standlicht nicht fahren dürfe bezieht sich logischerweise nur auf Dämmerung/Dunkelheit/Schlechte Sicht.

    Am Tage, wenn man auch komplett ohne Licht fahren darf, spricht doch nichts dagegen? Dann ist das ja kein Nachteil. Ich darf ja auch mit Abblendlicht fahren.

    Das Tagfahrlicht vorne ist bei modernen Autos eh gleich dem Standlicht, evtl. etwas Heller aber auch nicht immer. Mit Standlicht hat man also das gewünschte Tagfahrlicht plus Rücklicht.

  • Dass man nur mit Standlicht nicht fahren dürfe bezieht sich logischerweise nur auf Dämmerung/Dunkelheit/Schlechte Sicht.

    Falsch, denn so steht es nicht geschrieben.

    Es wird nur von einigen hier so interpretiert. Zeig uns gerne den Passus, der das fahren mit Standlicht alleine bei Tageslicht erlaubt. Ich finde ausschließlich Einträge, die es verbieten :/


    Bezüglich Logik ist ein STANDlicht alleine "logischerweise" auch nur für die Benutzung im STAND gedacht ;)


    Weil ein Richter einmal ein Auge zugedrückt hat, ist das kein Freifahrtschein, der die STVO aushebelt.

  • Nachdem ich mir hier fast alles mal durchgelesen habe, muß ich nochmal nachfragen. Also euer Tagfahrlicht dimmt sich erst beim einschalten des Abblendlichts? Wo ist dann das Problem beim Standlicht? Wenn ihr Standlicht einschaltet, leuchtet vorn noch das TFL.

    Also fahrt ihr nicht nur mit Standlicht.

    Das wäre so meine Idee.

    Ich hab aber keine Ahnung, wie Suzuki, oder andere Hersteller das schalten.

    Ich bin mir nur sicher, das die verbauten Schaltungen der Stvzo entsprechen.

    Ich kann nur sagen, wie es bei meinen nachgerüsteten TFL ist. Da diese auch Begrenzungsleuchten sind, welche ihre Helligkeit beim einschalten des Standlichtes dimmen, darf ich nicht mit Standlicht fahren, da ich dann kein TFL mehr habe.

  • Wir drehen uns hier die ganze Zeit im Kreis, weil immer nur ein Satz aus der Regelung herausgegriffen wird, anstatt sie komplett zu lesen. Das hat Swift-2018 aber schon deutlich genug dargelegt. Es hilft jetzt auch nicht, auf irgendwelche Aussagen von früheren Fahrlehrern oder auf halbgare Ratgeberseiten zu verweisen, die ihrerseits ebenfalls nur aus anderen unvollständigen Quellen und durch Laien selektiv zusammenkopiert sind. Genauso gut könnte man als Gegenargument auf Wikipedia verweisen, wo - Riesenüberraschung - von einem weit verbreiteten Irrtum, mit Standlicht dürfe nie gefahren werden, die Rede ist (https://de.wikipedia.org/wiki/Standlicht). Und selbstverständlich hat es nichts mit Besserwisserei oder dem Hinweisen auf Schreibfehler zu tun, wenn jemand "Standlicht" schreibt, obwohl "Fahrlicht" gemeint ist, weil dadurch der gesamte Sachverhalt maßgeblich verändert wird. Wenn ein Staatsanwalt "Diebstahl" meint, aber "Raub" vorwirft, kann er sich auch nicht darauf berufen, gehofft zu haben, dass schon jeder verstehen sollte, was eigentlich gemeint war.

  • Ich möchte darauf hinweisen, dass Wikipedia ebenfalls größtenteils von "Nutzern" gepflegt wird. Da kann im Prinzip jeder schreiben was er möchte...

    Hat also exakt die selbe Aussagekraft wie die "halbgare Ratgeberseite" ;)

    Außerdem wurde nichts selektiv kopiert, sondern ganze Absätze und die relevanten Informationen markiert. Ebenfalls ein großer Unterschied.

  • Warum fragt ihr dann hier, oder diskutiert es hier, wenn ihr eh keine Antworten von anderen akzeptiert und eure Meinung die einzig wahre ist?


    Fragt doch da nach die es wissen müssen und teilt dann hier die Beweise.


    Ganz einfach :)

  • Ölsorten und Spritsorten ........ und ab geht der Fisch :P


    Lg

    Als Gott mich schuf sagte Er nur: " Hoffentlich geht das gut !!! "
    Als ich geboren wurde sagte der Teufel: " na, schöne Scheiße..... Konkurrenz !!!


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