Muss Inspektion beim Vertragshändler erfolgen?

  • Hallo ihr Lieben,


    mein Swift Sport AZ ist jetzt ein Jahr alt und ich habe eine Einladung zur Inspektion bekommen, natürlich von meinem Suzuki - Händler, der dafür knapp EUR 400,-- haben will. Nun müsste ich aber total weit fahren zum Händler und habe zudem eine Werkstatt an der Hand, die aber kein "zertifizierter Suzuki" - Händler ist, eben dein netter Schrauber von nebenan, der eine stinknormale Werkstatt hat. Er meinte nun ich müsste NICHT zum Suzukihändler zur Inspektion wegen der Garantie, das wäre rechtlich strafbar und Abzocke von den Händlern. Eine solche Inspektion bei ihm würde mich die Hälfte kosten. Der Mann der Werkstatt ist vertrauenswürdig und im Freundeskreis seit Jahren für gute Arbeit bekannt.


    Stimmt das? Kann ich einfach eine ganz normale Werkstatt zur Erstinspektion hernehmen statt bei dem Suzukihändler ordentlich draufzuzahlen für exakt dieselbe Inspektion? Würde mich sehr über Antworten freuen, bitte vor allem von Leuten, die wirklich Ahnung von der Materie haben und nicht nur ihre Meinung kund tun wollen (bitte nicht böse sein). Danke und viele Grüße!

  • Danke dir für deine Antwort. Die haben mir gerade gesagt, das müsste nach Herstellervorgaben mit "speziellen Testern" gemacht werden, sonst verfällt die Garantie. Hm. Insgesamt sind es 350 Euro meinten sie. Vielleicht ist es mehr, weil der Pollenfilter noch gewechselt wird? Ich müsste halt sicher wissen, dass die Garantie nicht verfällt, wenn ich die Inspektion woanders mache. Die 1. werde ich jetzt bei Suzuki machen habe ich entschieden, aber für die Zukunft ist das ja mal echt ein interessantes Thema. Ich möchte lieber meine kleine Werkstatt des Vertrauens um die Ecke unterstützen, aber rechtlich muss man ja auch auf der sicheren Seite sein. Was nützt es mir, wenn ein Garantiefall eintritt und die reden sich dann raus, jaaaaa, Sie haben ja die Inspektion nicht bei uns machen lassen.... DAS tut uns leid, aaaaaber....... Etc. Argh.... Hm. Werd vielleicht mal den ADAC anrufen, ob der das genau weiß wie das rechtlich ist?

  • Also meine erste war gerade erst und die hat 240 gekostet ? auch bei Suzuki Vertragshändler. Wie das rechtlich genau aussieht weis ich leider nicht.

  • Normal verfällt die Garantie nicht wenn die Inspektion bei einer freien Werkstatt gemacht wird. Aber sie sollte natürlich rechtzeitig nach Herstellervorgaben mit Wartungsplan durchgeführt werden.


    Der Preis für die erste Inspektion ist tatsächlich ein wenig überhöht. Bis 250€ +-20€ bei einem Swift finde ich normal. Die zweite wird wegen Bremsflüssigkeit usw natürlich Teurer.


    Oft steht z.b aber in den Wartungsplänen Radar Einstellung prüfen. Ob bei den 200€ Angeboten das auch wirklich gemacht wird weiß ich nicht da es schon Zeit kostet und sich das Radar in der Regel ja nicht von selber verstellt.


    Damit will ich nur sagen ich hab keine Ahnung was die für 350€ alles machen oder ob es tatsächlich Abzocke ist.

  • Hi.


    Grundlegend: Wer die Garantiebedingungen des Herstellers sich durchliest und auch versteht hat die genaueste Aussage.


    Allgemein gesagt:

    Ja.

    Du kannst die Inspektion in jeder Werkstatt (also Fachwerkstatt, nicht die Garage mit Hebebühne vom Nachbar) machen lassen, ohne dass dir die Garantie verloren geht.

    Allerdings muss die Inspektion nach Herstellervorgaben erfolgen.

    Das heißt im Klartext: Die Werkstatt, die die Inspektion durchführt! muss sich genau an den Suzuki- Wartungsplan halten und anhand des Wartungsplans die Inspektion dokumentieren. Natürlich den Stempel im Service-Heft auch nicht vergessen.


    Sollte es irgendwann mal zu einem Garantie-Reparatur-Fall kommen, und du kannst dies nicht nachweisen kann der Hersteller die Garantie ablehnen.


    Wenn es (nach der Garantie) mal zu einem Reparaturfall kommen sollte, dann wirst dunseitens Des Herstellers natürlich auch keinerlei Kulanz bekommen, was jedoch viele erhalten, die alle Inspektionen beim Hersteller haben machen lassen.

  • Vielen Dank ihr Lieben, das hilft mir weiter und bestätigt mein "Bauchgefühl", doch lieber zum Vertragshändler zu wackeln. Wegen dem Preis werde ich morgen nochmal verhandeln. Kann ja nicht sein, dass das 100 Euro Unterschied sind.

    Genau 300 bei mir. Habe keinen Scheibenwischerwechsel gewollt und auf Scheibenwasser auch verzichtet.

  • Fahr

    Danke dir für deine Antwort. Die haben mir gerade gesagt, das müsste nach Herstellervorgaben mit "speziellen Testern" gemacht werden, sonst verfällt die Garantie. Hm. Insgesamt sind es 350 Euro meinten sie. Vielleicht ist es mehr, weil der Pollenfilter noch gewechselt wird? Ich müsste halt sicher wissen, dass die Garantie nicht verfällt, wenn ich die Inspektion woanders mache. Die 1. werde ich jetzt bei Suzuki machen habe ich entschieden, aber für die Zukunft ist das ja mal echt ein interessantes Thema. Ich möchte lieber meine kleine Werkstatt des Vertrauens um die Ecke unterstützen, aber rechtlich muss man ja auch auf der sicheren Seite sein. Was nützt es mir, wenn ein Garantiefall eintritt und die reden sich dann raus, jaaaaa, Sie haben ja die Inspektion nicht bei uns machen lassen.... DAS tut uns leid, aaaaaber....... Etc. Argh.... Hm. Werd vielleicht mal den ADAC anrufen, ob der das genau weiß wie das rechtlich ist?

    Fahr doch zu einem Suzuki Händler in deiner Nähe! Da gibt es bestimmt einen in deiner Nähe, einfach mal im Internet suchen, dann behältst du auch deine Garantie. ???

  • Pass auf wenn du eine Garantieverlängerung abgeschlossen hast. Das ist idR eine Zusatzvereinbarung und hat nichts mit der klassischen Sachmängelhaftung oder freiwilligen Herstellergarantie zu tun. Hier kann alles mögliche vereinbart werden, u. U. auch eine Werkstattbindung.

  • Pass auf wenn du eine Garantieverlängerung abgeschlossen hast. Das ist idR eine Zusatzvereinbarung und hat nichts mit der klassischen Sachmängelhaftung oder freiwilligen Herstellergarantie zu tun. Hier kann alles mögliche vereinbart werden, u. U. auch eine Werkstattbindung.

    Wobei zumindest die von uns abgeschlossenen Verlängerungen nur Fachwerkstätten vorschrieben, Keine Suzuki-Werkstatt. Weswegen ich bei dem AZ auch brav den blöden Ölwechsel nicht selbst gemacht habe (und insoweit auf den Garantieablauf warte). Wenn in dem Wartungsplan natürlich der Suzuki-XY-Batterietester vorgeschrieben wird, wird es für die freie Werkstatt schwierig. Aber Garantie ablehnen können sie auch nur, wenn die Fremdwartung daran schuld sein kann. Also eine wegen ausgelassener Bremsenkontrolle oder Zubehör-Bremsbelägen kann der Garantiegeber keine Reparatur eines Motordefektes ablehnen z.B.

    "Der [Impreza WRX STI] ist ein perfektes Auto für den zeitgenössischen Intellektuellen." - Mara Delius

    - Fun: JDM '05 Impreza WRX STI Spec C

    - Trailer + Gepäck: JDM '04 Forester STI

    - Youngtimer: '86 XT, '92 AUDM Brumby, '87 Mitsubishi Galant

    - Nichtsubaru-Alltag: '18 Suzuki Swift Sport + '90 Mitsubishi Galant EXE

  • Pass auf wenn du eine Garantieverlängerung abgeschlossen hast. Das ist idR eine Zusatzvereinbarung und hat nichts mit der klassischen Sachmängelhaftung oder freiwilligen Herstellergarantie zu tun. Hier kann alles mögliche vereinbart werden, u. U. auch eine Werkstattbindung.

    Danke für den Hinweis. Ja, eine Werkstattbindung habe ich mit meiner Garantieverlängerung. Dachte aber die gilt nur bei Reparaturen, nicht bei Wartung wie Inspektion. Aber egal, ich habe jetzt 280 Euro doch "nur" bezahlt, ist zwar immer noch ca. 100 Euro mehr, aber dafür muss ich mir keine Sorgen machen. So allgemein gesprochen finde ich diese Geschäftspraktiken aber übel gegenüber den normalen Werkstätten. Danke euch nochmal!