Wartung 80.000 km SSS, Umfang

  • Zündkerzen wurden bei 45 tkm gewechselt. Würde ich nicht machen wollen. Bremsflüssigkeit in 2021, die müsste vermutlich neu.

    Mir geht es aber eher darum, was schreiben die bei Suzuki vor, damit es eine Inspektion gem. Herstellervorgaben ist.

  • Warum Inspektion nach Hersteller vorgaben?
    noch Garantie?

    Ja, Anschlußgarantie bis 10/2024. Wobei ich die echt in Frage stelle, geholfen hat es mir bisher bisher nicht. Einen defekten Bremssattel durfte ich bereits selbst bezahlen, da Bremssattel von der Garantie ausgeschlossen ist. Aber das ist ein anderes Thema.

  • Ja, Anschlußgarantie bis 10/2024. Wobei ich die echt in Frage stelle, geholfen hat es mir bisher bisher nicht. Einen defekten Bremssattel durfte ich bereits selbst bezahlen, da Bremssattel von der Garantie ausgeschlossen ist. Aber das ist ein anderes Thema.

    Darum schließe ich solche Garatien nicht ab, wenn man das "Kleingedruckte" liest, was da alles ausgeschlossen ist, ist das nur eine "Kostenfalle"

  • Darum schließe ich solche Garatien nicht ab, wenn man das "Kleingedruckte" liest, was da alles ausgeschlossen ist, ist das nur eine "Kostenfalle"

    Stimmt nur bedingt. Natürlich ist es keine volle Werksgarantie und ohne Defekt hat man die Prämie "umsonst" bezahlt. Aber schon seit längerem sind gerade Defekte in der Elektronik sehr teuer. Selbst in der Suzuki-Gebrauchtwagen-Garantie (wird von Suzuki vertrieben, ist aber eine Versicherung der Garantiegeber) sind viele Komponenten vom Motor, seinen Steuergeräten, Getriebe, sogar Komfortfunktionen wie Klima und auch die Airbags versichert. Die anteilige Kostenerstattung berechnet sich nach Fahrzeugalter und Laufleistung für das Material und zu 100% Lohn. An einem Fahrzeug hatten wir einen Schaden am ABS-Ring mit Kostenübernahme der kompletten neuen Antriebswelle, einen Fehler im SRS-Rückhaltesystem, beim anderen eine defekte Zündspule mit Abschleppnotwendigkeit. Während das Abschleppen auch über die Suzuki-Mobilitätsgarantie (bei Wartung in der Vertragswerkstatt für 1 Jahr inklusive) oder den Automobilklub/Schutzbrief abgerechnet werden könnte, liefen die Reparaturen komplett über die Zusatzgarantie. Zumindest beim ersten Fahrzeug haben sich die Prämien "amortisiert", ansonsten ist es sowieso immer der beste Fall, die Versicherung/Garantie nicht in Anspruch nehmen zu müssen, denn den Zeitaufwand und ggf. Ärger im Schadensfalle hat man ja trotzdem.

    Aber das muß halt jeder selbst für sich entscheiden (und natürlich das "Kleingedruckte" lesen), ob überschaubare aber ggf. "verlorene" Prämie oder im Schadensfalle z.T. sehr hohe Kosten.

    Und zum oben geschilderten Fall: meiner Kenntnis nach sind zwar Verschleißteile wie Bremsklötze, -scheiben und Kupplung von der Erstattung ausgeschlossen, Bremszylinder, ABS-Block und Unterdruckverstärker aber eingeschlossen, auch die Bremssättel gehören ja nicht zu den Verschleißteilen, wobei defekte Gummimanschetten (auch an den Antriebswellen) schon wieder unter Verschleiß fallen, kommt also auf den konkreten Schaden an. Kraß gesagt, eine gerissene Achsmanschette ist kein Versicherungsfall, bei daraus folgendem Gleichlaufgelenkschaden dann dieser samt Manschette doch.;)

  • Finde es nicht ausschweifend, wenn du gefragt wirst und selbst drauf antwortest und der Vorredner sich die Mühe gemacht hat ausführlich zu antworten. Wenn du es genau wissen willst, frage deine ehemalige „Vertragswerkstatt“ persönlich nach den Serviceplan, der jetzt anliegt und kannst uns dann selbst dazu ausführlich was schreiben.


    Wünsche noch ein schönen Frühlings Anfang 😘

  • Finde es nicht ausschweifend, wenn du gefragt wirst und selbst drauf antwortest und der Vorredner sich die Mühe gemacht hat ausführlich zu antworten. Wenn du es genau wissen willst, frage deine ehemalige „Vertragswerkstatt“ persönlich nach den Serviceplan, der jetzt anliegt und kannst uns dann selbst dazu ausführlich was schreiben.


    Wünsche noch ein schönen Frühlings Anfang

    ...jawohl Herr Direktor

  • Eine 80000er Inspektion, kann man sich auch relativ leicht selbst zusammenstellen.


    Eine Inspektion muss nach einem Jahr oder spätestens nach 200000 Kilometer gemacht werden.

    Du bist jetzt in fünf Jahren 800000km gefahren, also hast Du mindestens vier Inspektionen machen lassen.

    Die erste Inspektion ist eigentlich immer eine kleine Inspektion, die zweite eine große Inspektion, das wird im Grunde immer so weiter geführt, nur das ggf. noch Bremsen und Klimawartung hinzukommen. Daher müsste es nach deinen Angaben nur eine kleine Inspektion sein... Weil das nötige gemacht wurde.

  • Eine 80000er Inspektion, kann man sich auch relativ leicht selbst zusammenstellen.


    Eine Inspektion muss nach einem Jahr oder spätestens nach 200000 Kilometer gemacht werden.

    Du bist jetzt in fünf Jahren 800000km gefahren, also hast Du mindestens vier Inspektionen machen lassen.

    Die erste Inspektion ist eigentlich immer eine kleine Inspektion, die zweite eine große Inspektion, das wird im Grunde immer so weiter geführt, nur das ggf. noch Bremsen und Klimawartung hinzukommen. Daher müsste es nach deinen Angaben nur eine kleine Inspektion sein... Weil das nötige gemacht wurde.

    Hört sich plausibel an.

  • Was gemacht werden muss steht übrigens auch in der Bedienungsanleitung im hinteren Teil bzw im Serviceheft weiter hinten . Das wirste beim SSS ja wohl am Start haben oder ?


    Lg

    Als Gott mich schuf sagte Er nur: " Hoffentlich geht das gut !!! "
    Als ich geboren wurde sagte der Teufel: " na, schöne Scheiße..... Konkurrenz !!!


    Suzuki Vitara 1.4 Boosterjet ( 129 Ps ) ,Comfort Plus , cosmic black pearl metallic , EZ. 10.08.2023

    Nissan Townstar 1.3 Dig Tec ( 131 Ps ) , Tekna , white metallic , EZ. 30.08.2024

  • So, dann eine konkrete Antwort auf die anfängliche Fragestellung:

    Der Wartungsumfang ergibt sich aus dem Wartungsplan, der sich auch im Betriebshandbuch findet. Das Wartungsintervall ergibt sich aus gefahrenen km oder abgelaufener Jahresfrist, je nachdem was eher eintritt. Hilfe hierzu gibt auch das Serviceheft, in dem alle Wartungen eingetragen und gestempelt werden und die zulässigen Maximal-km zwischen den Wartungen aufgeführt sind. Auch der Ölwechselzettel am Motor gibt das Intervall zur nächsten Wartung an. Somit kann man leicht die fälligen Wartungsmaßnahmen ermitteln. Eventuell gibt es auch einen Wartungsplan direkt vom Suzuki-Servicepartner, aber ob er ihn zwecks Wechsel in eine freie Werkstatt ausgibt?

  • Eine 80000er Inspektion, kann man sich auch relativ leicht selbst zusammenstellen.


    Eine Inspektion muss nach einem Jahr oder spätestens nach 200000 Kilometer gemacht werden.

    Du bist jetzt in fünf Jahren 800000km gefahren, also hast Du mindestens vier Inspektionen machen lassen.

    Die erste Inspektion ist eigentlich immer eine kleine Inspektion, die zweite eine große Inspektion, das wird im Grunde immer so weiter geführt, nur das ggf. noch Bremsen und Klimawartung hinzukommen. Daher müsste es nach deinen Angaben nur eine kleine Inspektion sein... Weil das nötige gemacht wurde.

    Manche haben´s nicht so mit den Nullen, vielleicht mal im Mathe-Untericht gefehlt oder nicht aufgepasst:saint::saint: