EU-Wahnsinn: Reparatur alter Autos soll verboten werden

  • Dieses Nachhaltigkeitsgesetz gilt für Kleingeräte, Haushaltsgeräte, Heimelektronik. Für Kraftfahrzeuge siehe hier: https://eur-lex.europa.eu/reso….0019.02/DOC_2&format=PDF

    Ich identifiziere mich als Entität, die sagt, was keiner gesagt haben will.

    Meine Pronomen: ich / habs / Dir / doch / gesagt

  • Wo ist jetzt der Unterschied, wenn man einen kompletten Motor oder ein komplettes Getriebe tauscht oder deren gesamtes Innenleben, also nur die Gehäuse beläßt? Oder der Gehäuse-Block mit der Nummer drauf hat einen Riß und muß neu, das Innenleben wäre aber noch intakt. Nein, Nonsens ist für die Nachhaltigkeit dieses Gesetzeswerk.

    Und das bei einem >15 jährigem BEV der Akku noch gut, der robuste E-Motor aber Totalschaden wäre, ist Utopie, oder???

    Und wo bitte gibt es ein "Nachhaltigkeitsgesetz"???

  • Dieses Nachhaltigkeitsgesetz gilt für Kleingeräte, Haushaltsgeräte, Heimelektronik. Für Kraftfahrzeuge siehe hier: https://eur-lex.europa.eu/reso….0019.02/DOC_2&format=PDF

    Punkt 3 ist wirklich interessant. Da ist die Reparabilität ggf. schon durch einen defekten Brems- oder Kühlschlauch nicht mehr gegeben. Eigentlich könnten sie kurz und bündig doch gleich beschließen: Fahrzeuge über 15 Jahren sind zu verschrotten! Streitbar wäre dann nur Herstellungs- oder Erstzulassungsdatum...


    "3. Ein Fahrzeug kann als technisch nicht reparierbar angesehen werden, wenn

    ...

    e) Betriebsflüssigkeiten (Kraftstoff, Bremsflüssigkeit, Frostschutzmittel,

    Batteriesäure, Kühlflüssigkeit) ausgetreten sind, wodurch

    Wasserverschmutzung riskiert wird; oder

    f) die Bremsen und Lenkungsbauteile außerordentlich abgenutzt sind."

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 Mal editiert, zuletzt von dav1963 ()

  • Motor Getriebe nr. Ist unter Sammlern mit der Bezeichnung "matching numbers" Ein wichtiges Kauf Argument, um nicht zu sagen, das Kauf Argument..

    Nen Motorblock kann man Reparatur Schweißen, das ist günstiger als ein neuer, außer es hat sich was von innen nach außen den weg gesucht..

    Den rest frag motormaul, der kennt das Gesetz..


    Hm Dav, bist doch nicht so gut informiert?


    Bemühe lieber deine alternativen Informationsquellen, oder haben die davon noch nichts gehört?


    Ein elektromotor kann also nicht kaputt gehen? Aha..


    Das eher die Regelelektronik kaputt geht ist wahrscheinlicher, aber ein Elektromotorschaden kommt in deiner Welt nicht vor?


    Bleib mal sachlich und fang nicht gleich an wie ein kleines kind darum zu pampen, weil jemand etwas schreibt, was dir nicht passt..


    Jeweils "??? " Gehört nicht zu einer Diskussion, sondern ist kein guter Ton..


    Gruß

    Quertreiber

    Der Drift ist die schnellste Art der Fortbewegung


    Walter Röhrl

  • Wird jetzt leider völlig niveaulos. Und Tschüß!

  • Schade das so viel Engagement nicht im realen Leben eingesetzt wird.


    Genauso schade und enttäuschend ist die momentane Diskussionkultur.

    Sofern man nicht der gleichen Meinung ist,ist man entweder unwissend,unbelehrbar oder radikal.


    Ein respektvoller Umgang,wo man auf Augenhöhe seine unterschiedlichen Standpunkte teilt ist in der heutigen Zeit scheinbar nicht mehr möglich.

    Von einem gewissen Grad an Selbstreflektion mal ganz zu schweigen.


    Eigentlich erwartet man,das ab einem gewissen Alter eine Altergelassenheit Einzug hält,die einem die Möglichkeit gibt eine Souveränität auszustrahlen.


    Auch dies gibt es scheinbar nicht mehr in der heutigen Zeit.


    Das Traurige in Summe ist das all dies hier Niedergeschriebene unsere Nachfahren mit Kopfschütteln zurück lassen wird.


    Es sei denn das Forum geht irgendwann offline....

  • Noch ein paar Randnotizen: Die EU plant eine europaweite Reform im Fahrerlaubnisrecht. Ziel ist, die Fahrerlaubnis nicht mehr "ein Leben lang" zu erteilen, sondern künftig auf 15 Jahre zu befristen. Anschließend soll ein Amtsarzt über den Gesundheitszustand entscheiden und ggf. Gründe finden, die ohne weitere Maßnahmen dem Fortbestand der Fahrerlaubnis entgegen stehen. Bei Seh- oder Hördefiziten könnten Auflagen gemacht werden, die erfüllt werden müssen. Bei erkannten Defiziten in den motorischen Fähigkeiten oder mutmaßlichen Problemen bei räumlicher Orientierung oder beim Einschätzen von Entfernungen bzw. Geschwindigkeiten könnte ein Fahrsicherheitstraining, eine Fahrprobe oder eine Nachschulung zur Bedingung gemacht werden. Ab dem 70. Geburtstag würden sich die 15 Jahre auf nur noch 5 Jahre verkürzen und die Bedingungen an die uneingeschränkte Fahrtauglichkeit zusätzlich verschärfen. Das absolvierte Fahrsicherheitstraining bzw. eine Fahrprobe könnten hier obligatorisch werden.


    Das alles legt die Messlatte an die Ansprüche deutlich höher, die an den Erhalt der Fahrerlaubnis angelegt werden. Es darf erwartet werden, dass sowohl die verpflichtende amtsärztliche Untersuchung, der Hör- und der Sehtest sowie ggf. gemachte Auflagen nicht billig werden und auch das bei einigen Kandidaten Gedankenanstoß sein könnte, auf den Versuch zu verzichten, die Fahrerlaubnis in die nächste Gültigkeitsperiode zu retten. Bei den 70-Jährigen dürfte angesichts der höchstens für 5 Jahre in Aussicht stehenden Verlängerung der Fahrerlaubnis, den verschärften Auflagen und den anzunehmenden hohen Kosten dafür wahrscheinlich die Argumente überwiegen, auf den Fortbestand der Fahrerlaubnis gänzlich zu verzichten.

  • Wer einen befristeten Führerschein hat, hat Pech gehabt. Aber das sind sicher alles nur Fake-News und Verschwörungstheorien.:D

    Ich identifiziere mich als Entität, die sagt, was keiner gesagt haben will.

    Meine Pronomen: ich / habs / Dir / doch / gesagt

  • Bei uns in österreich werden nur mehr auf 15 Jahre befristete Führerscheine ausgegeben

    In D jetzt auch. Da ist aber nur der Rührerschein befristet, nicht die Fahrerlaubnis! Du nusst nur einen neuen Führerschein beantragen, ohne Tests, oder ähnliches. Geht auch um die Identifikation auf em Foto. Ich sehe dem Foto auf meinem Führerschein auch nicht mehr sehr ähnlich.

  • Man hat ja immer auch einen Personalausweis mit, also kann die Identität festgestellt werden.

    Ich werde einen Teufel tun und meinen Internationalen unbefristeten gegen einen befristeten, der am Ende nur unter Auflagen und nach diversen Schikanen ausgestellt wird, umtauschen.

    Ich identifiziere mich als Entität, die sagt, was keiner gesagt haben will.

    Meine Pronomen: ich / habs / Dir / doch / gesagt

  • In D jetzt auch. Da ist aber nur der Rührerschein befristet, nicht die Fahrerlaubnis! Du nusst nur einen neuen Führerschein beantragen, ohne Tests, oder ähnliches. Geht auch um die Identifikation auf em Foto. Ich sehe dem Foto auf meinem Führerschein auch nicht mehr sehr ähnlich.

    Bei neuaustellung des Führerscheines können sehr wohl auflagen erteilt werden

  • Man hat ja immer auch einen Personalausweis mit, also kann die Identität festgestellt werden.

    Ich werde einen Teufel tun und meinen Internationalen unbefristeten gegen einen befristeten, der am Ende nur unter Auflagen und nach diversen Schikanen ausgestellt wird, umtauschen.

    Pech, dass dieser Umtausch verpflichtend ist und EU weit einheitlich geregelt ist.

    Der genaue Ablauf wer den bis wann umtauschen muss ist schon lange festgelegt. Die alten Lappen sind die meisten bis Anfang des nächsten Jahres zu tauschen, außer man ist vor 1953 geboren.


    Die Gültigkeit des Ausweises ist übrigens schon seit gut 10 Jahren auf 15 Jahre beschränkt worden. Eben wegen der Identifikation darauf.

    Nicht aber die Fahrerlaubnis selber, die ist und bleibt nach wie vor (noch) unbefristet.


    Wer's nochmal selber lesen will, bitteschön.

    https://bmdv.bund.de/SharedDoc…ehrerschein-umtausch.html

  • Bei neuaustellung des Führerscheines können sehr wohl auflagen erteilt werden

    Welche, und wie. Meines Wissens wird nur ein neuer Führerschein ausgestellt, ohne weitere Nachweise. Nicht zu verwechseln, wenn du die Fahrerlaubnis neu machen musst.

  • Welche, und wie. Meines Wissens wird nur ein neuer Führerschein ausgestellt, ohne weitere Nachweise. Nicht zu verwechseln, wenn du die Fahrerlaubnis neu machen musst.

    Die Auflage zb ab einem gewissen Alter einen amtsartzt aufzusuchen um nachzuweisen ob man fähig ist ein Fahrzeug zu führen

  • Die Auflage zb ab einem gewissen Alter einen amtsartzt aufzusuchen um nachzuweisen ob man fähig ist ein Fahrzeug zu führen

    Dieser Vorschlag vom EU Parlament wurde abgelehnt und es den Länder selbst überlassen zu entscheiden.

    In Deutschland gibt es dazu keine Pflicht, nur eine Empfehlung einen Check machen zu lassen.


    In manchen anderen EU Länder gibt es aber bereits solche Regelungen mit verschiedenen Altersgrenzen.

  • Dieser Vorschlag vom EU Parlament wurde abgelehnt und es den Länder selbst überlassen zu entscheiden.

    In Deutschland gibt es dazu keine Pflicht, nur eine Empfehlung einen Check machen zu lassen.


    In manchen anderen EU Länder gibt es aber bereits solche Regelungen mit verschiedenen Altersgrenzen.

    Aus einer Empfehlung wird sehr schnell Pflicht

  • Es ist doch abgelehnt worden...


    Anstatt daraus abzuleiten, dass die Demokratie im.allgemeinen funktioniert, wird hier wieder nur das Böse von "denen da oben" geschrieben, oder alternativ: wird bald eine Pflicht, ist nur ein kurzer Schritt... Obwohl es eben abgelehnt wurde... Meine Güte, wärt ihr alle.schon im Knast wegen dieser "Diktatur" oder woher kommt dieses grenzenlose Misstrauen?

  • Dieser Vorschlag vom EU Parlament wurde abgelehnt und es den Länder selbst überlassen zu entscheiden.

    In Deutschland gibt es dazu keine Pflicht, nur eine Empfehlung einen Check machen zu lassen.


    In manchen anderen EU Länder gibt es aber bereits solche Regelungen mit verschiedenen Altersgrenzen.

    Genau genommen gibt es eine solche Möglichkeit bereits.
    Wenn dein neuer Scheckkarten Führerschein abgelaufen ist, muss du persönlich auf der Führerscheinstelle erscheinen, um ihn zu erneuern. Wenn der Mitarbeiter der Führerscheinstelle den Eindruck hat, dass du zum Führen eines Fahrzeuges nicht mehr geeignet bist, kann er auch jetzt schon Maßnahmen einleiten. Das kommt gar nicht so selten vor. ;)

  • Genau genommen gibt es eine solche Möglichkeit bereits.
    Wenn dein neuer Scheckkarten Führerschein abgelaufen ist, muss du persönlich auf der Führerscheinstelle erscheinen, um ihn zu erneuern. Wenn der Mitarbeiter der Führerscheinstelle den Eindruck hat, dass du zum Führen eines Fahrzeuges nicht mehr geeignet bist, kann er auch jetzt schon Maßnahmen einleiten. Das kommt gar nicht so selten vor. ;)

    Das finde ich prima! Ein Schritt in die richtige Richtung. Wenn man fähig ist ein KFZ zu führen, hat man nichts zu befürchten. Wenn von den vielen Gefährdern ein paar raus gezogen werden, kann ich das nur gut heißen. Es muss nicht immer erst was passieren.:thumbup: